Die Reinigungssubstanzen des Spritzgerätereinigers Agro-Quick besitzen keinerlei Aggressivität gegenüber Behälterkunststoffen, Leitungen und Düsen.Der neutrale pH-Wert sorgt für eine gute Pflanzenverträglichkeit. Der hohe Reinigungseffekt von Agro-Quick wird auch bei Herbiziden auf Sulfonylharnstoff-Basis sowie bei pendimethalinhaltigen Produkten erzielt. Agro-Quick reinigt schnell und gründlich und ist einfach in der Handhabung.REINIGUNGSVORGANGEs wird empfohlen, den Reinigungsvorgang unmittelbar nach der Applikation des Pflanzenschutzmittels durchzuführen. Für den Reinigungsvorgang wird der Spritztank zu einem Viertel mit einer 2%igen Lösung aus Agro-Quick und Wasser gefüllt. Die Einwirkzeit sollte ca. 10 Minuten betragen. Es ist darauf zu achten, dass alle Teile des Gerätes (Tank, Düsen, Leitungen) mit der Lösung in Berührung kommen, damit die Spritzmittelrückstände restlos abgewaschen werden. Pumpe und Rührwerk sind anzustellen. Bei starker Verschmutzung der Behälterinnenwände diese mit Agro-Quick unverdünnt, möglichst mit einer Bürste, reinigen. Empfehlenswert ist die Anwendung von Agro-Quick mittels eines Hochdruckreinigers mit Dosiersystem. Dadurch können erhebliche Wasser- und Produktmengen eingespart werden. Dann beträgt die Wasseraufwandmenge nur noch ca. 50 Liter pro Reinigungsvorgang. Die entstandene Reinigungsflüssigkeit aus Pflanzenschutzmittelresten und Agro-Quick kann anschließend auf der zuvor mit dem Pflanzenschutzmittel behandelten Kultur ausgebracht werden. Durch die kulturpflanzenverträgliche Formulierung von Agro-Quick gibt es keine Verträglichkeitsprobleme.
Agroclean ist ein universelles Reinigungsmittel für die gründliche und schnelle Innen- und Außenreinigung von Pflanzenschutzspritzen unmittelbar nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und vor der Winterpause. ist auch zur Reinigung von Ställen und Maschinen mit Hochdruckreinigern geeignet. Agroclean ist nicht aggressiv gegenüber Farben und Lacken und hat eine antikorrosive Wirkung. Agroclean ist ein feinkörniges, leicht lösliches Granulat und enthält biologisch abbaubare Wirkstoffe, die sich durch eine hohe Aktivität bei geringen Aufwandmengen und voller Pflanzenverträglichkeit auszeichnen. Der hohe Reinigungseffekt wird auch bei Sulfonylharnstoff- oder Glypho- sat-Herbiziden erreicht, wenn ausreichend lange auf Rückstände dieser Herbizide einwirken kann und die Reinigung unmittelbar nach der Anwendung der Pflanzenschutzmittel erfolgt.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Der speziell entwickelte Spritzgerätereiniger zur Verwendung in Spritzgeräten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich Sulfonylharnstoff-Herbiziden.All Clear® Extra ist ein speziell entwickelter Spritzgerätereiniger zur Verwendung in Spritzgeräten, die zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich Sulfonylharnstoff-Herbiziden eingesetzt werden. Er entfernt Pflanzenschutzmittel- und andere Rückstände, einschließlich öliger Substanzen aus dem Spritzgerät, dem Spritzgestänge, den Zuleitungen, Filtern und Düsen. Die in All Clear® Extra enthaltenen Wirkstoffgruppen ergänzen sich in ihrem Wirkungsmechanismus und gewähren ein optimales Ergebnis durch- die Lösung zur Aufspaltung der Rückstände,- das Netzmittel zur aktiven Entfernung der Rückstände und- das Bindemittel zur "Bindung" der Rückstände und Förderung des Abtransportes.
Vorteile:- Hochwirksam in der Entfernung von Pflanzenschutzmittelresten- Sehr günstiges Preis-Leistungsverhältnis- Anwenderfreundliche Formulierung- Schont Lack und Metall- Geruchsneutral
Hersteller: FMC
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Inhalt:
5 Liter
(13,40 €* / 1 Liter)
67,00 €*
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