Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
DOMINATOR® 480 TF ist als DMASalz formuliert. Die
innovative, tallowaminfreie Formulierung ermöglicht eine hohe
Wirkstoffaufladung von 480 g/l, deutlich höher im Vergleich zu vielen anderen
Glyphosat-Produkten.
Vorteile:- Nachhaltigere und überlegenere Bekämpfung gegenüber mechanischen Maßnahmen- Hohe Wirtschaftlichkeit (Zeitersparnis, Maschinenkosten, Treibstoffkosten)- Wiederanwachsen von Unkräutern wird verhindert- Folgeherbizide können reduziert werden: Weniger Bodenherbizide notwendig, weniger Herbizidstress bei blattaktiven Maisherbiziden möglich- Gelegentliche Nachtfröste (bis -4 Grad C) ohne negativen Einfluss- Mischbar mit vielen Vorauflaufherbiziden- Hohe Aufwandmenge bei Problemunkräutern bis 1800 g/ha möglich- Hervorragendes Preis-Leistungs- Verhältnis: Qualitätsnetzmittel, DMA Salz Glyphosat, integrierter Schaumstopp, sehr breite Zulassung- Hohe Wirkstoffkonzentration: weniger Mittel pro Hektar, einfacheres Ansetzen der Spritzbrühe, Weniger VerpackungWirkstoff:
480 g/l Glyphosat (608 g/l als Dimethylamin-Salz)
Zulassungsnummer:
026923-00
Hersteller: ALBAUGHEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Weitere Informationen finden Sie in der Gebrauchsanleitung des Produkts.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Herbizid zur Anwendung im Freiland auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Wein- und Kernobstbau, im Forst und Zierpflanzenbau sowie auf Nichtkulturland. Die breite Zulassung und sichere Wirkung ermöglichen eine kostengünstige chemische Totalbekämpfung von Unkräutern und Ungräsern sowohl zur Vorsaat als auch auf der Stoppel.
Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat (485,6 g/l Isopropylamin-Salz)
Zulassungsnummer: 006281-61
Hersteller: Nufarm Deutschland GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Kyleo
Kyleo ist ein flüssiges nichtselektives Herbizid zur Bekämpfung von ein- und zwei-keimblättrigen Unkräutern im Acker- und Grünland, Obstbau und Nichtkulturland sowie Gleisanlagen. Kyleo kombiniert zwei bewährte Wirkstoffe. Zum einen den blattaktiven und systemisch wirkenden Wirkstoff Glyphosat und zum anderen den Wuchsstoff 2,4-D. Durch die Kombination der beiden blattaktiven Wirkstoffe ist bereits bei normalwüchsiger Witterung nach 2 bis 4 Tage die Wirkung auf einkeimblättrige Unkräuter sichtbar. Der Vorteil gegen über Produkten, die nur Glyphosat enthalten, liegt in besseren Wirkung gegen Schachtelhalm, Winde und Distel. Die Wirkung kann durch Zugabe von 3 kg/ha SSA (schwefelsaures Ammoniak) weiter verbessert werden.
Wirkstoff: 160g/l 2,4-D (192,7 g/l Dimethylamin-Salz); 240g/l Glyphosat (324 g/l Isopropylamin-Salz)
Zulassungsnummer: 007200-00
Hersteller: Nufarm Deutschland GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE 110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/ Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Roundup Rekord
Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung im Freiland in Ackerbau und Gemüsekulturen, Grünland, auf Stilllegungsflächen, Obst- und Weinbau, sowie auf Nichtkulturland ohne Holzgewächsen und im Zierpflanzenbau. Das besondere an Roundup Rekord ist seine innovative Formulierung als wasserlösliches Granulat mit einem sehr hohem Wirkstoffgehalt an Glyphosat von 720 g/kg. Dies ist fast das doppelte als bei klassischen Produkten und ermöglicht so eine einfachere Handhabung und Lagerung. Der Einsatz von Roundup ist ein wichtiger Baustein im Resistenzmanagement und kann für eine nachhaltige Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Windhalm und Co sorgen.
Egal ob zur Vorsaat oder Stoppelanwendung, auf Stilllegungsflächen, im Nichtkulturland oder auf Forstflächen, Roundup Rekord erzielt mit seiner einzigartigen Formulierung überragende Ergebnisse. Wichtig bei der Behandlung ist, dass die Unkräuter und Ungräser aufgelaufen sind und genügend Blattmasse zur Wirkstoffaufnahme gebildet haben. Bei der Behandlung sollte Quecke 3 – 4 Blätter aufweisen und Wurzelunkräuter (Disteln, etc.) ca. 10 – 15 cm hoch sein. Der Einsatz ist während der gesamten Vegetationsphase möglich (auch bei Nachtfrösten bis -4 Grad). Die Wirkung kann durch Zugabe von 2,5 – 5 kg/ha schwefelsaures Ammoniak (SSA) beschleunigt werden bei gleichzeitig höheren Wirkungsgraden.
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Wirkstoff: 720g/kg Glyphosat (792g/kg Ammonium-Salz)
Zulassungsnummer: 007525-60
Hersteller: Monsanto Agrar Deutschland GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.