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Arvalin
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Zur Bekämpfung von Feldmäusen Anwendungsgebiete: Gegen Feldmaus in/auf: Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen, Obstkulturen, Wiesen und Weide, Zierpflanzenkulturen, Forstkulturen, Weinrebe Dosierung -Anzahl der Anwendungen: Der Fraßköder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden; es darf kein Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Im Freiland: 2kg/ ha je Behandlung, max. 3 Behandlungen pro Jahr und Kultur (eine Aufteilung der Behandlungen in jeweils 3 einzelne Teilbehandlungen mit 0,66kg/ha ist möglich) Legeflinte:  5 Stück pro Loch. Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen (NT802-1) Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges (NT803-1) Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommengebieten des Feldhamsters (NT820-1) und der Birkenmaus (NT820-3) zwischen 1. März und 31. Oktober. Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1.März und 31. Okrober (NT820-2) Köderstation: 50g pro Köderstation Die Anwendungen NT802-1, NT803-1 und NT820-1 entfallen für die Köderstationen.  Das bedeutet im Einzelnen: Eine Anwendung in Natura 2000 Gebieten ist erlaubt (Wegfall NT802-1) Eine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges ist erlaubt (Wegfall NT803-1) Eine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters ist ganzjöhrig erlaubt (Wegfall NT820-1) Des Weiteren gelten die Anwendungsbestimmungen NT820-2 (Haselmaus) und NT820-3 (Birkenmaus) analog zur Anwendung mit Legeflinte: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommengebieten zwischen 1.März und 31.Oktober Wirkungsweise: Die Wirkung setzt nach Aufnahme des Weizen im Magen- und Darmtrakt ein und die Mäuse verenden nach kurzer Zeit. Zulassungsnummer: 007851-00Wirkstoff: 25 g/kg ZinkphosphidHersteller: Detia Freyberg GmbH Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.

Ab 16,00 €*
Ratron Giftweizen
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Schnellwirkender Weizenköder zur gezielten FeldmausbekämpfungZulassungsnummer: 034041-00Wirkstoff: Zinkphosphid (Trizinkdiphosphid)Hersteller: frunol delicia GmbH Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)- Augenberührung: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.- Hautberührung: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.- Einatmung: An die frische Luft begeben, Atemwege freihalten.- Einnahme: Bei Verschlucken, sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.- Hinweise für den Arzt: Behandlung gemäß Zinkphosphid-Vergiftungen.

Ab 16,50 €*