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Produktinformationen "Biox-M"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

biox-m® - Natürliche Keimhemmung von Kartoffeln! Auch für Bioanbau geeignet!

biox-m® ist ein natürliches Keimhemmungsmittel auf der Basis von Grüne-Minze-Öl (948g/l), das im Lager mit Electrofoggeräten, die von den Firmen Xeda International oder Certis Europe B.V. empfohlen werden, vernebelt wird. Die Anwendung im Heißnebelverfahren kann vorbeugend oder spätestens zu Beginn der Keimung erfolgen. Minzöl hat eine keimhemmende Wirkung. biox-m® ist rückstandsfrei (kein MRL) und bietet durch diverse Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Keimhemmungsmitteln und einer hohen Anzahl zugelassener Anwendungen große Flexibilität.

Wirkstoff: Grüne-Minze-Öl (948g/l)

Hersteller:
Certis

Zulassungsnummer: 007502-00

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF138 Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt.
SF1472 Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.
SF183-1 Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Schutzhandschuhe zu tragen.