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Fazor
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Fazor ist ein Mittel zur Hemmung des vorzeitigen Austriebs von gelagerten Speisezwiebeln und Kartoffeln.  Wirkstoff: 600g/kg Maleinsäurehydrazid Zulassungsnummer: 026865-00 Hersteller: Arysta LifeScience Germany GmbH Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach Antrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des BVL ist zu beachten.

Inhalt: 4 Kilogramm (24,75 €* / 1 Kilogramm)

Ab 99,00 €*
Quickdown
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Quickdown  ist ein Kontaktherbizid, dass auch Kraut abtötet in Kartoffeln. Quickdown eignet sich besonders an Standorten mit hohem Humusgehalt und Frühjahrstrockenheit. Wirkstoff: 24,2g/l Pyraflufen Zulassungsnummer: 005693-00 Hersteller: Nichino Europe Co. Ltd. Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung

Inhalt: 2.8 Liter (25,00 €* / 1 Liter)

Ab 70,00 €*
Shark
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Shark ist ein Herbizid, welches zur Krautabtötung in Kartoffeln und zur Entfernung von Stockaustrieben im Weinbau eingesetzt wird. Shark darf nur in den Weinsorten Grüner Silvaner, Morio Muskat, Chardonnay, Schwarzriesling und Burgundersorten eingesetzt werden. Wirkstoff: 55,92g/l Carfentrazone Zulassungsnummer: 005268-00 Hersteller: Cheminova Deutschland GmbH Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung

Ab 64,00 €*