Zum Hauptinhalt springen
Für Landwirte, Firmen und Privatkunden
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler
Versand ausschließlich innerhalb Deutschland
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler
Filter
Sprühmolke 25 kg
Sprühmolkepulver, ein organisches Pflanzenstärkungsmittel, wird als Netzmittel für alle Kulturen in der biologischen Landwirtschaft eingesetzt. Gleichzeitig wirkt Sprühmolkepulver wachstumsfördernd und steigert das Abwehrsystem der Pflanzen. Sprühmolkepulver wird als Pflanzenstärkungsmittel für alle Kulturen in der biologischen Landwirtschaft eingesetzt.Produktvorteile- wachstumsfördernd- ideales Netzmittel- positive Wirkung auf das Abwehrsystem der PflanzenProduktdetails Gebinde 25 kg Verpackung Sack Anwendungsgruppe Pflanzenstärkungsmittel Struktur Granulat Inhalt 25 kg  

Inhalt: 25 Kilogramm (4,20 €* / 1 Kilogramm)

105,00 €*
Vivolt
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Vivolt ist ein Netzmittel für den Einsatz mit Herbiziden und Wachstumsreglern,dass die Benetzungsfähigkeit und Regenbeständigkeit von Spritzbrühenverbessert. Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes.Vorteile:- Sehr hohe Wirkungsverbesserung für die Herbizidanwendungen- Flexible Aufwandmenge je nach Anwendungsbedingungen- Sehr gute Pflanzenverträglichkeit- Für den Einsatz mit Herbiziden und Wachstumsreglern im Ackerbau, Gemüse, Zierpflanzen und Hopfen- Langfristige Genehmigung bis 2031Wirkstoff: 900 g/l Isodecylalkoholethoxylat (90 %)Hersteller: Corteva Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H318 Verursacht schwere Augenschäden.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuellvorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P308 + P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.P501 Inhalt/ Behälter einer zugelassenen Entsorgungsanlage gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Bestimmungen zuführen.SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarerNähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Inhalt: 5 Liter (15,00 €* / 1 Liter)

75,00 €*