Starter-Koffer Anwenderschutz für Umgang mit unverdünnten Pflanzenschutzmitteln DIN EN 27065.
In folgenden Größen verfügbar:Größe M (Ärmelschürze M, Handschuhe Gr. 9)Größe XL (Ärmelschürze XL, Handschuhe Gr. 10).
Inhalt:
Kunststoff-Koffer
Ärmelschürze grün
Handschuhe Mapa 381
Halbmaske MSA Advantage 420 twin
Kombi-Filterset für Halbmaske
Korbbrille MSA Perspecta GIV 2300
Augenspüllösung Duo 0,5 l
Schaumhandreiniger 47 ml
Die patentierte Weiterentwicklung des langjährigen Marktführers BREAK-THRU® S 240.
BREAK-THRU® S 301 ist ein nicht-ionischer Zusatzstoff für Pflanzenschutz-Spritzbrühen. Der Superspreiter senkt die Oberflächenspannung des Wassers extrem ab.Vorteile
Großflächige Verteilung des Spritztropfens, dadurch keine Spritzflecken
Gleichmäßig benetzte Pflanzen und Schädlinge. Selbst schwer erreichbare, wachsartige oder behaarte Oberflächen werden vollständig benetzt
Exzellente Haftung und Retention der Spritzbrühe
Ermöglicht höhere Schlagleistung durch Reduktion des Sprühvolumens
Erhöht die Effizienz der Pflanzenschutzmaßnahmen
Wirkstoff: 1030 g/l POLYETHER-POLYMETHYLSILOXAN-COPOLYMER (100% w/w)
Hersteller: AlzChem
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Bitte beachten Sie im Umgang mit BREAK-THRU® S 301 nachfolgende Sicherheitshinweise:
Jeden unötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten
Während der Arbeit mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen
Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel dicht abschließende Schutzbrille tragen
Universal-Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel
Arbeitskleidung (wenn keine spezielle Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung von Pflanzenschutzmitteln
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit unverdünnten Mittel
Einstufung von BREAK-THRU® S 301
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Wassergefährdungsklasse: wassergefährdend (Einstufung gem. Vw VwS)
Signalwort: Achtung
H- und P-Sätze: H319, H332, P261, P271, P280, P304 + P340, P312, P337 + P313
Diese abwechslungsreichen und farbenfrohen Mischungen sind bei Menschen und Tieren gleichermaßen beliebt. Die einjährigen Arten mit ihren unterschiedlichen Blühzeiträumen sorgen für immer neue Blüten vom Frühjahr bis in den Herbst und stellen so einen Magnet für Nutzinsekten dar. Die enthaltenen Arten sind robust und konkurrenzstark, sodass sich diese auch unter schwierigen Bedingungen gut etablieren können. Die Zusammensetzungen entsprechen den Artenlisten der aufgeführten Bundesländer.Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zusammensetzung:
Buchweizen (25 %)
Ölrettich (20 %)
Lein (16 %)
Sonnenblume (12 %)
Gartenkresse (8 %)
Phacelia (8 %)
Ringelblume (6 %)
Dill (3.5 %)
Borretsch (1.4 %)
Kleinklee (0.1 %)
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebrauchsanleitung vom Produkt.
Mit der Legeflinte von Lehner kann Giftweizen oder Giftlinsen ausgebracht werden. Der Stiel dient hierbei als transparenter Vorratsbehälter.Vorteile
Legeflinte zur Ungezieferbekämpfung
Einfache Handhabung
Geringes Leergewicht
Transparenter Vorratsbehälter
Produktdetails
Ø Rohr innen
26 mm
Fassungsvermögen
500 ml
Länge
1.050 mm
Gewicht
250 g
Hersteller: Lehner
Einsatzgebiet:Antistaubmittel, Auftausalz/StreusalzAnwendungsempfehlung:Magnesiumchlorid 47%, welches vom Sommer übrigbleibt, können Sie im Winter mit sehr guter Wirkung als Auftausalz bei Schnee und Eis auf Wegen, Straßen und Plätzen benutzen. Magnesiumchlorid 47% ist weiß bis leicht gräulich, nicht brennbar und wasserlöslich.Staub führt zu gesundheitsschädlichen Belästigungen, behindert die Arbeit. Häufig kommt es zu Beschwerden und Auflagen durch das Gewerbe-Aufsichtsamt. Wasser bindet Staub bei sommerlichen Temperaturen nur für wenige Stunden. Je trockener das Wetter wird, desto wirkungsloser ist Wasser. Der mit dem Wasserausbringen verbundene Arbeits- und Kostenaufwand ist nicht mehr vertretbar. Das Antistaub-Mittel Magnesiumchlorid 47% wirkt gründlich.Magnesiumchlorid 47% ist ideal für alle staubenden Wege und Plätze ohne feste Decken, insbesondere: Austellungsgelände, Fabrikhöfe, Fußwege in Parks und Zoos, Gartenlokale, Krankenhausanlagen, Kurorte, Lagerplätze, Marktplätze, Parkplätze, Reitbahnen, Schulhöfe, Sportplätze, insbesondere Tennisplätze, Verknügungsplätze, Wirtschaftswege.Die wasserbindende Kraft des Magnesiumchlorids ist so stark, daß die Staubbindung mehrere Wochen anhält.Ausbringung- trocken ausstreuen: am besten abends - da die höhere Luftfeuchtigkeit der Nacht das Zerfließen des Magnesiumchlorids beschleunigt- bei kleineren Flächen von Hand ausbringen- bei mittleren Flächen mit Schaufel breitwürfig ausstreuen- bei sehr großen Flächen können mechanische Streuer benutzt werden, wie sie für alle Leistungsansprüche im Handel zu haben sind- flüssig gießen: normale Gießkanne, bei großen Flächen SprühbalkenAufwandsmengeTrockenanwendung: 150 - 400g pro m², je nach Bodenoberfläche und WitterungFlüssige Anwendung: 10 kg auf 10-12 l Wasser (normale Gießkanne) je nach Bodenart ausreichend für 25 - 50 m²
Hersteller: diverse Hersteller
für Nachfolgearbeiten nach Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln EN ISO 27065 C2
Material: 40% Polyester/60% Baumwolle 180 g/m²
Hose: 3 Taschen, bequemer Gummibund, Knieverstärkung CODURA-Gewebe
besonders leicht
UV-Schutz 40+ (EN 13758-2+A1:2006)
Farbe: sand/rot
für Nachfolgearbeiten nach Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln EN ISO 27065 C2
Material: 40% Polyester/60% Baumwolle 180 g/m²
Shirt: Rückenpartie oben 125 g/m², Reißverschluss, Brusttasche
besonders leicht
UV-Schutz 40+ (EN 13758-2+A1:2006)
Farbe: sand/rot
für Arbeiten mit unverdünnten Pflanzenschutzmitteln EN ISO 27065 C3 (Anmischen) sowie verdünnten PSM (Ausbringen, Reinigen von Geräten)
zusätzliche Zulassung: EN 14605 Typ PB4 (Erlenmeyerkolben), Chemieschutz/sprühdicht
Material: Flexothane Classic (Polyamid mit Polyurethanbeschichtung)
Oeko-Tex Standard 100
wasserdicht, atmungsaktiv
sehr leicht und geschmeidig
waschbar bis 40°C
Die speziell für die Ratron® Gift-Linsen entwickelte, technische Applikationshilfe. Hierzu wird die 750 g Ratron® Gift-Linsen-Verpackung einfach auf die Appli-Gun® aufgeschraubt und ist sogleich einsatzbereit. Je Fingerdruck auf den Auslöser werden die Gift-Linsen über das variable Teleskoprohr bedarfsgerecht in das Mäuseloch dosiert.Hersteller: frunol delicia GmbH
Die nachhaltige Alternative zu herkömmlichem Pressegarn.- hergestellt aus nachwachsenden Rohstoffen- vielseitig einsetzbar- geeignet für Niederdruckballen/Hochdruckballen - 200 m je kg, 9 kg je Spule, 2 Spulen je Set.Abmessungen (Spule): ca. 26 cm hoch, Außendurchmesser ca. 22 cm
Marke:
Ulith
Farbe:
natur
Garn Eigenschaft:
standard
Stärke:
200 m/kg
Reißfestigkeit:
ca. 76 kg
Einsatzzweck:
ND- und HD-ballen
uv:
mind. 12 Monate
Qualität Erklärung:
ND/HD standard
Material:
Sisal
Die nachhaltige Alternative zu herkömmlichem Pressegarn.- hergestellt aus nachwachsenden Rohstoffen- vielseitig einsetzbar- geeignet für Rundballenpressen - 300 m je kg, 4,20 kg je Spule, 6 Spulen je Paket. 1 Paket = 25,20 kg Abmessungen (Spule): Rollendurchmesser : ca. 190 mm (mit Toleranz, da Naturprodukt) Höhe der Spule : ca. 150 mm
Marke:
Ulith
Farbe:
natur
Garn Eigenschaft:
standard
Stärke:
300 m/kg
Reißfestigkeit:
ca. 40 kg
Einsatzzweck:
Rundballen
uv:
mind. 12 Monate
Qualität Erklärung:
RB standard
Material:
Sisal
ökologisch hergestellt
Produktdetails
Struktur
Kristalle
Marke
Südzucker
Inhalt
25 kg
Verpackung
Sack
Feuchtigkeit
0,06 %
Geeignet für Biobetriebe
Ja
Kurzbeschreibung
Fütterungsempfehlung:
Aus Biozucker und Wasser im Mischungsverhältnis von 3 : 2 (Zucker : Wasser) eine Zuckerlösung herstellen und diese in den Futterbehälter füllen.
Lagerung:
Empfohlene Lagerbedingungen:
Temperatur 20 ± 5 °C
relative Luftfeuchte unter 65 %
Bio-Rübenzucker sollte nicht in der Nähe von geruchsintensiven Materialien gelagert werden. Bei sachgerechter Lagerung ist Bio-Rübenzucker praktisch unbegrenzt lagerfähig.
Einsatzgebiet:
energetische Aufwertung der Futterration
Hinweis:
Erfüllt die Anforderungen der Zuckerartverordnung bzw. der Richtlinie 2001/111/EG., Zugelassen und bewährt im kontrolliert biologischen Land- und Gartenbau (enthält nur Rohstoffe, die gemäß Anlage I der EU-Verordnung (EG) Nr. 889/2008 und Änderungen im kontrollierten ökologischen Landbau- und Gartenbau anwendbar sind).
Bitte beachten Sie:
Die genaue Zusammensetzung entnehmen Sie bitte dem gültigen Sackanhänger/Produktetikett auf der Ware. Alle Angaben im Shop ohne Gewähr. Änderungen sind vorbehalten.
Produktbeschreibung
Einzelfuttermittel aus ökologischen Landbau
Bio-Rübenzucker, ist ein Weißzucker, welcher die Anforderungen der Zuckerartenverordnung bzw. die Richtlinie 2001/111/EG erfüllt. Gewonnen aus deutschen Zuckerrüben aus dem ökologischen Landbau entspricht seine Qualität der EU-Kategorie II. Dieser Biozucker entspricht den einschlägig deutschen und europäischen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (EU-Basisverordnung).
Lebendsmittel. Vom Umtausch ausgeschlossen.
Produktvorteile
kostengünstig
hohe Reinheit
Produktdetails
Struktur
Kristalle
Marke
Südzucker
Inhalt
25 kg
Verpackung
Sack
Feuchtigkeit
0,06 %
Geeignet für Biobetriebe
Nein
Kurzbeschreibung
Fütterungsempfehlung:
Aus Zucker und Wasser im Mischungsverhältnis von 3 : 2 (Zucker : Wasser) eine Zuckerlösung herstellen und diese in den Futterbehälter füllen.
Lagerung:
Empfohlene Lagerbedingungen:
Temperatur 20 ± 5 °C
relative Luftfeuchte unter 65 % (bei 20 °C)
Weißzucker sollte nicht in der Nähe von riechenden Materialien gelagert werden.Unter den oben genannten Bedingungen behält Weißzucker seine spezifischen Eigenschaften und kann praktisch unbegrenzt gelagert werden
Hinweis:
Erfüllt die Anforderungen der Zuckerartverordnung bzw. der Richtlinie 2001/111/EG.
Bitte beachten Sie:
Die genaue Zusammensetzung entnehmen Sie bitte dem gültigen Sackanhänger/Produktetikett auf der Ware. Alle Angaben im Shop ohne Gewähr. Änderungen sind vorbehalten.
Produktbeschreibung
Kristallines Einzelfuttermittel
Weißzucker ist ein nur aus einer Zutat (Zucker) bestehendes Lebensmittel mit farblosen, reinen, frei fließenden Kristallen, die weiß erscheinen.
Inhalt:
25 Kilogramm
(1,04 €* / 1 Kilogramm)
25,90 €*
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