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Aliette WG
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Fungizid zur Bekämpfung von pilzlichen Krankheiten an Hopfen, Erdbeeren, Zierpflanzen sowie Gemüse. Vorteile:-vollsystemische Wirkstoffverteilung- doppeltes Wirksystem: Hemmung der Sporenkeimung und des Mycelwachstums sowie Stärkung der natürlichen Abwehrkräfte- breit wirksam gegen versch. Erreger der Familie Peronosporaceae- nicht bienengefährlich (B4) Wirkstoff: 800 g/kg Fosetyl-Al Zulassungsnummer: 043099-00Hersteller: Bayer Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 Verursacht schwere Augenreizung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

Inhalt: 6 Kilogramm (18,33 €* / 1 Kilogramm)

110,00 €*
Ampexio
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Fungizid zur Bekämpfung von Falschem Mehltau in Weinreben.Wirkstoff: 250 g/kg (25 Gew.-%) Mandipropamid, 240 g/kg (24 Gew.-%) Zoxamide Zulassungsnummer: 008314-00 Hersteller: Syngenta Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Inhalt: 0.75 Kilogramm (89,33 €* / 1 Kilogramm)

Ab 67,00 €*
Askon (5l)
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Fungizid zur Bekämpfung von diversen Pilzkrankheiten Gemüsekulturen und Zierpflanzenkulturen.Wirkstoff: 200 g/l (18 Gew.-%) Azoxystrobin, 125 g/l (11,3 Gew.-%) Difenoconazol Zulassungsnummer: 006902-00 Hersteller: Syngenta Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261 Einatmen von Aerosol vermeiden.P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Inhalt: 5 Liter (58,00 €* / 1 Liter)

290,00 €*
ATAPHOS-K
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Ataphos®-K ist ein vorbeugendes und heilendes Fungizid mit systemischer Wirkung zur Bekämpfung des Falschen Mehltaus (Plasmopara viticola) an Weinreben mit dem Wirkstoff Kaliumphosphonat. Ataphos®-K wirkt indirekt, indem es das natürliche Abwehrsystem der Pflanze unterstützt, und wirkt direkt gegen Pilzwachstum, indem es die Sporenkeimung hemmt.Wirkstoff: Kaliumphosphit Zulassungsnummer: 008838-64Hersteller: COMPO EXPERT Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319: Verursacht schwere AugenreizungEUH401:Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhaltP264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragenP305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Entfernen Sie Kontaktlinsen, falls vorhanden und einfach zu tun - spülen Sie weiter.P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen

Inhalt: 10 Liter (9,20 €* / 1 Liter)

92,00 €*
Azbany
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Azbany® enthält den Wirkstoff Azoxystrobin, der zur Gruppe der Strobilurine gehört. Azoxystrobin wirkt systemisch in der Pflanze und besitzt ein sehr breites Wirkungsspektrum gegen viele Krankheiten in einer Vielzahl unterschiedlicher Kulturen. Vorteile:- Neuer Wirkungsmechanismus als aktiver Keimruhe Verlängerer- Verhindert effektiv die Keimbildung bei Lagerkartoffeln- Reduzierter Gewichtsverlust durch weniger Respiration (Atmung)- Natürlich in der Kartoffelknolle vorkommender WirkstoffWirkstoff: 250 g/l Azoxystrobin (22 % w/w)Zulassungsnummer: 008967-00 Hersteller: NufarmEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Inhalt: 5 Liter (18,40 €* / 1 Liter)

92,00 €*
Balista Super
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Balista® Super ist ein selektives Nachauflauf-Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Ausfallgetreide in Ackerbaukulturen. Vorteile- Moderne Formulierung für schnelle Wirkstoffaufnahme- Hohe Effizienz durch höchste Wirkstoffaufladung- Effektiv auch gegen Quecke Wirkstoff: 128,05 g/l Fluazifop-P (150 g/l als Butylester) Zulassungsnummer: 00A501-60Hersteller: Certis Europe Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH208 Enthält Fluazifop-P-butyl (ISO). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Inhalt: 5 Liter (20,40 €* / 1 Liter)

102,00 €*
Belanty
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Effektive Bekämpfung von Alternaria-Arten Belanty® ist ein Fungizid mit präventiver, kurativer und nachhaltiger Wirkung in den Kulturen Kartoffeln, Weinreben, Apfel, Birne und Steinobst. Die schnelle Wirkstoffaufnahme ins Blattinnere gewährleistet eine sofortige Wirkung und schützt zudem sicher vor Verlusten durch Witterungseinflüsse wie Regen und Sonneneinstrahlung. Im Blatt wird der Wirkstoff Revysol® aus einem Wirkstoffreservoir langsam in den Saftstrom der Pflanzen nach oben abgegeben und schützt somit über einen langen Zeitraum auch die Bereiche, die bei der Anwendung nicht erfasst wurden. Vorteile:- Effektive Bekämpfung von wichtigen Schadpilzen- Besonders lang anhaltende Wirkung- Einfache und flexible Handhabung- Hervorragendes Umweltprofil Wirkstoff: Revysol® (Mefentrifluconazol): 75 g/l (Gew.-%: 7,15) Zulassungsnummer: 00A480-00Hersteller: BASFEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P280 Schutzhandschuhe tragen. P261 Einatmen von Nebel oder Dampf oder Aerosol vermeiden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

Inhalt: 5 Liter (19,00 €* / 1 Liter)

Ab 95,00 €*
Bellis
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Bellis® ist ein breitwirksames Fungizid zur Bekämpfung aller relevanten Krankheiten in Hopfen und Kernobst.VorteileIm Kernobst:- Breite Wirkung gegen alle Lagerfäulen, Mehltau und Schorf- Kurze Wartezeit von 7 Tagen Im Hopfen:- Breite Wirkung gegen Peronospora und Echten Mehltau- Sehr gute Zusatzwirkung gegen Botrytis- Hopfen ist exportfähig innerhalb der EU, nach USA und JapanWirkstoff: 128 g/kg F 500, 252 g/kg Boscalid                                                    Zulassungsnummer: 006767-00 Hersteller: BASF Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 Verursacht schwere Augenreizung. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Inhalt: 5 Kilogramm (64,00 €* / 1 Kilogramm)

Ab 61,00 €*
Blossom Protect
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Die in Blossom Protect enthaltenen hochaktiven Mikroorganismen besiedeln die Blüten und blockieren so das Wachstum des Feuerbrandbakteriums Erwinia amylovora. Das biotechnologische Pflanzenschutzmittel basiert auf der natürlichen Konkurrenz um Platz und Nährstoffe zwischen Pathogenen und Antagonisten.Als Lagerschutzmittel besiedeln die Mikroorganismen die feinen Mikrorisse der Fruchtoberfläche und blockieren so das Wachstum der Lagerfäuleerreger (ausgenommen: Penicillium spp., Botrytis spp., Monilia sp. und Gloeosporium sp.). Da Blossom Protect nicht in den Stoffwechsel der pilzlichen Erreger eingreift, besteht auch bei regelmäßiger Ausbringung keine Gefahr der Resistenzbildung. Einsatzzeitpunkt: Behandlungen mit 0,75 kg/ha Blossom Protect™ je Meter Kronenhöhe + 5,25 kg/ha Buffer Protect™ je Meter Kronenhöhe am Tag vor erfüllten Infektionsbedingungen ausbringen. Eine zweite Behandlung und weitere sind notwendig, wenn nach der letzten Behandlung neue Blüten aufgehen und für diese wieder ein Infektionsrisiko errechnet wird. Bei anhaltenden Infektionsbedingungen meist zwei Tage nach der letzten Behandlung. Lagerfäulenbekämpfung: Als Lagerschutzmittel besiedeln die Mikroorganismen die feinen Mikrorisse der Fruchtoberfläche und blockieren so das Wachstum der Lagerfäuleerreger (z.B. Penicillium spp., Botrytis spp., Monilia sp. und Gloeosporium sp.). Da Blossom Protect™ nicht in den Stoffwechsel des pilzlichen Erregers eingreift, besteht auch bei regelmäßiger Ausbringung keine Gefahr der Resistenzbildung. Einsatzzeitpunkt: 1 – 3 Behandlungen mit 0,5 kg pro ha und pro m Kronenhöhe ab 5 Wochen vor der Ernte (BBCH 81-89). Vorteile Behandlungen zwischen dem Pflücken möglich 1 Tag Wartezeit Keine Rückstände Standardausrüstung benutzen (Düsen, Wassermenge usw.) Wirkstoff: 250 g/kg Aureobasidium pullulans DSM 14940, 250 g/kg Aureobasidium pullulans DSM 14941 Zulassungsnummer: 007416-00Hersteller: Nufarm Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB012) Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen haben.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Inhalt: 1.5 Liter (52,00 €* / 1 Liter)

78,00 €*
Boom efekt
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Boom Efekt® ist ein Herbizid zur Unkrautbekämpfung in Kernobst, Steinobst, Weinrebe (ab dem 4. Standjahr), Ackerbaukulturen, Stoppelfeldern, Laubgehölzen und Nadelgehölzen in der Aufwandmenge 3-5 l/ha. Vorteile- Langjährig bewährtes Produkt- Gute, sichere Wirkung- Schaumarme Formulierung- Hergestellt in der EUWirkstoff: 360 g/l (31,0 Gew.-%) Glyphosat (486 g/l als Isopropylamin-Salz)                                                                                Zulassungsnummer: 006763-00 Hersteller: Albaugh Europe Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten.SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

19,50 €*
Butisan Kombi (5l)
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig. Butisan® Kombi ist ein bewährtes und sicheres Herbizid gegen Unkräuter und Ungräser in Winterraps, Blumenkohl, Kopfkohle sowie Porree und Zierpflanzen. Unkräuter, einschließlich Storchschnabel-Arten sowie Ungräser wie Ackerfuchsschwanz, Gemeinen Windhalm und Einjährige Rispe werden sicher erfasst und bekämpft.Vorteile:- Breite Unkrautspektrum inkl. Storchschnabel-Arten und Ackerfuchsschwanz- Flexible Anwendung- Zuverlässige Wirkung durch den Kombi-Effekt- Nachhaltiges Wirkstoffmanagement - maximal 500 g/ha MetazachlorWirkstoff: 200 g/l Metazachlor, 200 g/l Dimethenamid-P Hersteller: BASFZulassungsnummer: 006288-00 Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.  P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Etikett lesen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P261 Einatmen von Nebel vermeiden. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.  P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P308 + P311 BEI Exposition oder Betroffenheit: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P337 + P311 Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P405 Unter Verschluss lagern. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. (SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren. (SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. (SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. (SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z.B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 25.06.2019 10 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen.  (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen. (SS530) Gesichtsschutz tragen. (SS610) Gummischürze tragen. Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Inhalt: 5 Liter (23,20 €* / 1 Liter)

116,00 €*
Caldera
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Bei Caldera® handelt es sich um ein Kontaktfungizid gegen Schorf (Venturia spp.). Der im Kernobst bekannte Wirkstoff Dithianon wirkt protektiv und unterbindet die Sporenkeimung der Pilze. Die lang andauernde Haftung an den Pflanzenorganen und hohe Regenfestigkeit sorgen dafür, dass durch Feuchtigkeit immer wieder eine neue Aktivierung des Wirkstoffes erfolgt. Dies führt zu einer sicheren und langanhaltenden Wirkung von Caldera®. Vorteile Zuverlässige Wirkung gegen Schorf Hervorragende Verträglichkeit Geringes Resistenzrisiko Wirkstoff: 700 g/kg Dithianon Zulassungsnummer: 00A093-00 Hersteller: Plantan Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) H301 Giftig bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Staub, Rauch, Gas, Nebel, Aerosol, Dampf nicht einatmen.P264 Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P280 Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen.P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.P301+P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen.P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführenEUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.EUH208 Enthält Dithianon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten

Inhalt: 5 Liter (45,00 €* / 1 Liter)

225,00 €*
Cantus
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Cantus bekämpft Botrytis-Arten an Weinreben und Botrytis und Sclerotinia sclerotiorum an Bohnen. Wirkstoff: 500g/kg Boscalid Zulassungsnummer: 025180-00 Hersteller: BASF SE Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung/Produktinformationen

Ab 118,00 €*
Caption 80 WG
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Caption® 80 WG enthält den bewährten Wirkstoff Captan (800 g/kg) aus der Wirkstoffgruppe der Phthalimide. Captan ist ein Kontaktwirkstoff mit oberflächenaktiver Wirkung und wird vorbeugend in Kernobst gegen Blatt- und Fruchtschorf (Venturia spp.) eingesetzt. Im Rahmen der Schorfspritzungen können weitere pilzliche Schaderreger, die zum Beispiel die Kelchfäule verursachen, mit bekämpft werden. Caption® 80 WG ist mit einer Aufwandmenge von 0,94 kg/ha und je Meter Kronenhöhe zugelassen. Die maximal zugelassene Aufwandmenge beträgt 1,88 kg/ha.Vorteile: Sichere Bekämpfung von Schorf im Kernobst Hervorragende Blatt- und Fruchtverträglichkeit Als nichtschädigend gegen Raubmilben eingestuft Wirkstoff: 800 g/kg Captan (80,0 Gew.-%)Zulassungsnummer: 008355-00Hersteller: PlantanEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.P261 Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P310 Sofort Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).

Inhalt: 5 Kilogramm (14,20 €* / 1 Kilogramm)

71,00 €*
Carnadine 200
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Carnadine® 200 ist ein flüssiges Insektizid mit dem Wirkstoff Acetamiprid. Es bekämpft Rüssler-Arten im Raps, Kartoffelkäfer in der Kartoffel und Apfelwickler und Blattläuse im Apfel. Das Produkt kennzeichnet sich durch eine Kontakt- und systemische Wirkung aus. Vorteile:- Die Wirkstoffalternative zu Pyrethroiden- Systemische und translaminare Verteilung in der Pflanze mit hoher Wirkungsdauer- Flüssigformuliertes Acetamiprid-Produkt- Anwendung im Raps-, Kartoffel- und ApfelanbauWirkstoff: 200 g/l AcetamipridZulassungsnummer: 00B072-00 Hersteller: NufarmEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Ab 84,00 €*
Carpovirusine Evo2
Alternative zu CarpovirusineCARPOVIRUSINE EVO2 ist ein biologisches Insektizid, auf der Basis von Granuloviren zur Bekämpfung des Apfelwicklers im Kernobstbau. CARPOVIRUSINE EVO2 besitzt keine Kontaktwirkung, sondern muss von den Larven gefressen werden, um seine Wirkung zu entfalten. Nach der Aufnahme der Granuloviren durch die Larve, wird das Virus im Insekt reproduziert und führt zum Tod.Wirkstoff: Cydia pomonella GranuloVirus, R5 Stamm (CpGV-R5)Hersteller: Proagro Zulassungsnummer: 007748-00

55,00 €*
Chamane
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Alternative zu Azofin, Azoxystar und Zoxis SuperProtektiv wirksames Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in Getreide-, Raps-, Kartoffel- und vielen Gemüsebaukulturen Wirkstoff: 250 g/l Azoxystrobin Zulassungsnummer: 008316-00Hersteller: UPL Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Inhalt: 5 Liter (16,40 €* / 1 Liter)

82,00 €*
Collis
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Collis ist ein Fungizid, dass sowohl kurativ als auch vorbeugend gegen Echten Mehltau wirkt. Zudem wirkt es auch gegen Botrytis und Roten Brenner. Wirkstoff: 200g/l Boscalid; 100g/l Kresoxim-methyl Zulassungsnummer: 035203-00 Hersteller: BASF SE Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung/Produktinformationen

Ab 65,00 €*
Coprantol Duo 5 kg
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Fungizid zur protektiven Anwendung gegen pilzliche Krankheitserreger in Hopfen, Kartoffeln und Weinreben, sowie gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger in Zierpflanzen im Freiland.Coprantol Duo kann sowohl im ökologischen als auch im konventionellen Anbau eingesetzt werden. Das Produkt kann gemäß der EG-Öko-Basisverordnung (EG) 834/2007 eingesetzt werden. Coprantol Duo ist in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland gelistet.Wirkung: Coprantol Duo enthält Kupfer als Hydroxid und als Oxychlorid. Hydroxid: Kleinere Kupfer-Partikel → aktive Kupfer-Ionen gehen schneller in LösungNutzen: Schnellere WirkungOxychlorid: Größere Kupfer-Partikel → Aktive Kupfer-Ionen gehen langsamer in LösungNutzen: Längere Dauerwirkung, bessere RegenfestigkeitVorteile:- Schnelle Sofort- und ausgeprägte Dauerwirkung- Wirkungssicher durch hohe Regenfestigkeit- Rasches Auflösen und breite MischbarkeitWirkstoff: - 235,3 g/kg (23,53 Gew.-%) Kupferoxychlorid- 215,0 g/kg (21,50 Gew.-%) KupferhydroxidZulassungsnummer: 028956-60 Hersteller: Syngenta Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H332: Gesundheitsschädlich bei EinatmenH400: Sehr giftig für WasserorganismenH410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungEUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhaltenEUH208 Enthält 3(2H)-Isothiazolone, 5-chloro2-methyl-, mixt. with 2-methyl-3(2H)-isothiazolone. Kann allergische Reaktionen hervorrufenP102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangenP501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführenP261 Einatmen von Staub vermeidenP308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehenP391: Verschüttete Mengen aufnehmen

Inhalt: 5 Kilogramm (14,20 €* / 1 Kilogramm)

71,00 €*
Coragen
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Coragen ist ein leistungsstarkes Insektizid der neuesten Generation zur Bekämpfung von Maiszünsler, Apfelwickler, Kartoffelkäfer und Traubenwickler. Coragen verfügt sowohl über Fraß- als auch Kontaktwirkung bei guter Regenfestigkeit. Die Bienenungefährlichkeit - B4 - zusammen mit der langanhaltenden Wirkung ermöglichen einen flexiblen Einsatz. Zulassungsnummer: 026336-00 Hersteller: DuPont Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. 

Inhalt: 0.5 Liter (316,00 €* / 1 Liter)

Ab 158,00 €*
Cuproxat
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Flüssiges Kupferpräparat zur Bekämpfung pilzlicher Krankheitserreger im Weinbau.Cuproxat® flüssig ist ein Kupfermittel, das einen gut sichtbaren, äußerst regenbeständigen, feinst verteilten Spritzbelag bildet, wodurch auch bei ungünstigen Wetterperioden sicherer Schutzgegeben ist. Cuproxat® flüssig, ein tribasisches Kupfersulfat, ist besonders mild und schonend. Dank der besonderen Formulierung ist es möglich, mit geringen Reinkupfermengen auszukommen.Wirkstoff: Kupfersulfat, tribasisch (345 g/l, 190 g/l Reinkupfer) Zulassungsnummer: 033775-00 Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen

Inhalt: 10 Liter (10,20 €* / 1 Liter)

102,00 €*
Cuprozin Progress
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Fungizid gegen pilzliche und bakterielle Schaderreger an Kartoffeln, Hopfen, Weinreben, Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Wirkstoff: 383,8 g/l Kupferhydroxid (28,8 Gew.-%) (Kupfergehalt 250 g/l) Zulassungsnummer: 006895-00Hersteller: Certis Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SF182 Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen.SF194 Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.SF615 Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.VA213 Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mehr als 50 t Kartoffeln behandeln.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Inhalt: 5 Liter (32,20 €* / 1 Liter)

161,00 €*
Curatio
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!CURATIO®  ist ein Kontaktfungizid mit vorbeugender und kurativer Wirkung gegen Schorf im Kernobst.Zur kurativen Schorfkontrolle kann CURATIO®  bei langanhaltenden Infektionsbedingungen als Stopp-Behandlung in das Keimungsfenster der auflaufenden Ascosporeninfektion eingesetzt werden. Wirkstoff: 380 g/L SchwefelkalkbrüheZulassungsnummer: 00A770-00/00Hersteller: BIOFAEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H332-Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H302-Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319-Verursacht schwere Augenreizung. H335-Kann die Atemwege reizen. H315-Verursacht Hautreizungen. H317-Kann allergische Hautreaktionen verursachen.P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261-Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P264-Nach Gebrauch gründlich waschen. P270-Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271-Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280-Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.P302+P352-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P308+P313-BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364-Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P403+P233-An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405-Unter Verschluss aufbewahren.P501-Inhalt / Behälter in gesicherter Weise der Entsorgung zuführen.EUH031-Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.EUH208-Enthält Calciumpolysulfide. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401-Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Inhalt: 20 Liter (4,00 €* / 1 Liter)

Ab 80,00 €*
Cyperkill MAX
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Insektizid mit breitem Wirkungsspektrum gegen beißende und saugende Insekten im Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Verwendung durch berufliche Anwender. Wirkstoff: 500 g/l (47.46 Gew.-%) Cypermethrin Wirkstoff: 500 g/l Cypermethrin 47.46 Gew.-% Zulassungsnummer: 007456-00 Hersteller: UPL Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.(SB193) Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SPo5) Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.(SPo 5 ) Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

Ab 50,00 €*