Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
AFINTO enthält den Wirkstoff Flonicamid und wirkt gegen ein breites Spektrum von Blattläusen. Andere Insekten, wie Milben (Acarina), Käfer (Coleoptera), Schmetterlinge (Lepidoptera) oder Zweiflügler (Diptera) können mit AFINTO nicht bekämpft werden.Der Wirkstoff wird systemisch, akropetal und translaminar in der Pflanze verteilt, sodass auch Blattläuse an der Blattunterseite sicher erfasst werden.Flonicamid wird durch Kontakt und Saugtätigkeit innerhalb kurzer Zeit aufgenommen. Die Blattläuse stellen ca. 1 h nach Aufnahme die Saugtätigkeit, die Honigtauproduktion und somit die Schädigung der Pflanze ein. Die Absterbeerscheinungen sind von den Umweltbedingungen und dem Stadium der Insekten abhängig und können nach 2 - 5 Tagen beobachtet werden.AFINTO ist sehr lichtstabil und nach ca. 3 Stunden regenfest. Es besitzt eine ausgeprägte Dauerwirkung gegen alle Stadien der Läuse. Der exakte Wirkmechanismus von Flonicamid wird zurzeit noch erforscht. Bisher durchgeführte Studien zeigen, dass Flonicamid nicht an den Wirkorten der Neonicotinoide, Organophosphate, Carbamate und Pyrethroide wirksam ist. Wirkstoffwechsel mit Flonicamid stellen somit einen wichtigen Bestandteil im Insektizid-Resistenz-Management (IRM) dar, da es einen neuartigen Wirkmechanismus besitzt und keinerlei Kreuzresistenzen zu bereits vorhandenen Wirkstoffen bisher beobachtet wurden.Wirkstoff: 500 g/kg (50 Gew.-%) Flonicamid
Zulassungsnummer: 025691-61
Hersteller: Syngenta
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 Verursacht schwere Augenreizung.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.EUH208 Enthält disodium maleate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Alternative zu GramFixAgil-S ist ein Herbizid gegen Unkräuter und Ungräser in Winterraps, Zuckerrübe, Futterrübe, Kartoffel, Futtererbse, Ackerbohne und Sonnenblume.
Wirkstoff: 100g/l Propaquizafop (10,2 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 034107-00
Hersteller: ADAMA Deutschland GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Fungizid zur Bekämpfung der Späten Rübenfäule (Rhizoctonia solani) an Zuckerrüben.Wirkstoff: 125 g/l (11,7 Gew.-%) Azoxystrobin,125 g/l (11,8 Gew.-%) Difenoconazol
Zulassungsnummer: 008267-00Hersteller: Syngenta
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Balista® Super ist ein selektives Nachauflauf-Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Ausfallgetreide in Ackerbaukulturen.
Vorteile- Moderne Formulierung für schnelle Wirkstoffaufnahme- Hohe Effizienz durch höchste Wirkstoffaufladung- Effektiv auch gegen Quecke
Wirkstoff: 128,05 g/l Fluazifop-P (150 g/l als Butylester)
Zulassungsnummer: 00A501-60Hersteller: Certis Europe
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH208 Enthält Fluazifop-P-butyl (ISO). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Zuckerrüben.
Wirkstoff:- 200 g/l Phenmedipham- 200 g/l EthofumesatZulassungsnummer: 024257-00Hersteller: AdamaEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachenH411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungP101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithaltenP102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangenP280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragenP302 + P352 - Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.P333 + P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehenP362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschenP391 - Verschüttete Mengen aufnehmenP501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
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Herbizid-Zusatzstoff-Kombination zur Bekämpfung von Unkräutern in Zucker- und Futterrüben
Vorteile
Schutz von Anfang an
Im Pack mit Öl: Durchdringt auch dickere Wachsschichten zuverlässig und schnell
Gute Basiswirkung bei Problemunkräutern
Wirkstoff: 81 % Rapsölmethylester, 190 g/l Ethofumesat, 200 g/l Phenmedipham
Zulassungsnummer: 00A542-00Hersteller: BASF
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 Verursacht schwere Augenreizung.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH208 Enthält Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
BETASANA® PERFEKT PACK ist ein Herbizid Pack, bestehend aus BETASANA® SC 3 x 5 l + OBLIX ® 1 x 5 l, zur Bekämpfung von auflaufenden und aufgelaufenen ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern in Futter- und Zuckerrüben.
Wirkstoff: 500 g/l Ethofumesat
Zulassungsnummer: 005328-00Hersteller: UPL
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithaltenP102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangenP270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchenP391 - Verschüttete Mengen aufnehmenP501 - Inhalt/ Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführenEUH208 - Enthält ( 1,2-Benzisothiazolin-3-one ). Kann allergische Reaktionen hervorrufenEUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!BETASANA SC ist ein Herbizid gegen auflaufende Unkräuter in Futter- und Zuckerrüben sowie in Erdbeeren, Spinat und Zierpflanzen. Es wird ausschließlich über die Blätter der Unkräuter aufgenommen und wirkt somit unabhängig von Bodenfeuchte und Bodenart.
Wirkstoff: 160 g/l Phenmedipham
Zulassungsnummer: 005328-00Hersteller: United Phospsorus
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!BRIXTON® ist ein selektiv wirkendes Herbizid gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter. Das enthaltene Clethodim wird schnell über die Blätter aufgenommen und hemmt die Fettsäure-Biosynthese, indem es sich an das Enzym Acetyl-CoA-Carboxylase bindet. Mit erhöhter Wachstumsaktivität gelangt das Herbizid verstärkt in die Pflanzenteile.Zulassungsnummer: 00A640-00/00Wirkstoff: 180 g/l Clethodim Kohlenwasserstoffe, C10, Aromen, <% Naphtalin Hersteller: SumiAgro
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H304 Kann beim Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich seinH317 Kann allergische Hautreaktionen verursachenH336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H411 Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.P280: Schutzhandschuhe tragen.P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P3 P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.EUH280: Enthält Clethodim, Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH 210: Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Ausbringungsgerät nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässer reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Insektizid gegen beißende und saugende Insekten in Raps,Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen, Kartoffel, Zuckerrübe, Mais, Wiesen und Weiden.
Wirkstoff: 100g/l Deltamethrin
Zulassungsnummer: 007418-00
Hersteller: Bayer CropScience
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß §12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzen Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern, und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23:00 Uhr, eingestuft.Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden.
Um nähere Informationen zu Anwendungs-und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Diadem® ist die einzigartige Kombination der beiden Wirkstoffe Revysol® und Xemium®. Doppelt effektiv und doppelt gut gegen alle wichtigen Rübenkrankheiten, für ein aktives Resistenzmanagement und für alle Anforderungen einer modernen Rübenproduktion. Zur Absicherung des Ertrags – für mehr Wirtschaftlichkeit.Vorteile- Zwei neue und potente Fungizid-Wirkstoffe in der Rübe- Breites Wirkungsspektrum gegen Pilzkrankheiten inkl. Cercospora- Sicheres Resistenz-Management- Mehr Unabhängigkeit und FlexibilitätWirkstoff: 100.0 g/l Mefentrifluconazol (Gew.-%: 9,85), 50.0 g/l Fluxapyroxad (Gew.-%: 4,93)
Hersteller: BASF
Zulassungsnummer: 00A282-60
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 Verursacht schwere Augenreizung.H315 Verursacht Hautreizungen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.H335 Kann die Atemwege reizen.H302 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder EinatmenH411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.P280 Schutzhandschuhe und Augen- oder Gesichtsschutz tragen.P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.P260 Staub/Nebel/Dampf nicht einatmen.P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P263 Berührung während der Schwangerschaft und der Stillzeit vermeiden.P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen.P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.P330 Mund ausspülenP308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.P405 Unter Verschluss lagern.P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
DIFCOR 250 EC ist ein systemisch wirkendes Fungizid dessen Wirkstoff schnell von grünen Pflanzenteilen wie Blättern und Stängeln aufgenommen und im Pflanzengewebe transportiert wird. DIFCOR 250 EC wirkt sowohl vorbeugend (protektiv) als auch befallshemmend (kurativ), so dass eine weitere Ausbreitung der pilzlichen Schaderreger verhindert wird. Allerdings kann ein bereits eingetretener Schaden an der Pflanze durch DIFCOR 250 EC nicht mehr behoben werden.
Hersteller: Plantan
Zulassungsnummer: 007421-00Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Augenschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/ Behälter einer geordneten Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Flüssiges Fungizid gegen pilzliche Krankheiten in Zuckerrüben und Weizen.DOMARK 10 EC ist ein breit wirksames Fungizid mit systemischen Eigenschaften gegen pilzliche Krankheiten in Zuckerrüben und Weizen. Es wirkt sowohl vorbeugend als auch bei beginnendem Befall (Wirkungsdauer: mehrere Wochen). Wirkstoff: 100 g/l (10,6 Gew.-%) TetraconazolZulassungsnummer: 004329-00
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unten weiterführende Links.Hinweise für den sichereren Umgang
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Das Focus Aktiv - Pack besteht aus 5l Focus Ultra und 5l vom Zusatzstoff Dash. ( Focus Ultra ist ein Herbizid gegen einjährige und mehrjährige Ungräser ausgenommen Einjähriges Rispengras in Rüben, Kartoffeln, Raps, Sonnenblumen, Erbsen,Cycloxydim-resistentem Mais, Ackerbohne, Sojabohne, Senf-Arten, Lein, Krambe, Artischocke, Gemüsefenchel, Porree, Knoblauch, Schalotte, Schnittlauch, Speisezwiebel, Winterheckenzwiebel, Chicoree, Möhre, Tomate, Feldsalat, Spinat, Salate, Buschbohne, Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Zuckererbse, Zierpflanzen, Markstammkohl, Aubergine und Topinambur
Wirkstoff: 100g/l Cycloxydim (10,8 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 033964-00
Hersteller: BASF SE
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Alternative zu VextaMitron 700 SCGotltix Gold ist ein bewährtes Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Zucker- und Futterrüben. Der Wirkstoff Metamitron wird sowohl über die Wurzel als auch über das Blatt aufgenommen.
Wirkstoff: 700 g/l Metamitron
Zulassungsnummer: 006470-00
Hersteller: Adama Deutschland
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach Antrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des BVL ist zu beachten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Alternative zu KezuroGotltix Titan ist ein flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Zucker- und Futterrüben. Die zwei Wirkstoffe in Goltix Titan führen zu einem breiten Wirkungsspektrum (u.a. werden auch Klettenlabkraut und Acker-Hundspetersilie erfasst). Die Bodenwirkung verhindert eine späteres Auflaufen von Unkräutern.
Wirkstoff: 525 g/l Metamitron, 40 g/l Qinmerac
Zulassungsnummer: 007529-00
Hersteller: Adama Deutschland
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach Antrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des BVL ist zu beachten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Damit der Rübenanbauer seine Rüben auch in Zukunft zuverlässig schützen kann, unterstützen wir ihn in diesem Jahr besonders mit dem GOLTIX® TITAN®- BELVEDERE® Pack. Der ADAMA 360°-Schutz für die Rübe vereint in einem Premium-Vorteilspaket die für höchste Wirkungsgrade notwendigen Marken-Produkte. Dem Landwirt stehen damit die vier wichtigsten verbliebenen Wirkstoffe zur Verfügung. Die Lösung ist zudem hochverträglich für die Rübe und einfach für den Anwender.
Kombination für das Fruchtfolge übergreifende Resistenzmanagement. Mit beiden Produkten zusammen kann selbst resistenter Gänsefuß durch die Extra-Portion Ethofumesat in BELVEDERE DUO noch bekämpft werden. Zudem wird durch die Kombination von GOLTIX TITAN und BELVEDERE DUO die Blattwirkung noch verstärkt.
Phenmedipham und Ethofumesat liegen im Herbizid BELVEDERE DUO in einer feinstvermahlenen Formulierung und einem optimalen Verhältnis vor, so dass das Herbizid bereits alleine ein sehr breites Unkrautspektrum abdeckt und vor allem eine sehr gute Wirkung auf den Weißen Gänsefuß, Kletten-Labkraut und Floh- und Windenknöterich erzielt.Vorteile:
Kombi-Pack aus zwei Premium-Produkten für hohe Wirkungsgrade auf wichtige Unkräuter im Rübenanbau
4 Wirkstoffe zur optimalen Nutzung von Synergieeffekten
Hochverträglich für die Rübe und einfach für den Anwender
Mit Preisvorteil
Wirkstoff: 525 g/l Metamitron (45,1 Gew.-%), 40 g/l Quinmerac (3,4 Gew.-%), 200 g/l Phenmedipham (18 Gew.-%), 200 g/l Ethofumesat (18 Gew.-%), enthält 1,2-Benzisothiazol
Zulassungsnummer: 007529-00 +024257-00Hersteller: ADAMA
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010)
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB110)
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB166)
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SB199)
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
(SF1891)
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110)
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS120)
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS2101)
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202)
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SP001)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pyrethroid-haltiges Insektizid zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten im Acker-, Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau sowie im Grünland.
Vorteile- Einfache Anwendung dank SORBIE™-Formulierung- Ausgezeichnete Sofort- und Dauerwirkung- Breit wirksam gegen beißende und saugende Insekten- Sekundenschnell aufgelöst- Breite ZulassungWirkstoff: Lambda Cyhalothrin (50 g/kg)Hersteller: Nufarm
Zulassungsnummer: 006387-00
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder EinatmenH319 - Verursacht schwere Augenreizung.H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Selektives Nachauflauf-Herbizid zur Bekämpfung einjähriger, einkeimblättriger Ungräser (ausgenommen Einjähriges Rispengras) und Gemeiner Quecke in Winterraps, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln und im Gemüsebau.Es wirkt vorzugsweise über das Blatt und wird deshalb gegen bereits aufgelaufene Ungräser angewendet. Der Wirkstoff dringt rasch in die Blätter ein und wird mit dem Saftstrom in die Meristeme transportiert, wo er die weitere Entwicklung stoppt. Die Wirkung tritt innerhalb von 10 bis 14 Tagen nach der Spritzung ein und wird durch Wärme und hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigt. Die Gräser verfärben sich, die Haupttriebe sterben danach allmählich ab und lassen sich leicht herausziehen. LEOPARD wirkt unabhängig von der Bodenart. In mehrjährigen Gräsern wird der Wirkstoff aufgrund seiner systemischen Eigenschaften in die unterirdischen Organe verlagert. Dort wird der Wiederaustrieb verhindert. Wüchsiges Wetter beschleunigt auch hier das rasche Absterben der Pflanzen. LEOPARD ist eine Fertigformulierung, die bereits Netzmittel enthält, sodass eine Zugabe von weiteren Netzmitteln nicht erforderlich ist.Wirkstoff: 46,3 g/l (5,2 Gew.-%) Quizalofop-P
Zulassungsnummer: 00A391-00Hersteller: Syngenta
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungEUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhaltenEUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führenP102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführenP261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragenP305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
LONTREL 600 ist ein systemisches Nachauflaufherbizid zur Bekämpfung von Kamille-Arten in Winterraps sowie Ackerkratzdistel und Kamille-Arten in Zucker- und Futterrüben und Baumschulgehölzpflanzen sowie Ackerkratzdistel in Mais.
Wirkstoff: 600g/l Clopyralid
Zulassungsnummer: 007865-00
Hersteller: Dow Agro Sciences GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/ Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort den Arzt rufen!
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
LONTREL 720 SG ist ein systemisches Nachauflaufherbizid zur Bekämpfung von Kamille-Arten in Winterraps sowie Ackerkratzdistel und Kamille-Arten in Zucker- und Futterrüben, Erdbeeren (Frühjahr oder Sommer) und Baumschulgehölzpflanzen sowie Ackerkratzdistel in Mais, in Zwiebelgemüse und Rhabarber.
Wirkstoff: 720g/kg Clopyralid
Zulassungsnummer: 006851-00
Hersteller: Dow Agro Sciences GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/ Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort den Arzt rufen!
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Maceta® 50 ist ein selektives Herbizid gegen Ungräser und Ausfallgetreide in Zuckerrübe, Futterrübe, Kartoffel, Möhre und Winterraps (Herbst).Vorteile:- Flexibel in der Aufwandmenge- Sehr gute Verträglichkeit in allen Kulturen- Wirksam gegen viele Ungräser und AusfallgetreideWirkstoff: 50 g/l Quizalofop-P-ethylZulassungsnummer: 00A485-00Hersteller: PlantanEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.H315 - Verursacht Hautreizungen.H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H318 - Verursacht schwere Augenschäden.H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen.H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261 - Einatmen von Staub, Rauch, Gas, Nebel, Aerosol, Dampf vermeiden.P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P301 - BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen.P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen.P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P308+P310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P405 - Unter Verschluss aufbewahren.P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. bzw. PAMIRA.EUH Sätze : EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Herbizid gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Einjähriges Rispengras in Zucker- und Futterrüben. Metamitron wirkt sowohl über die Wurzel als auch über das Blatt. Beim Vorauflaufverfahren wird die Wirkung vorwiegend über die Wurzeln der Unkräuter erzielt. Im Nachauflaufverfahren kommt zusätzlich die Wirkung über das Blatt der Unkräuter zum Tragen.
Wirkstoff: 696 g/l MetamitronZulassungsnummer: 005338-60Hersteller: United PhosphorusEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.(SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
PANAREX ist die FOP-Lösung zur Bekämpfung ein- und mehrjähriger Ungräser einschließlich Ausfallgetreide in Winterraps, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Ackerbohnen, Futtererbsen und Zierpflanzen. Durch seine hohe Selektivität und ausgezeichnete Durchdringung der Blattoberfläche bietet PANAREX speziell in breitblättrigen Kulturen eine hervorragende Wirksamkeit in der Nachauflaufbehandlung.Vorteile:- Die „FOP“-Lösung gegen die wichtigsten ein- und mehrjährigen Ungräser, inklusive nachhaltiger Ausfallgetreide- und Queckenwirkung- Wirkt unabhängig von Bodenart und Bodenfeuchte- Flexibel einsetzbar dank breiter Zulassung in Rüben, Raps, Kartoffeln, Leguminosen und Zierpflanzen- Eine einzigartige Formulierung sorgt für schnelle Durchdringung, Aufnahme und Weiterverteilung des Wirkstoffes
Wirkstoff: 40 g/l Quizalofop-P-tefuryl
Hersteller: Arysta
Zulassungsnummer: 005190-00Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Inhalt:
5 Liter
(11,20 €* / 1 Liter)
56,00 €*
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