Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
biox-m® - Natürliche Keimhemmung von Kartoffeln! Auch für Bioanbau geeignet!
biox-m® ist ein natürliches Keimhemmungsmittel auf der Basis von Grüne-Minze-Öl (948g/l), das im Lager mit Electrofoggeräten, die von den Firmen Xeda International oder Certis Europe B.V. empfohlen werden, vernebelt wird. Die Anwendung im Heißnebelverfahren kann vorbeugend oder spätestens zu Beginn der Keimung erfolgen. Minzöl hat eine keimhemmende Wirkung. biox-m® ist rückstandsfrei (kein MRL) und bietet durch diverse Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Keimhemmungsmitteln und einer hohen Anzahl zugelassener Anwendungen große Flexibilität.
Wirkstoff: Grüne-Minze-Öl (948g/l)Hersteller: CertisZulassungsnummer: 007502-00
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SF138 Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt.SF1472 Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.SF183-1 Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Wachstumsregulator für den Einsatz in verschiedenen Zierpflanzenkulturen im Gewächshaus.Wirkstoff: 4 g/l (0,39 Gew.-%) Paclobutrazol
Zulassungsnummer: 007997-00
Hersteller: Syngenta
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung tragen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Brevis ist ein neues Produkt zur Fruchtausdünnung an Apfel und Birne. Brevis wirkt über die Hemmung der Photosynthese-Leistung der Pflanze für einen begrenzten Zeitraum und greift im Gegensatz zu anderen Produkten nicht in den Hormonhaushalt ein. Der optimale Einsatzzeitpunkt liegt im Nachblütebereich bei einer Fruchtgröße zwischen 6-16 mm. Brevis kann bereits bei niedrigen Temperaturen eingesetzt werden und zeigt eine sehr gute Wirkung. Bei der Entwicklung von Brevis wurde eine Spezialformulierung erarbeitet, um eine sichere gut verträgliche Anwendung an Äpfeln und Birnen kurz nach der Blüte, dem kritischen Bereich für die Ertragsentwicklung, zu gewährleisten.Vorteile:- Optimaler Ertrag und Qualität für Äpfel und Birnen und ein wichtiger Baustein für eine gleichmäßige jährliche Blüte- Starke, zuverlässige und beständige Wirkung- Gezielter Einsatz im NachblütebereichWirkstoff: 150 g/kg Metamitron (15,0 Gew.-%), enthält Calciumdiformiat
Zulassungsnummer: 007972-00
Hersteller: Adama
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.(VA268) Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Alternative zu Camposan ExtraCamposan® Top ist ein Wachstumsregler für den späten Einsatz in Getreide. Der Wirkstoff Ethephon setzt das Abreifungshormon Ethylen frei. Dadurch wird das Längenwachstum reduziert und insbesondere die oberen Internodien werden eingekürzt. Camposan® Top bewirkt eine Halmstabilisierung durch Verkürzung des Halmes, besonders der oberen Internodien, und eine Verdichtung der Zellwände im Stängelgewebe, wenn es im Zeitraum des intensiven Längenwachstums (i. d. R. bis Stadium BBCH 49) eingesetzt wird. Es reduziert auch das bei der Gerste gefürchtete Ährenknicken. Camposan® Top sichert als späte Wachstumsreglermaßnahme die Erträge in wüchsigen Beständen ab.
Vorteile:
Breites Label mit allen relevanten Getreidearten inklusive Dinkel und Durum
Ab BBCH 31 einsetzbar
Wirkstoff: 660 g/l Ethephon (51,8 % w/w)
Zulassungsnummer: 00A617-00Hersteller: Nufarm
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.H312 - Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.H318 - Verursacht schwere Augenschäden.H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.EUH Sätze : EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Alternative zu ExilisEXILIS 100 XL wurde speziell zur Fruchtausdünnung und zur Förderung der Fruchtgröße in Kernobst entwickelt. Der in EXILIS 100 XL enthaltene Wirkstoff 6-Benzyladenin gehört zur Gruppe der Cytokinine. Dies sind natürliche Wuchsstoffe, die die Zellteilung der der jungen Früchte anregen und so eine Fruchtausdünnung und gleichzeitig eine Förderung des Wachstums der Zentralfrüchte bewirken. Die beste Wirkung wird beim Einsatz bei einer Fruchtgröße von 10–12 mm erreicht. Die Tagestemperaturen sollten dabei bei der Behandlung und in den folgenden 3–4 Tagen oberhalb von 18 °C liegen und die 30 °C nicht überschreiten. EXILIS 100 XL ist auch zur Splittinganwendung zugelassen. Entscheidend für eine optimale Wirkung von EXILIS 100 XL ist die Temperatur zum Zeitpunkt der Behandlung und 3–4 Tage danach. Diese sollte mindestens 18 °C betragen und 30 °C nicht überschreiten. Die Fruchtgröße sollte beim Einsatz zwischen 7 und 15 mm liegen.- Fruchtausdünnung mit 6-BA für Apfel und Birne- Förderung der Fruchtgröße- Splittinganwendung im Apfel zugelassen- Wichtiger Baustein zur Vermeidung von Alternanz
Wirkstoff: 100 g / l 6-Benzyladenin (6-BA)Zulassungsnummer: 008809-00Hersteller: ADAMAEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Wachstumsregler zur Halmverkürzung/-festigung von Winter- und Sommergerste, Winter- und Sommerweichweizen sowie Winter- und Sommertriticale
Wirkstoff: 42,4 g/l Prohexadion ((50 g/l als Calcium-Salz))Zulassungsnummer: 008998-00
Hersteller: BAYER
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 Verursacht schwere Augenreizung.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Als Wachstumsregler wirkt Fixor 100 SL als Fruchtausdünner in Apfel und vermindert den Vorernte-Fruchtfall in Apfel und Birne. Der Wirkstoff 1-Naphthylessigsäure wird bei der vegetativen Vermehrung eingesetzt und führt zu optimalen Fruchtgrößen mit besserer Qualität. Zudem kann durch den Einsatz von Fixor 100 SL der Aufwand der Sekeltion durch Handausdünnung erheblich reduziert werden. Für ein bestmögliches Ergebnis wird zusätzlich der Einsatz von GLOBARYLL 100 (Wirkstoff : 6-Benzyladedin) empfohlen.
Wirkstoff: 100 g/l 1-Naphthylessigsäure
Zulassungsnummer: 008263-00Hersteller: PlantanEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H318 Verursacht schwere Augenschäden. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P310 Bei Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/ Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
WIRKUNGSWEISE Wachstumsregler mit natürlichem Ursprung.
Anwendung im Apfel: Minderung der Fruchtberostung, Erhaltung der Qualität Anwendung in der Birne: Förderung des Fruchtansatzes auch nach Spätfrost
Wirkstoff: 10 g/l Gibberelline (GA4/GA7)
Zulassungsnummer: 006898-00Hersteller: PlantanEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Globaryll® 100 enthält das synthetische Phytohormon 6-Benzyladenin, welches zu den Cytokininen zählt. Durch den Einfluss von Globaryll®
100 auf den Phytohormonhaushalt kommt es zu einem Abwerfen der
schwächeren Früchte. Die Fruchtausdünnung und der positive Einfluss des
Benzyladenins auf die Zellteilung führen zu festen Früchten mit erhöhter
Fruchtgröße. Globaryll® 100 verringert die Alternanz für eine optimale Apfelernte Jahr für Jahr.
Vorteile- Feste Früchte mit optimierter Fruchtgröße- Förderung der Triebverzweigung- Hohe Verträglichkeit
Wirkstoff:
100 g/l 6-Benzyladenin
Hersteller: PlantanZulassungsnummer:
006166-00
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H361 - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib
schädigen.
P280 - Augenschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P501 - Inhalt und Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Wachstumsregulator, zur Kontrolle des Keimverhaltens bei der Lagerung von Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch und Schalotten.
Vorteile:- schnellere und sicherere Wirkstoffaufnahme- einfachere Handhabung und Mischbarkeit- sehr gute Löslichkeit- höhere Pflanzenverträglichkeit
Wirkstoff: Maleinsäurehydrazid (270 g/l)Hersteller: Proagro
Zulassungsnummer: 027233-00Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen P501 - Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Pflanzenstärkungsmittel für Wachstumssteigerung und KältetolleranzErdbeeren: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Pilzkrankheiten, Qualitätsverbesserung der FrüchteGemüsebau: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Pilzerkrankungen, Qualitätsverbesserung der ErnteprodukteGetreide: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, Widerstandsfähigkeit gegen PilzkrankheitenKartoffeln: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, Knollenansatzförderung, Reduzierung von Kindelbildung der TochterknollenMais: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, Verminderung von Herbizidstress, verbesserte KältetoleranzRaps: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, Bestandesetablierung, Erhöhung der Widerstandsfähigkeit im Herbst, Kältetoleranz, Wachstumsförderung im FrühjahrWeinbau: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, Streckung des Traubengerüstes, Lockerung der Beeren, Widerstandskraft gegen PilzkrankheitenZwiebeln: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, Widerstandsfähigkeit gegen PilzkrankheitenZierpflanzen: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, erhöhte Blühdauer und BlütengrößeBaumobst: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, Förderung der FruchtausbildungRasen: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, verbessertes Anwachsen, bessere Ausfärbung, höhere Widerstandskraft gegen PilzkrankheitenSpargel: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, WachstumsförderungHopfen: Pflanzenstärkung, Wurzelbildung, verbesserte Jugendentwicklung, gleichmäßige Entwicklung der Hopfenstöcke bei Neuanlagen, kräftigerer WuchsKELPOSOL® ist mit den meisten Pflanzenschutzmitteln und Flüssigdüngern mischbar. Ggf. vorab Testbrühe anmischen.
Nährstoffe:20 % aus Ecklonia maxima , 0,63 % N Gesamtstickstoff TM , 1,58 % P2O2 Gesamtphosphat TM , 5,22 % K2O Kaliumoxid TM , 0,40 % S Schwefel TM , 10,3 mg/kg CU Kupfer TM , 808 mg/kg ZN Zink TM , 0,18 mg/kg Se Selen TMHersteller: SumiAgro
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)(SS204) Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Zulassungsnummer: 008407-00
Kudos ist ein Produkt zur Kontrolle des Triebwachstums von Apfelbäumen.Der Wirkstoff Prohexadion hemmt die Biosynthese der Gibberelline. Dadurch kommt es zu einer Hemmung des Triebwachstums im Bestand. Gleichzeitig verbessern sich dadurch die Lichtverhältnisse im Bestand, so daß die Fruchtqualität durch eine bessere Ausfärbung der Apfel und des Fruchtdurchmessers gesteigert wird.
Wirkstoff: 84,79 g/kg Prohexadion (als Calcium-Salz 100 G/KG) enthält bis zu 500 g/kg Ammoniumsulfat als HilfsstoffHersteller: AdamaEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.(SF264) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Wachstumsregler zur Halmverkürzung und -festigung von Winter- und Sommerweichweizen, Winter- und Sommergerste, Wintertriticale, Winter- und Sommerhafer sowie Dinkel.Vorteile:- Zulassung in Weizen, Gerste, Triticale, Hafer & Dinkel- Verbesserte Eigenschaften gegenüber CCC 720 (optimierte Formulierung)- In weitem Einsatzfenster einsetzbar (BBCH 21-41)- Gute Einkürzungsleistung - auch bei geringen Temperaturen- Schützt vor Lager, steigert den Ertrag
Wirkstoff: 620 g/l Chlormequatchlorid ((480,8 g/l Chlormequat))
Zulassungsnummer: 007808-00
Hersteller: Bayer
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Maxel ist ein Wachstumsregulator aus der Gruppe der Cytokinine.
Der Wirkstoff 6-Benzyladenin bewirkt eine reduzierte Auxin-Ausschüttung in den Früchten und damit ein Abstoßen der schwächeren Lateralfrüchte und die Förderung der Hauptfrucht an den Fruchtständen. Neben der Förderung der Zellteilung kann das Pflanzenhormon mit zur Ausbildung eher größerer Früchte beitragen, mit positiven Folgen für Fruchtqualität und Ertrag. Aufgrund der Ausdünnung wird eine Alternanz im Blütenansatz vermieden.Wirkstoff: 20 g/l 6-Benzyladenin
Hersteller: Proagro
Zulassungsnummer: 006968-00
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Novagib ist ein Wachstumsregler auf der Basis von Gibberellin für die Anwendung in Äpfeln.Es verbessert die Schalenqualität und reduziert die Berostung. Novagib enthält die natürlichen pflanzlichen Wachstumshormone Gibberellin A4 und A7, die durch Fermentation gewonnen werden. Durch den innovativen Herstellungsprozess ist es gelungen novagib so zu formulieren, dass das Gibberellin A4 überwiegt und das Gibberellin A7 nur minimal vorhanden ist. Dadurch sind negative Effekte auf die Blüte im Folgejahr so gut wie nicht gegeben. Die Applikation von Novagib in den berostungsempfindlichen Zeiten verbessert die Qualität und Absatzfähigkeit der geernteten Früchte.
Wirkstoff: 10,0 g/l Gibberellin (GA4/GA7) (0,96 Gew.-%)Zulassungsnummer: 006447-00Hersteller: AdamaEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Stark gestiegene Düngerpreise und zunehmende Düngebeschränkungen (z. B. Rote Gebiete) haben das Interesse an stickstofffixierenden Bakterienpräparaten stark steigen lassen. Mit Nutribio N können wir Ihnen jetzt ein solches Probiotikum anbieten, das den natürlichen Luftsticktoff biologisch fixiert und der Pflanze bedarfsorientiert zur Verfügung stellt.Nutibio N zeichnet sich dabei durch einige Besonderheiten aus und bietet damit viele Vorteile:
Besonders robuster und leistungsstarker Bakterienstamm (Azotobacter salinestris CECT 9690)
hohe Fixierungsleistung wissenschaftlich belegt
sehr temperaturtolerant und von 8 °C bis 45 °C aktiv
Frost- und Stressperioden werden als Zyste überstanden
Im Frühjahr und im Herbst einsetzbar
Nutribio N wirkt über Blatt und Boden
Das Bakterium dringt sowohl in die Blätter als auch in die Wurzeln der Pflanze ein und bildet auf der Wurzeloberfläche zusätzlich einen Biofilm, der die Stickstoffaufnahme der Pflanze zusätzlich fördert.
Die Physiologie der Pflanze wird durch die Abgabe metabolisch aktiver Substanzen gefördert, und in der Rhizosphäre wird die Struktur und Nährstoffhaltefähigkeit des Bodens verbessert. Stickstoffverluste, etwa durch Auswaschung, werden so reduziert.
Nutribio N ist einfach in der Anwendung
leicht lösliches Pulver mit geringer Aufwandmenge von 50 g/ha
mit vielen Pflanzenschutz- und Düngemitteln mischbar, das erspart zusätzliche Überfahrten (Tabelle der freigegebenen Mischpartner beachten)
für alle Ackerbaukulturen geeignet
gut lagerfähig: im ungeöffneten Originalgebinde bei Raumtemperatur für 24 Monate einsatzfähig
Im Getreide empfehlen wir den Einsatz von Nutribio N in der Bestockung bis Schossbeginn (BBCH 21–31) und im Mais von BBCH 14–16. Nach unseren Erfahrungen können durch Nutribio N je nach Standortbedingungen bis zu 30 bis 40 kg des Stickstoffbedarfs gedeckt werden. So können Erträge und Qualitäten auf nachhaltige und ökonomische Art gesichert werden.
Nutribio N ist jetzt auch in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland gelistet.
Hersteller: SyngentaEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Hinweise entnehmen Sie bitte aus der beigefügten Produktbeschreibung.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Orefa® Prohexadion Plus ist ein Wachstumsregulator und Bakterizid. Durch den darin enthaltenen Wirkstoff Prohexadion-Calcium wird der Gehalt an wachstumsaktiven Gibberellinen verringert. Dies führt zu einem geringeren Spross-Längenwachstum der Pflanzen. Außerdem werden einige sekundäre Stoffwechselprozesse in den behandelten Pflanzen positiv beeinflusst, was u.a. deren Stressanfälligkeit reduziert und die pflanzeneigenen Abwehrmechanismen erhöht. Neben dem Einsatz als Wachstumsregulator setzt Orefa® Prohexadion Plus in Kernobst die Anfälligkeit der Bäume gegen Infektionen mit sekundärem Feuerbrand deutlich herab. Im Rasen vermindert Orefa® Prohexadion Plus die Blühneigung der Einjährigen Rispe und wirkt generell stauchend.
Vorteile:- Auflockerung der Traubenstruktur- Verbessert die pflanzeneigenen Abwehrkräfte- Ausgeglichenes Triebwachstum
Wirkstoff: 100 g/kg Prohexadion-CalciumHersteller: PlantanEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe tragen. P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/ Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Pflanzenstärkungsmittel zur Abhärtung der Blätter und Früchte.
PottaSol® ist ein Pflanzenstärkungsmittel auf Basis von Kaliwasserglas zum Einsatz im Weinbau. PottaSol® führt zur Verhärtung von Epidermis und Cuticula und verbessert somit den eigenen Schutz der Pflanze gegenüber nichtparasitären Beeinträchtigungen. Somit dient der Einsatz von PottaSol® der allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanze.
Hersteller: Biofa
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
EinatmenPerson Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.HautkontaktMit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.AugenkontaktKontaktlinsen entfernen. Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
VerschluckenMund gründlich mit Wasser spülen.Kein Erbrechen herbeiführen, viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Das Produkt ist ein Pflanzenwachstumsregulator, der vor vorzeitigem Fruchtfall in Apfel- und Birnenbäumen schützt sowie als Fruchtausdünner in Apfelbäumen wirkt. Das Produkt wirkt sich nicht auf den Reifeprozess der Frucht aus.Hersteller: ProagroZulassungsnummer: 008263-60
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unten weiterführende Links.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Promalin enthält zwei natürlich vorkommende Pflanzenwachstumsregulatoren Gibberellinsäure 4 und 7 (GA4+7), die eine Zellvergrößerung und -dehnung bewirken, und 6-Benzyladenin (6-BA), das die Zellteilung fördert. Promalin kann zur Minderung der Fruchtberostung und Förderung der Fruchtgröße in Apfel sowie zur Förderung des Fruchtansatzes in Birnen angewendet werden.
Wirkstoff: 19 g/l Gibberelline (GA4/GA7), 19 g/ 6-BenzyladeninVorteile:
Förderung des Fruchtansatzes
Verbesserung der Fruchtqualität
Berostungsmindernd
Schalenglättend
Hersteller: Belchim
Zulassungsnummer: 008403-00Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P261 - Einatmen von Aerosol vermeiden.P284 - Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.P501 - Inhalt/Behälter einem Sammelpunkt für gefährlichen Abfall oder Sonderabfall zuführen.EUH Sätze : EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
BodenhilfsstoffRhizoVital 42 flüssig enthält mind. 25 Mrd. Sporen/ml Produkt von dem natürlichen Boden-Mikroorganismus (Bacillus amyloliquefaciens FZB 42) in Konservierungsstoffen. Der Stamm Bacillus amyloliquefaciens FZB42 wurde aus natürlich vorkommen-den Stämmen ausgewählt und ist nicht gentechnisch verändert. Der selektierte Mikroorganismus Bacillus amyloliquefaciens besiedelt nach Anwendung als Gieß- oder Beizmittel die Wurzeloberfläche besser als andere Bacillus subtilis-Stämme, vermehrt sich dort und wächst mit den neuen Wurzeln mit. Die Wirkung entfaltet sich über die Bildung pflanzenhormon-ähnlicher Substanzen durch Förderung des Wachstums und deutlich verbesserte Wurzelentwicklung. Anwendungsempfehlung Kartoffeln 200 g/100 kg Blumenzwiebeln 5 - 15 g/kg Saatgut (Gemüse u.a.) 5 – 15 g/kg Substratbeimischung ca. 250 g/m³
Anwendung l / ha Kartoffeln Beizung 0,5 Mais Beizung 0,2 Erdbeeren Tauchen, Gießen 1,0 Salat Gießen 0,5 Tomaten, Gurken u.a. Gießen 2 x 1-2 Möhren, Kohlrabi u.a. Beizung, Gießen 0,5 Zierpflanzen Gießen 2 x 1-2 Blumenzwiebeln Tauchen, Gießen 1-2 Saatgut Feuchtbeizung 0,5 Kräuter Gießen, Spritzen 1,0 Rasen Gießen, Spritzen 1,0 Einmischen 1-2 Wirkstoff: Bacillus amyloliquefaciensHersteller: Pro Agro
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Weitere Informationen finden Sie in der Gebrauchsanleitung des Produkts.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Shorttrack - einfach kompakte Pflanzen
Wirkungsweise
Daminozid hemmt als Wachstumsregler die Synthese des Phytohormons Gibberelin
Die Aufnahme erfolgt über das Blatt, gefolgt von translokaler Verteilung
Keine systemische Verteilung in der Pflanze
Verkürzung der Internodien am Stängel (Hemmung der Zellstreckung)
Kompaktere Pflanzen, dunklere Blattfärbung, besserer Blütenansatz
Wirkstoff: 850 g/kg DaminozidZulassungsnummer: 00A335-00Hersteller: CertisEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Stabilan® 720 ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung von Weizen, Roggen, Triticale und Hafer. Der Halmverstärker Stabilan 720 wird hauptsächlich über das Blatt und die Wurzel der Pflanze aufgenommen. Das Produkt verkürzt den Halm, verstärkt die Halmwand und vergrößert den Halmdurchmesser. Dadurch wird die Standfestigkeit verbessert und das Eindringen des Erregers der Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) erschwert.Zulassungsnummer: 034046-62Wirkstoff: 720 g/l Chlormequatchlorid (558,3 g/l als Chlormequat) (63,6 % w/w)Hersteller: NUFARM
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
Inhalt:
10 Liter
(5,80 €* / 1 Liter)
58,00 €*
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