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Brumolin Forte (3kg)
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Brumolin forte ist ein auslegefertiger Köder auf der Basis von Haferflocken gegen Wanderratten und Hausmäuse (inkl. schwer bekämpfbarer Stämme). Difethialone ist ein hochwirksames Antikoagulans mit voller Wirksamkeit auch gegen schwer bekämpfbare Ratten- und Mäusestämme. Es hemmt die Blutgerinnung und macht die Wände der Blutgefäße durchlässig. Innere Blutungen führen schließlich zu einem schmerzlosen Schwächetod der schädlichen Nager. Auch bei Daueranwendung von Brumolin Forte tritt keine Köderscheu ein, da Ratten und Mäuse erst mehrere Tage nach der ersten Köderaufnahme sterben. Brumolin Forte enthält den Beistoff Bitrex®1 in einer Konzentration von 0,001 %. Bitrex kann durch seinen extrem bitteren Geschmack eine versehentliche Aufnahme des Produkts durch den Menschen (z. B. Kinder) verhindern, ohne dass dadurch die Annahme des Köders durch Ratten und Mäuse negativ beeinflusst wird. Zulassungsnummer: DE-0000703-14 Hersteller: Kerbl   Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H373 Kann die Organe (Blut) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Staub nicht einatmen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe tragen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

Inhalt: 3 Kilogramm (18,00 €* / 1 Kilogramm)

54,00 €*