Zum Hauptinhalt springen
Für Landwirte, Firmen und Privatkunden
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler
Versand ausschließlich innerhalb Deutschland
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler
Filter
AFINTO
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! AFINTO enthält den Wirkstoff Flonicamid und wirkt gegen ein breites Spektrum von Blattläusen. Andere Insekten, wie Milben (Acarina), Käfer (Coleoptera), Schmetterlinge (Lepidoptera) oder Zweiflügler (Diptera) können mit AFINTO nicht bekämpft werden.Der Wirkstoff wird systemisch, akropetal und translaminar in der Pflanze verteilt, sodass auch Blattläuse an der Blattunterseite sicher erfasst werden.Flonicamid wird durch Kontakt und Saugtätigkeit innerhalb kurzer Zeit aufgenommen. Die Blattläuse stellen ca. 1 h nach Aufnahme die Saugtätigkeit, die Honigtauproduktion und somit die Schädigung der Pflanze ein. Die Absterbeerscheinungen sind von den Umweltbedingungen und dem Stadium der Insekten abhängig und können nach 2 - 5 Tagen beobachtet werden.AFINTO ist sehr lichtstabil und nach ca. 3 Stunden regenfest. Es besitzt eine ausgeprägte Dauerwirkung gegen alle Stadien der Läuse. Der exakte Wirkmechanismus von Flonicamid wird zurzeit noch erforscht. Bisher durchgeführte Studien zeigen, dass Flonicamid nicht an den Wirkorten der Neonicotinoide, Organophosphate, Carbamate und Pyrethroide wirksam ist. Wirkstoffwechsel mit Flonicamid stellen somit einen wichtigen Bestandteil im Insektizid-Resistenz-Management (IRM) dar, da es einen neuartigen Wirkmechanismus besitzt und keinerlei Kreuzresistenzen zu bereits vorhandenen Wirkstoffen bisher beobachtet wurden.Wirkstoff: 500 g/kg (50 Gew.-%) Flonicamid Zulassungsnummer: 025691-61 Hersteller: Syngenta Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 Verursacht schwere Augenreizung.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.EUH208 Enthält disodium maleate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Inhalt: 0.5 Kilogramm (226,00 €* / 1 Kilogramm)

Ab 113,00 €*
Kaiso Sorbie
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Kaiso Sorbie® ist ein breit einsetzbares pyrethroidhaltiges Insektizid, das nicht nur im Getreide und Raps, sondern auch in weiteren Ackerbaukulturen, im Grünland und weiteren Gemüsebaukulturen, gegen beißende und saugende Insekten eingesetzt werden kann. Vorteile Einsatz in einer Vielzahl von Kulturen Einfache Anwendung dank SORBIE™-Formulierung Ausgezeichnete Sofort- und Dauerwirkung (Repellentwirkung) Wirkt gegen eine Bandbreite beißender und saugender Insekten Sekundenschnell aufgelöst B4 Wirkstoff: 50 g/kg lambda-Cyhalothrin (5 % w/w) Hersteller: Nufarm Zulassungsnummer: 006387-00 Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder EinatmenH319 - Verursacht schwere Augenreizung.H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Inhalt: 0.6 Kilogramm (48,33 €* / 1 Kilogramm)

Ab 29,00 €*
Shock Down
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Shock Down® macht seinem Namen alle Ehre, denn durch die effiziente Formulierung ist es das Insektizid mit dem Knock-Down-Effekt. Die schnell einsetzende Wirkung zeigt sich schon kurz nach der Applikation und schützt den Bestand vor dem Befall von Blattläusen auch als Virusvektoren im Herbst. Shock Down® enthält lambda-Cyhalothrin in einer EC-Formulierung. Dieses seit Jahren bewährte Insektizid mit breiter Zulassung in zahlreichen Ackerbaukulturen ist ein Preis-Knaller.Vorteile:- Bewährt und in vielen Ackerbaukulturen zugelassen- Zuverlässiger Knock-Down-Effekt - Hohe Dauerwirkung durch SonnenlichtstabilitätWirkstoff: 50 g/l lambda-Cyhalothrin Zulassungsnummer: 006401-61 Hersteller: Plantan Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH208 Enthält Geruchsblockierungsmittel. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten t ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden.P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.P305+P351+P338BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.P331 KEIN Erbrechen herbeiführenP405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ab 42,00 €*