Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Zusatzstoff zur Verbesserung der Wirkung von Blattherbiziden.
Vorteile
- für Zuckerrüben und andere Kulturen- sehr gut pflanzenverträglich- enthält hochwertiges Paraffinöl
Wirkstoff: 546 g/l Paraffinöl
Zusatzstoff Nr: 5904-00
Hersteller: UPL
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)- Nach Verschlucken den Patienten nicht erbrechen lassen - Aspirationsgefahr!- Nach EinatmenFür Frischluft sorgen- Nach HautkontaktBei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen- Nach AugenkontaktBei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen.- Nach VerschluckenBei auftretenden Beschwerden Arzt aufsuchen.Dem Arzt Etikett oder Verpackung vorlegen.Kein Erbrechen einleiten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Accudo® (RTI184) stimuliert als Wurzel-Symbiont die Bewurzelung von Pflanzen: mehr Seitenwurzeln + Wurzelhaare. Eine optimierte Wurzelarchitektur ermöglicht effiziente Wasser- und Nährstoffaufnahme. Accudo® erhöht die Pflanzenvitalität und senkt Anfälligkeit gegenüber abiotischen Stress.Vorteile- Verbesserung der Pflanzenetablierung, im frühen vegetativen Entwicklungsstadium zur kritischen Phase der Verpflanzung- Natürliches Pflanzenpotential optimierenProdukteigenschaften- Basierend auf Bacillus paralicheniformis Stamm RT184- Enthält min. 3,9 x 109 KbE*/ml, als Bakteriensporen- Bei Raumtemperatur bis zu 2 Jahre lang haltbar- Keine Lagerung in Kühlsystemen erforderlich!- Flüssig, als High-Tech Suspensionskonzentrat (SC)- Garantiert einfache Lagerung, ohne Vitalitätsverluste von RTI 184, bei hoher Produktstabilität- Sehr gute Wasserlöslichkeit, für effiziente & homogene Produktverteilung bei der Anwendung- Hohe KompatibilitätHersteller: FMCEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders finden sie in der Gebrauchsanleitung des Produkts.
Die Reinigungssubstanzen des Spritzgerätereinigers Agro-Quick besitzen keinerlei Aggressivität gegenüber Behälterkunststoffen, Leitungen und Düsen.Der neutrale pH-Wert sorgt für eine gute Pflanzenverträglichkeit. Der hohe Reinigungseffekt von Agro-Quick wird auch bei Herbiziden auf Sulfonylharnstoff-Basis sowie bei pendimethalinhaltigen Produkten erzielt. Agro-Quick reinigt schnell und gründlich und ist einfach in der Handhabung.REINIGUNGSVORGANGEs wird empfohlen, den Reinigungsvorgang unmittelbar nach der Applikation des Pflanzenschutzmittels durchzuführen. Für den Reinigungsvorgang wird der Spritztank zu einem Viertel mit einer 2%igen Lösung aus Agro-Quick und Wasser gefüllt. Die Einwirkzeit sollte ca. 10 Minuten betragen. Es ist darauf zu achten, dass alle Teile des Gerätes (Tank, Düsen, Leitungen) mit der Lösung in Berührung kommen, damit die Spritzmittelrückstände restlos abgewaschen werden. Pumpe und Rührwerk sind anzustellen. Bei starker Verschmutzung der Behälterinnenwände diese mit Agro-Quick unverdünnt, möglichst mit einer Bürste, reinigen. Empfehlenswert ist die Anwendung von Agro-Quick mittels eines Hochdruckreinigers mit Dosiersystem. Dadurch können erhebliche Wasser- und Produktmengen eingespart werden. Dann beträgt die Wasseraufwandmenge nur noch ca. 50 Liter pro Reinigungsvorgang. Die entstandene Reinigungsflüssigkeit aus Pflanzenschutzmittelresten und Agro-Quick kann anschließend auf der zuvor mit dem Pflanzenschutzmittel behandelten Kultur ausgebracht werden. Durch die kulturpflanzenverträgliche Formulierung von Agro-Quick gibt es keine Verträglichkeitsprobleme.
Agroclean ist ein universelles Reinigungsmittel für die gründliche und schnelle Innen- und Außenreinigung von Pflanzenschutzspritzen unmittelbar nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und vor der Winterpause. ist auch zur Reinigung von Ställen und Maschinen mit Hochdruckreinigern geeignet. Agroclean ist nicht aggressiv gegenüber Farben und Lacken und hat eine antikorrosive Wirkung. Agroclean ist ein feinkörniges, leicht lösliches Granulat und enthält biologisch abbaubare Wirkstoffe, die sich durch eine hohe Aktivität bei geringen Aufwandmengen und voller Pflanzenverträglichkeit auszeichnen. Der hohe Reinigungseffekt wird auch bei Sulfonylharnstoff- oder Glypho- sat-Herbiziden erreicht, wenn ausreichend lange auf Rückstände dieser Herbizide einwirken kann und die Reinigung unmittelbar nach der Anwendung der Pflanzenschutzmittel erfolgt.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Netz- und Haftmittel zur Verbesserung der Haftung und Regenfestigkeit von Pflanzenschutzmitteln.ALKIR ist ein lösliches Konzentrat, das aus 45 % synthetischem Latex und einem nicht-ionischen Netzmittel besteht. ALKIR maximiert die Pflanzenschutzmittelablagerung und verbessert die Haftung und Regenfestigkeit von Pflanzenschutzmitteln auf der Zielfläche durch Stabilisierung der Tropfenform und -größe. Dadurch können die Wirkstoffe effizient wirken, Produktverluste an die Umwelt werden minimiert. Das Additiv ist insbesondere für den Einsatz mit Abdriftmindernden Düsen, die große Tropfen erzeugen, geeignet. ALKIR geht keine chemische Reaktion mit den ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln ein, die Kutikula auf der Blattoberfläche bleibt unverändert.Vorteile: - Verbesserung der Haftung und Regenfestigkeit von Pflanzenschutzmitteln- Optimale Verteilung und Benetzung der Spritzflüssigkeit auf Blatt- Verringerung von Produktverlusten an die UmweltWirkstoff: - Synthetischer Latex (45%)- Polyalkoxylierte Alkohole (10%)Zulassungsnummer: 005115-60
Hersteller: Belchim
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P305+351+338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. P337+313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/Ärztliche Hilfe hinzuziehen.P303+361+353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Der speziell entwickelte Spritzgerätereiniger zur Verwendung in Spritzgeräten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich Sulfonylharnstoff-Herbiziden.All Clear® Extra ist ein speziell entwickelter Spritzgerätereiniger zur Verwendung in Spritzgeräten, die zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich Sulfonylharnstoff-Herbiziden eingesetzt werden. Er entfernt Pflanzenschutzmittel- und andere Rückstände, einschließlich öliger Substanzen aus dem Spritzgerät, dem Spritzgestänge, den Zuleitungen, Filtern und Düsen. Die in All Clear® Extra enthaltenen Wirkstoffgruppen ergänzen sich in ihrem Wirkungsmechanismus und gewähren ein optimales Ergebnis durch- die Lösung zur Aufspaltung der Rückstände,- das Netzmittel zur aktiven Entfernung der Rückstände und- das Bindemittel zur "Bindung" der Rückstände und Förderung des Abtransportes.
Vorteile:- Hochwirksam in der Entfernung von Pflanzenschutzmittelresten- Sehr günstiges Preis-Leistungsverhältnis- Anwenderfreundliche Formulierung- Schont Lack und Metall- Geruchsneutral
Hersteller: FMC
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Argos wirkt als Kontaktwirkstoff. Die Unterdrückung der Keimung von Kartoffelknollen durch Orangenöl, erfolgt durch physikalische Schädigung der Keime, und obwohl die Wirkungsweise nicht ganz klar ist, wird eine Wechselwirkung zur Störung der Zellmembranfluidität mit Auswirkungen auf Enzyme als beteiligt betrachtet.
Wirkstoff: 843,2 g/l Orangenöl
Zulassungsnummer: 008950-00/00Hersteller: UPL
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.(SF183-1) Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Schutzhandschuhe zu tragen.(SF267-1) Vor dem Wiederbetreten sind die behandelten Bereiche gründlich zu lüften. Hierzu sind alle Kühlerlüfter mit Höchstleistung für mindestens 30 Minuten zu betreiben.(SF529) Der Generator für das Begasungsmittel darf nur als Teil eines geschlossenen Systems und außerhalb der behandelten Räume/Lager verwendet werden. Die Räume/Lager sind während der Behandlungsmaßnahmen geschlossen zu halten.(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(ST2102) Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(VA270) Während und für mindestens 24 Stunden nach der Behandlung des Lagers sind alle Türen und Lüftungsöffnungen dicht geschlossen zu halten. Es darf ausschließlich eine interne Belüftung (Luftzirkulation) zur Verteilung des Pflanzenschutzmittels erfolgen. Frühestens nach Ablauf eines Zeitraumes von 24 Stunden nach erfolgter Behandlung darf eine externe Belüftung erfolgen.(VA278) Die Lagerbehandlung darf nur stattfinden, wenn sich die Entlüftungsöffnungen des Lagergebäudesin einer Höhe von mindestens 5 m befinden.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Ködermittel gegen Nacktschnecken an Getreide, Raps, Rüben, Ackerbohnen, Erdbeeren, Gemüsebau und Zierpflanzen
Wirkstoff: 60 g/kg Metaldehyd (6,0 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 043274-74
Hersteller: Adama Deutschland GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(NT644) Das Mittel ist giftig für Haustiere.
(NT658) Haustiere fernhalten.
(NT665) Nicht in Häufchen auslegen.
(NT676) Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Artist ist ein Herbizid, dass Einjähriges Rispengras, Schadhirse und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Kartoffeln, Spargel und Sojabohne im Vorauflauf bekämpft. Es bestehen keine Nachbaubeschränkungen.
Wirkstoff: 240g/kg Flufenacet; 175g/kg Metribuzin
Zulassungsnummer: 024559-00
Hersteller: Bayer CropScience
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Zur Bekämpfung von Feldmäusen
Anwendungsgebiete: Gegen Feldmaus in/auf: Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen, Obstkulturen, Wiesen und Weide, Zierpflanzenkulturen, Forstkulturen, Weinrebe
Dosierung -Anzahl der Anwendungen: Der Fraßköder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden; es darf kein Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Im Freiland: 2kg/ ha je Behandlung, max. 3 Behandlungen pro Jahr und Kultur (eine Aufteilung der Behandlungen in jeweils 3 einzelne Teilbehandlungen mit 0,66kg/ha ist möglich)
Legeflinte: 5 Stück pro Loch. Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen (NT802-1)
Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges (NT803-1)
Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommengebieten des Feldhamsters (NT820-1) und der Birkenmaus (NT820-3) zwischen 1. März und 31. Oktober.
Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1.März und 31. Okrober (NT820-2)
Köderstation: 50g pro Köderstation Die Anwendungen NT802-1, NT803-1 und NT820-1 entfallen für die Köderstationen. Das bedeutet im Einzelnen:
Eine Anwendung in Natura 2000 Gebieten ist erlaubt (Wegfall NT802-1)
Eine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges ist erlaubt (Wegfall NT803-1)
Eine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters ist ganzjöhrig erlaubt (Wegfall NT820-1)
Des Weiteren gelten die Anwendungsbestimmungen NT820-2 (Haselmaus) und NT820-3 (Birkenmaus) analog zur Anwendung mit Legeflinte: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommengebieten zwischen 1.März und 31.Oktober
Wirkungsweise: Die Wirkung setzt nach Aufnahme des Weizen im Magen- und Darmtrakt ein und die Mäuse verenden nach kurzer Zeit.
Zulassungsnummer: 007851-00Wirkstoff: 25 g/kg ZinkphosphidHersteller: Detia Freyberg GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Axcela® Schneckenkorn ist ein wirksamer pelletierter Köder mit dem Wirkstoff Metaldehyd, der von Schnecken gut angenommen wird, speziell von den Arten der Gattung Arion (z. B. Arion hortensis, A. circumscriptus), Deroceras (z. B. Deroceras laeve, D. reticulatum), Milax (z. B. Milax gagates) sowie von der Gartenschnecke Helix aspersa. Die Schnecken werden durch die Aufnahme des Mittels bewegungsunfähig. Der Tod wird durch Zerstörung des schleimbildenden Gewebes sowie durch den dadurch verursachten Wasserverlust herbeigeführt. Beste Resultate lassen sich durch Ausbringen in mildem, feuchtem Wetter erzielen, wenn die Schnecken am aktivsten sind, jedoch kein Regen zu erwarten ist.Wirkstoff: 30 g/kg Metaldehyd (3,0 Gew.-%)Zulassungsnummer: 007402-00Hersteller: Sumiagro
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H361f : Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholenP202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehenP280: Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragenP308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehe.P405: Unter Verschluss aufbewahrenP501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Bodendesinfektionsmittel gegen Bodenpilze, Insekten, Nematoden und Unkräuter im Gemüsebau, Kartoffeln (zur Pflanzguterzeugung), Obstbau,Rasen (zur Rollrasenerzeugung), Weinbau und Zierpflanzenbau sowie an Anzucht- und Topferde.Basamid® Granulat ist ein Bodendesinfektionsmittel in Granulatform und enthält den Wirkstoff Dazomet. Dazomet erzeugt bei Kontakt mit feuchtem Boden durch Hydrolyse das wirksame Methylisothiocyanat (MITC). Diese Verbindung durchdringt in seiner gasförmigen Phase aufwärtsgerichtet den Boden und wirkt dabei gegen schädliche Bodenorganismen (Insekten, Nematoden, Pilze) und keimende Unkräuter. Bodenorganismen zersetzen MITC in unbedenkliche Moleküle (Nährstoffe).
Wirkstoff: 950 g/kg DazometHersteller: CertisZulassungsnummer: 00A117-00Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.SF534 Über die Anwendung sind Aufzeichnungen gemäß "Guter fachlicher Praxis" zu führen. Dabei sind Maßnahmen zur sicheren Durchführung der Behandlung (Aufwandmenge, Größe der behandelten Fläche, Einrichtung der Sperrzone, Beschilderung, Einhaltung der Sicherheitszone) schriftlich, auch unter Beilage von Fotografien, zu dokumentieren.SF540 Vor dem Einsatz der Atemschutzgeräte ist gemäß TRGS 400 eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei ist die maximale Tragedauer der Atemschutzgeräte zu ermitteln, die dem Anwender zugemutet werden kann. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist dem Anwender gemäß TRGS 555 mitzuteilen.SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.SF499 Die Originalverpackung darf nur im Freien geöffnet und nach Gebrauchsanweisung angewendet werden. Nach Entnahme des Mittels ist die Originalverpackung wieder ordnungsgemäß zu verschließen.SF535 Die Anwendung darf nicht durchgeführt werden, wenn die Bodentemperatur in 10 cm Tiefe kleiner als 8 Grad Celsius bzw. größer als 30 Grad Celsius beträgt. Die Umgebungstemperatur darf während der Applikation 40 Grad Celsius nicht übersteigen.SF536 Gewächshäuser sind bei der Applikation des Mittels sowie beim Abdecken mit der Folie und beim Entfernen der Folie gut zu belüften.SF537 Gewächshäuser sind während der Einwirkungszeit geschlossen zu halten. Arbeiter dürfen die Gewächshäuser erst nach Ende der Einwirkungszeit wieder betreten.SF538 Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von 30 m von der Grenze des behandelten Gewächshauses bzw. Feldes zu Bereichen, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten, einzuhalten. Für die Dauer von 14 Tagen ab Beginn der Behandlung ist eine Sperrzone von 5 m um das Gewächshaus bzw. das Feld einzurichten, die mit Warnschildern zu kennzeichnen ist.SF539 Für Anwendungen bei Anzucht- und Topferde ist die zu behandelnde Erde zu befeuchten und auf einer festen Unterlage zu verteilen. Die Bodenschichtdicke sollte etwa 10 cm betragen. Für die Applikation ist ein Granulatstreuer zu verwenden. Anschließend ist das Granulat mit einer Bodenfräse einzuarbeiten.SF541-1 Es dürfen nur Einzelflächen bis 0,22 ha behandelt werden. Zwischen behandelten Flächen ist ein Mindestabstand von 60 m einzuhalten.SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.ST227 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sowie bei Folgearbeiten am Tag der Applikation ist eine Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, zu tragen.ST340 Beim manuellen Befüllen des Applikationsgerätes mit dem Mittel ist eine Vollmaske mit Kombinationsfilter A1-P3 (Kennfarbe: braun-weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, zu tragen.VA310 Zur Abdeckung des behandelten Bodens dürfen nur gasdichte Folien mit einer Transmissionsrate von kleiner 10 mg pro Quadratmeter und Stunde verwendet werden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
biox-m® - Natürliche Keimhemmung von Kartoffeln! Auch für Bioanbau geeignet!
biox-m® ist ein natürliches Keimhemmungsmittel auf der Basis von Grüne-Minze-Öl (948g/l), das im Lager mit Electrofoggeräten, die von den Firmen Xeda International oder Certis Europe B.V. empfohlen werden, vernebelt wird. Die Anwendung im Heißnebelverfahren kann vorbeugend oder spätestens zu Beginn der Keimung erfolgen. Minzöl hat eine keimhemmende Wirkung. biox-m® ist rückstandsfrei (kein MRL) und bietet durch diverse Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Keimhemmungsmitteln und einer hohen Anzahl zugelassener Anwendungen große Flexibilität.
Wirkstoff: Grüne-Minze-Öl (948g/l)Hersteller: CertisZulassungsnummer: 007502-00
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SF138 Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt.SF1472 Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.SF183-1 Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Wachstumsregulator für den Einsatz in verschiedenen Zierpflanzenkulturen im Gewächshaus.Wirkstoff: 4 g/l (0,39 Gew.-%) Paclobutrazol
Zulassungsnummer: 007997-00
Hersteller: Syngenta
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung tragen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Brevis ist ein neues Produkt zur Fruchtausdünnung an Apfel und Birne. Brevis wirkt über die Hemmung der Photosynthese-Leistung der Pflanze für einen begrenzten Zeitraum und greift im Gegensatz zu anderen Produkten nicht in den Hormonhaushalt ein. Der optimale Einsatzzeitpunkt liegt im Nachblütebereich bei einer Fruchtgröße zwischen 6-16 mm. Brevis kann bereits bei niedrigen Temperaturen eingesetzt werden und zeigt eine sehr gute Wirkung. Bei der Entwicklung von Brevis wurde eine Spezialformulierung erarbeitet, um eine sichere gut verträgliche Anwendung an Äpfeln und Birnen kurz nach der Blüte, dem kritischen Bereich für die Ertragsentwicklung, zu gewährleisten.Vorteile:- Optimaler Ertrag und Qualität für Äpfel und Birnen und ein wichtiger Baustein für eine gleichmäßige jährliche Blüte- Starke, zuverlässige und beständige Wirkung- Gezielter Einsatz im NachblütebereichWirkstoff: 150 g/kg Metamitron (15,0 Gew.-%), enthält Calciumdiformiat
Zulassungsnummer: 007972-00
Hersteller: Adama
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.(VA268) Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Brumolin forte ist ein auslegefertiger Köder auf der Basis von Haferflocken gegen Wanderratten und Hausmäuse (inkl. schwer bekämpfbarer Stämme).
Difethialone ist ein hochwirksames Antikoagulans mit voller Wirksamkeit auch gegen schwer bekämpfbare Ratten- und Mäusestämme. Es hemmt die Blutgerinnung und macht die Wände der Blutgefäße durchlässig. Innere Blutungen führen schließlich zu einem schmerzlosen Schwächetod der schädlichen Nager. Auch bei Daueranwendung von Brumolin Forte tritt keine Köderscheu ein, da Ratten und Mäuse erst mehrere Tage nach der ersten Köderaufnahme sterben.
Brumolin Forte enthält den Beistoff Bitrex®1 in einer Konzentration von 0,001 %. Bitrex kann durch seinen extrem bitteren Geschmack eine versehentliche Aufnahme des Produkts durch den Menschen (z. B. Kinder) verhindern, ohne dass dadurch die Annahme des Köders durch Ratten und Mäuse negativ beeinflusst wird.
Zulassungsnummer: DE-0000703-14
Hersteller: Kerbl
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H373 Kann die Organe (Blut) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Staub nicht einatmen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe tragen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Alternative zu Camposan ExtraCamposan® Top ist ein Wachstumsregler für den späten Einsatz in Getreide. Der Wirkstoff Ethephon setzt das Abreifungshormon Ethylen frei. Dadurch wird das Längenwachstum reduziert und insbesondere die oberen Internodien werden eingekürzt. Camposan® Top bewirkt eine Halmstabilisierung durch Verkürzung des Halmes, besonders der oberen Internodien, und eine Verdichtung der Zellwände im Stängelgewebe, wenn es im Zeitraum des intensiven Längenwachstums (i. d. R. bis Stadium BBCH 49) eingesetzt wird. Es reduziert auch das bei der Gerste gefürchtete Ährenknicken. Camposan® Top sichert als späte Wachstumsreglermaßnahme die Erträge in wüchsigen Beständen ab.
Vorteile:
Breites Label mit allen relevanten Getreidearten inklusive Dinkel und Durum
Ab BBCH 31 einsetzbar
Wirkstoff: 660 g/l Ethephon (51,8 % w/w)
Zulassungsnummer: 00A617-00Hersteller: Nufarm
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.H312 - Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.H318 - Verursacht schwere Augenschäden.H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.EUH Sätze : EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Celest ist eine fungizide Wasserbeize, die Weizen, Roggen und Triticale vor boden- und samenbürtigen Krankheitserregern schützt.
Wirkstoff: 25g/l Fludioxonil
Zulassungsnummer: 024175-00
Hersteller: Syngenta Agro GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SF6161) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes.
(SF618) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
(SF6142) Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.
(SS1201) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS2204) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Vorauflaufherbizid zur Unkrautbekämpfung in Kartoffeln, Futtererbsen, Ackerbohnen, Möhren, Raps und anderen Kulturen.
Wirkstoff: 360g/l Clomazone (30,7 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 024798-00
Hersteller: FMC Chemical
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001).
Für Kinder unzugänglich aufbewahren (SB010).
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten (SF245-01).
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Zusatzstoff für die Anwendung im Wein-, Obst-, Gemüse-, Acker- und Zierpflanzenbau
Cocana® setzt die Oberflächenspannung der Spitzbrühe herab und sorgt so für eine optimale Blattbenetzung. Das Anhaftungsvermögen des Pflanzenschutz- bzw. Pflanzenstärkungsmittels wird somit deutlich verbessert und erhöht dadurch die biologische Wirksamkeit.
Cocana® eignet sich als Zusatz zu allen zugelassenen Pflanzenschutzmitteln im Obst-, Wein-, Gemüse-, und Zierpflanzenbau sowie im Ackerbau; insbesondere der Zusatz von Netzschwefel-Präparaten im Weinbau ist zu empfehlen.
Hersteller: BIOFA
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
combi-protec Köderkonzentrat verbessert die Wirkstoffaufnahme von Insektiziden bei der Bekämpfung von Fruchtfliegen und Essigfliegen. combi-protec bildet auf Proteinbasis einen Futterköder, der zu einer verbesserten Aufnahme des in Tankmischung verwendeten Insektizides führt.Hersteller: Proagro
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Allgemeine Hinweise Bei normaler Verwendung keine akuten Gefahren zu erwartenNach Einatmen: nicht einatembarNach Hautkontakt: Haut mit warmen Wasser waschen Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser auswaschen. Bei anhaltender Entzündung oder Rötung medizinische Hilfe aufsuchenNach Verschlucken: Lebensmittel- nicht giftig
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Dash stellt die Wirksamkeit von Herbiziden und Fungiziden sicher, indem das Anlagerungs- und Benetzungsverhalten der Spritzbrühe auf der Pflanzenoberfläche optimiert wird.Vorteile:- Verhinderung möglicher Leistungsabfall von Herbiziden und Fungiziden- Gewährleistet Wirkung bei hartem Wasser- Gewährtleistet Wirkung bei niedriger Luftfeuchte und hohe TemperaturWirkstoff: 205 g/l Fettalkoholalkoxylat, 345 g/l Fettsäuremethylester, 46 g/l Ölsäure
Hersteller: BASF
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Dimmer® - Grundierung gegen Sonnenbrand
Dimmer® ist ein natürliches und innovatives Pflanzenstärkungsmittel aus Algen. Die mit Dimmer® applizierte Schicht wirkt wie eine Sonnencreme und schützt Ihre Kultur zuverlässig gegen Hitze- und Strahlungsstress. Durch die Anwendung bildet sich ein dünner, unsichtbarer Barrierefilm auf der Kultur. In ihm sind Pigmente enthalten, die das Eindringen von Infrarot- und UV-Strahlung verhindert. Die reduzierte Expostion gegenüber der Strahlung verhindert einen zu starken Temperaturanstieg innerhalb der Frucht und schützt sie vor Sonnenbrandschäden.Vorteile- Schützt zuverlässig gegen alle Arten von Sonnenbrand und Hitzeschäden- Keine Rückstände oder Wartezeiten- Auch für den biologischen Anbau geeignetZulassungsnummer: 00A687-00
Hersteller: Plantan
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)- Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.- Persönliche Schutzausrüstung: Keine weiteren Informationen verfügbar- Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille- Handschutz: Schutzhandschuhe- Haut-/Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen- Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung geeignete Atemschutzausrüstung tragen- Thermische Gefahren: Keine weiteren Informationen verfügbar- Sonstige Angaben: Keine weiteren Informationen verfügbar- Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition- Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Herbizid zur Anwendung im Freiland auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Wein- und Kernobstbau, im Forst und Zierpflanzenbau sowie auf Nichtkulturland. Die breite Zulassung und sichere Wirkung ermöglichen eine kostengünstige chemische Totalbekämpfung von Unkräutern und Ungräsern sowohl zur Vorsaat als auch auf der Stoppel.
Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat (485,6 g/l Isopropylamin-Salz)
Zulassungsnummer: 006281-61
Hersteller: Nufarm Deutschland GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Inhalt:
20 Liter
(5,65 €* / 1 Liter)
113,00 €*
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