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Accudo
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Accudo® (RTI184) stimuliert als Wurzel-Symbiont die Bewurzelung von Pflanzen: mehr Seitenwurzeln + Wurzelhaare. Eine optimierte Wurzelarchitektur ermöglicht effiziente Wasser- und Nährstoffaufnahme. Accudo® erhöht die Pflanzenvitalität und senkt Anfälligkeit gegenüber abiotischen Stress.Vorteile- Verbesserung der Pflanzenetablierung, im frühen vegetativen Entwicklungsstadium zur kritischen Phase der Verpflanzung- Natürliches Pflanzenpotential optimierenProdukteigenschaften- Basierend auf Bacillus paralicheniformis Stamm RT184- Enthält min. 3,9 x 109 KbE*/ml, als Bakteriensporen- Bei Raumtemperatur bis zu 2 Jahre lang haltbar- Keine Lagerung in Kühlsystemen erforderlich!- Flüssig, als High-Tech Suspensionskonzentrat (SC)- Garantiert einfache Lagerung, ohne Vitalitätsverluste von RTI 184, bei hoher Produktstabilität- Sehr gute Wasserlöslichkeit, für effiziente & homogene Produktverteilung bei der Anwendung- Hohe KompatibilitätHersteller: FMCEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders finden sie in der Gebrauchsanleitung des Produkts.

104,00 €*
Exelgrow
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!EXELGROW ist ein von ADAMA entwickeltes Biostimulanz, das durch einen einzigartigen Doppel-Bio-Fermentationsprozess gewonnen wird. Bei diesem Prozess interagieren Braunalgen der Art Ascophyllum nodosum und spezifische Mikroorganismen miteinander, wodurch auf natürliche Art und Weise sehr effektive und bioaktive Extrakte entstehen. Durch die speziell entwickelte Formulierung wird eine sehr homogene Qualität gewährleistet und als Wasserlösliche Konzentrat (SL) ist es sehr gut in Tankmischung mit den anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen auszubringen. In den Pflanzen fördert EXELGROW das Wachstum, die Entwicklung und die Abwehrkräfte, indem die Stressresistenz gefördert wird.Vorteile- Reduziert die Stressanfälligkeit in der Blüte- Steigert den Anteil an marktfähigen Früchten- Erleichtert die Anwendung durch niedrige Aufwandmengen und hervorragende MischbarkeitZulassungsnummer: 0023801/18Hersteller: ADAMA Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangenEUH208 - Enthält ( reaction mass of: 5-chloro-2-methyl-4-is othiazolin-3-one and 2-methyl-4-isothiazolin -3-one ). Kann allergische Reaktionen hervorrufenEUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten

Inhalt: 5 Liter (33,00 €* / 1 Liter)

165,00 €*
Kaishi
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!KAISHI® enthält eine hohe Konzentration von freien Aminosäuren pflanzlichen Ursprungs, die schonend durch enzymatische Hydrolyse aufbereitet werden. Die enthaltenen Aminosäuren spielen eine wesentliche Rolle in der Photosynthese sowie im Wasserhaushalt der Pflanze, insbesondere unter widrigen klimatischen Bedingungen. Die Aminosäuren werden direkt über das Blatt aufgenommen und erreichen so direkt den Wirkort. Die beste Aufnahme erfolgt deshalb bei leicht aufgeweichter Wachsschicht z.B. in den Morgenstunden. Hersteller: SumiAgroEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Gefahrenpiktogramme: Entfällt.Signalwort: Entfällt.Gefahrenhinweise: Entfällt.Sicherheitshinweise: Entfällt

Inhalt: 5 Liter (7,80 €* / 1 Liter)

39,00 €*
Megafol
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!MEGAFOL® ist ein flüssiges Biostimulans  pflanzlichen Ursprungs. Es besteht aus einem Komplex ausgewählter biologisch aktiver Pflanzenextrakte (Betaine, Vitamine, Proteine) und ist mit der Geapower®-Technologie (GEA931) hergestellt. Megafol wird zur Erhöhung der Toleranz gegenüber abiotischem Stress (Kälte, Hitze, Trockenheit, Pflanzenschutzmittel-Unverträglichkeit) in Getreide und weiteren Ackerbaukulturen eingesetzt.Wirkstoffe: 9,0 % (10,9 %) Organischer Kohlenstoff (C) organischer Herkunft3 % (3,6 %) Gesamtstickstoff (N)1,0 % (1,2 %) Stickstoff-organisch gebunden (N organisch)2 % (2,4 %) Carbamidstickstoff (N)8,0 % (9,7 %) Kaliumoxid wasserlöslich (K2O) MinderchloridhaltigHersteller: Syngenta Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebrauchsanleitung aus dem Produkt.

Inhalt: 10 Liter (12,40 €* / 1 Liter)

124,00 €*
Multoleo
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Biostimulanz-Physiologischer Aktivator mit Algenfiltrat für Kulturen mit hohem Borbedarf. Wirkstoff: GA 142 Algenfiltrat, 132,6 g/l Bor als Borethanolamin (wasserlöslich)Hersteller: UPLEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Inhalt: 10 Liter (10,20 €* / 1 Liter)

102,00 €*
Quantis
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!QUANTIS ist ein Biostimulans, das aus der Fermentation von Nebenprodukten der Zuckerrohrproduktion stammt. Quantis fördert die Leistungsfähigkeit der Pflanzen bei Klimastress und hat sich vor allem in Kartoffeln zur Aufrechterhaltung der Photosynthese und Ertragsbildung in sommerlichen Hitzeperioden bewährt. Wirkstoff: 26 % Organische Substanz (Glühverlust) 1 %   Gesamtstickstoff (N) 0,9 % Stickstoff-organisch gebunden (N organisch) 9,3 % Gesamtkaliumoxid (K2O) Minderchloridhaltig Hersteller: Syngenta Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Sicherheitshinweise finden Sie in der Gebauchsanleitung des Produkts.

Inhalt: 10 Liter (12,90 €* / 1 Liter)

129,00 €*
Rizoliq Top S
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!RIZOLIQ® TOP S verstärkt die Bildung von Knöllchenbakterien an den Wurzeln der Sojabohnenpflanze. Knöllchenbakterien versorgen die Sojabohnen, wie alle Leguminosen, mit Stickstoff. Dadurch können ohne zusätzlichen mineralischen Stickstoffeinsatz höchste Erträge gesichert werden. Wirkstoff: Bradyrhizobium japonicum, mind. 2 x 109 KBE pro mlHersteller: De Sangosse GmbHEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des AnwendersP101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P501: Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen/nationalen Vorschriften zuführen EUH208: Enthält Bradyrhizobium japonicum. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Inhalt: 0.3 Liter (90,00 €* / 1 Liter)

Ab 27,00 €*
Utrisha N
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Das nächste Level der Stickstoff-Effizienz Erhöhen Sie die Stickstoff-Effizienz Ihrer Pflanzen und sichern Sie Ihr Ertragspotenzial mit Utrisha N – dem biologischen Stickstoff-Fixierer. Diese besondere Biostimulanzie verbessert die Pflanzenvitalität durch die Fixierung von Luftstickstoff zu Ammonium. Es werden bis zu 25 % des N-Bedarfs der Pflanze bilanzfrei zur Verfügung gestellt. Ergänzen Sie Ihre Düngestrategie durch eine umweltfreundliche Versorgung der Pflanze über Stickstoff aus der Luft! VorteileZusätzliche Stickstoff-QuelleUtrisha N versorgt Ihre Kultur mit 30-60 kg N/ha aus der Luft, verbessert die N Effizienz und ergänzt so Ihre Düngestrategie.Gute Lagerfähigkeit und FlexibilitätUtrisha N ist ein Pulver und bis zu 2 Jahre haltbar bei Raumtemperaturen zwischen 5 und 30° C. Es hat ein breites Anwendungsfenster für beste Flexibilität, ist einsetzbar in allen Kulturen, auch im Öko-Anbau.Nachhaltig und umweltfreundlichUtrisha N ist eine Stickstoff-Quelle ohne das Risiko der Stickstoff-Auswaschung in Gewässer oder zusätzlicher Treibhausgasemissionen wie Lachgas. Es ergänzt die agronomischen Werkzeuge wie Stickstoff-Stabilisatoren, Dünge-Zeitpunkt oder variable N-Mengen, um Erträge zu erhöhen oder Stickstoffdünger teils zu ersetzen.Einsetzbar in allen KulturenMais:  4-6 BlattstadiumRaps:  Frühjahr: BBCH 30-69Getreide:  Frühjahr: BBCH 25-45Kartoffel: zum Reihenschluss Wirkstoff: Methylobacterium SymbioticumHersteller: CortevaEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

Ab 118,00 €*