Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!ABRAN ist ein breit wirksames, systemisches Fungizid zur Bekämpfung von Blatt-, Ähren und Stängelkrankheiten in Getreide und Raps. Der in ABRAN enthaltene Wirkstoff Prothioconazol gehört zu der Gruppe der Triazole (DMI: Demethylase-Inhibitoren) und greift in die Sterolbiosynthese der Pilze ein. Prothioconazol dringt schnell über die Blätter und Stängel in die grünen Pflanzenteile ein und wird in der Pflanze verlagert. ABRAN besitzt sowohl eine protektive als auch eine kurative Wirkung.Zulassungsnummer: 00A657-63Wirkstoff: 250 g/l Prothioconazol (25 Gew.-%)Hersteller: ADAMA
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 Verursacht schwere Augenreizung.H335 Kann die Atemwege reizen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften einer Entsorgung zuführen.EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Accurate® ist ein Getreideherbizid und enthält den Wirkstoff Metsulfuron. Accurate® ist ein zuverlässiger Partner zur Hundskerbelbekämpfung und schließt Lücken bei Stiefmütterchen, Taubnessel, Kamille-Arten und Storchschnabel.Wirkstoff: 192,6 g/kg Metsulfuron (200 g/kg als Methylester)Zulassungsnummer: 026378-00
Hersteller: Nufarm
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Activus SC ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Wintergetreide (Herbst) und Mais (Frühjahr). Es wirkt sowohl über den Boden als auch über das Blatt und wird von den Wurzeln und dem Keimling der Unkräuter und Ungräser aufgenommen. Activus SC bleibt im Boden über mehrere Wochen wirksam, so dass auch später keimende Unkräuter noch erfasst werden.
Wirkstoff: 400 g/l Pendimethalin (37 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 006839-00Hersteller: Adama
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Alternative zu Alliance MAX und Alliance SuprimAlliance ist ein Herbizid bestehend aus den zwei Wirkstoffen Metsulfuron-methyl und Diflufenican. Beide Wirkstoffe ergänzen sich optimal und sorgen für breite Anwendungsmöglichkeiten gegen eine Vielzahl von Unkräutern. Bodenfeuchte begünstigt die Wirkung.
Wirkstoff: 57,8 g/kg Metsulforun, 600 g/kg Diflufenican
Zulassungsnummer: 006366-00
Hersteller: Nufarm
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitungen und die Sicherheitsdatenblätter.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen
Für Kinder unzugänglich aufbewahren
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten
Für weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders schauen Sie bitte im Sicherheitsdatenblatt nach.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
T2-Behandlung ist essenziell weil das Fahnenblatt für Ertrag hochrelevant ist, Assimilatbildung, -transport sowie -einlagerung in den Halm. Idealerweise sollte in dieser Phase zum bestmöglichen Schutz vor den diversen Krankheiten gegriffen werden.
Allerdings wissen wir, dass der bestmögliche Schutz seinen Preis hat und dies nicht auf jedem Standort eine ökonomisch sinnvolle Wahl ist. Um auch diesen wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, bietet Syngenta mit Ammax Pro eine Fungizidlösung, die allen relevanten Anforderungen des Landwirts gerecht wird:
Solider Schutz vor den wichtigsten Getreidekrankheiten und
die optimale Ausnutzung des Erntepotenzials dank ertragsrelevanter, physiologischer Effekte
Außerdem Sicherheit vor Resistenzen durch eine Multisite-Komponente.
Und das alles zu einem äußerst fairen Preis, der auch die Rendite des Landwirts gesund hält!Wirkstoff: Azoxystrobin 93,5 g/L - Folpet 500 g/L + Prothioconazol 300 g/lAzoxystrobin ... Stark gegen Rost und Ertragsboost durch physiologische EffekteFolpet ... Anti-Resistenzkomponente und WirkungsabsicherungProthioconazol ... Ausgezeichnete und breite KurativwirkungZulassungsnummer: 025090-00 + 00A271-60
Hersteller: Syngenta
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.EUH208 Enthält 1,2-benzisothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Ariane C bekämpft zweikeimblättrige Unkräuter in Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale, Dinkel, Sommerweizen, Sommergerste und Hafer. Es zeichnet sich durch eine sichere Wirkung gegen Problemunkräuter jeder Größe, inkl. Klettenlabkraut, Kamille, Kornblume und Distel aus. Auch resistente Kamille-Arten und Vogelmiere werden erfasst. Der Wirkstoff wird vorzugswese überf die Blätter aufgenommen. Die Wirkung bleibt auch bei vorübergehend kühlen, feuchten Witterungsperioden und bei leichten Nachtfrösten erhalten.
Wirkstoff: 100g/l Fluroxypyr; 2,5g/l Florasulam; 80g/l Clopyralid
Zulassungsnummer: 006218-00
Hersteller: Dow AgroSciences GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitungen und die Sicherheitsdatenblätter.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen
Für Kinder unzugänglich aufbewahren
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten
Für weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders schauen Sie bitte im Sicherheitsdatenblatt nach.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Artus bekämpft auch bei kühler Witterung sicher alle breitblättrigen Unkräuter inklusive Ehrenpreis und Klettenlabkraut. Die Wirkstoffe werden sowohl über die Blätter als auch über die Wurzeln der Unkräuter aufgenommen, was bei anfälligen Unkräutern zum sofortigen Wachstumsstillstand führt. Der Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen ziehen, wobei die Nährstoffkonkurrenz zu der Kulturpflanze nicht mehr besteht.
Wirkstoff: 400g/kg Carfentrazon Ethyl; 100g/kg Metsulfuron Methyl
Zulassungsnummer: 024602-00
Hersteller: DuPont de Nemours
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitungen und die Sicherheitsdatenblätter.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen
Für Kinder unzugänglich aufbewahren
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten
Für weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders schauen Sie bitte im Sicherheitsdatenblatt nach.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Ascra Xpro ist ein Fungizid mit hervorragender Kurativleistung, die insbesondere durch den Einsatz des neuen Wirkstoffes Fluopyram erzielt wird. Durch die Kombination von Fluopyram mit zwei anderen Wirkstoffen wird gleichzeitig eine sehr gute Dauerwirkung bei gutem Resistenzmanagement erreicht. Ascra Xpro erhöht durch den Greening-Effekt gleichzeitig die Photosyntheseleistung und Stresstoleranz. Die moderne Xpro-Formulierung sorgt für eine schnelle Regenfestigkeit und beschleunigte Aufnahme der Wirkstoffe.
Wirkstoff: 130 g/l Prothioconazol, 65 g/l Bixafen, 65 g/l Fluopyram
Zulassungsnummer: 008219-00
Hersteller: Bayer Deutschland
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links zusätzliche Informationen.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Alternative zu Atlantis Komplett
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Herbizid zur Nachauflaufanwendung gegen Ungräser und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Winterweichweizen, -roggen, -triticale, -hartweizen und Dinkel.4 % Mehrwirkung auf Acker-Fuchsschwanz als Atlantis WG5 % Mehrleistung auf Trespen-Arten als Atlantis WGIdeal zur Nachbehandlung im FrühjahrBreites AnwendungsfensterFormulierungWasserlösliches Konzentrat Wasserdispergierbares GranulatWirkstoff- 26,8 % Fettalkoholethersulfat- 45 g/kg Mesosulfuron-methyl- 67,5 g/kg Propoxycarbazone ((als Natrium-Salz))- 90 g/kg Mefenpyr-diethyl (Safener)
Zulassungsnummer: 008188-00
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitungen und die Sicherheitsdatenblätter.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.H315: Verursacht Hautreizungen.H319: Verursacht schwere Augenreizung.H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Mit seinem Wirkstoff bekämpft Attribut keimende und bereits aufgelaufene einjährige Ungräser und Gemeine Quecke in Wintergetreide. Wenn die Leitungräser zum Zeitpunkt der Behandlung mehrere Blätter ausgebildet hat, aber noch nicht voll bestockt ist, lassen sich diese am wirkungsvollsten bekämpfen. Die Wirkung tritt sofort ein, jedoch kann sich der Absterbeprozess bei ungünstigen Wetterbedingungen über mehrere Wochen ziehen. Um eine optimale Wirkung zu erzielen, sollte bei der Behandlung eine ausreichende Bodenfeuchte vorhanden sein.
Wirkstoff: 700g/kg Propoxycarbazone
Zulassungsnummer: 044915-00
Hersteller: Bayer CropScience
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitungen und die Sicherheitsdatenblätter.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Aurora® ist ein Kontaktherbizid zur Bekämpfung von breitblättrigen Unkräutern (z.B. Ehrenpreis und Kletten-Labkraut) in Getreide. Der enthaltene Wirkstoff Carfentrazone wird ausschließlich über die Blätter der Unkräuter aufgenommen und erzeugt bereits nach kurzer Zeit eine Nekrotisierung an den Unkrautpflanzen.
Vorteile:- Der ideale Mischpartner gegenEhrenpreis- In Winter- und Sommergetreide- Wirkstoffmanagement dank Carfentrazone
Wirkstoff: 371,79 g/kg Carfentrazone (37,18 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 005322-00Hersteller: FMC
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Die starken Wirkstoffe für den sicheren Schutz vor Pilzkrankheiten.Der AVASTEL Pack ist die breitwirksame Lösung zur umfassenden Krankheitsbekämpfung im Getreide. Die Fungizidkombination aus dem Fluxapyroxad-haltigen PIOLI und dem Prothioconazol-haltigen ABRAN bekämpft alle wichtigen Krankheiten im Getreide. So werden je nach Einsatzzeitpunkt Halmbasiserkrankungen, Mehltau, Septoria-Arten, Gelbrost, Braunrost, Zwergrost, Netzfleckenkrankheit, Rhynchosporium sowie Fusarium-Arten durch den Einsatz vom AVASTEL Pack wirkungsvoll bekämpft. Der AVASTEL Pack besitzt eine lange Wirkungsdauer und ist daher prädestiniert für den Einsatz ab Erscheinen des Fahnenblattes.
Vorteile- Neue Fungizidkombination aus 1a-Carboxamid und 1a-Azol- Umfassende Bekämpfung aller wichtigen Krankheiten im Getreide- Lange Wirkungsdauer
Wirkstoff: Prothioconazol 25 (Gew.-%): C2,Fluxapyroxad (6 Gew.-%): G1
Zulassungsnummer: 026979-61 und 00A657-63Hersteller: ADAMA
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 Verursacht schwere Augenreizung.H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.P261 Nebel/ Aerosol/ Dampf nicht einatmen.P263 Berührung während der Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen.P304 + P340 BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen; eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen; weiter spülen.P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.EUH208 Enthält 2-Ethylhexylester-(2S)-2-hydroxy-propionat; kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern)
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Herbizid zur Bekämpfung von AUngräsern und Unkräutern in Wintergetreide.Wirkstoff: - 33,3 g/l (3,15 Gew.-%) Pinoxaden- 8,33 g/l (0,79 Gew.-%) Pyroxsulam- 8,33 g/l (0,79 Gew.-%) Cloquintocet-mexyl
Zulassungsnummer: 008178-00
Hersteller: Syngenta
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Axial 50
Herbizid zur Bekämpfung von Gemeinem Windhalm, Flug-Hafer und Acker-Fuchsschwanz in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Sommerweizen, Hartweizen und Sommergerste im Nachauflauf Herbst oder Nachauflauf Frühjahr. Axial wird gezielt im Nachauflauf der Kultur und der Ungräser eingesetzt. Dabei sollte es nur zur Nachbehandlung nach vorheriger bzw. gleichzeitiger Behandlung mit Bodenherbiziden eingesetzt werden, da der Wirkstoff Pinoxaden akut resistenzgefährdet ist. Axial besitzt ausschließlich eine Blattwirkung, daher sollten Ungräser aufgelaufen sein, dafür ist die Wirkung unabhängig von Bodenart und Bodenfeuchte. Die Formulierung von Axial sorgt für eine schnelle Regenfestigkeit und eine sichere und zuverlässige Wirkung.
Der Absterbeprozess der Ungräser erstreckt sich über ca. 20 Tage, wobei die Nährstoffkonkurrenz zur Kulturpflanze mit der Behandlung endet. Eine wüchsige Witterung beschleunigt den Absterbeprozess. Axial 50 hat sich bisher in allen Versuchen als sehr gut verträglich in allen Kulturen gezeigt.
Empfehlung zur Bekämpfung von Windhalm: Ziel sollte es sein, den Einsatz von Axial zur Bekämpfung von Windhalm durch die Anwendung von Bodenherbiziden soweit es geht zu reduzieren, insbesondere da Bodenherbizide meist eine gute bis sehr gute Wirkung auf Windhalm haben. Sollte dennoch ein Einsatz notwendig sein, dann im Spätherbst oder Frühjahr mit 0,9 l/ha Axial.
Empfehlung zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz: Bodenherbizid (wie z.B. Malibu 3,0 l/ha, Herold SC 0,5 l/ha, Stomp Aqua 2,5 l/ha) plus 0,9 - 1,2 l/ha Axial in der Gerste. Im Weizen sollte Axial durch Traxos ersetzt werden, da besser wirksam.
Wirkstoff: 50 g/l (5,05 Gew.-%) Pinoxaden; 12,5 g/l (1,26 Gew.-%) Cloquintocet-mexyl als Safener
Zulassungsnummer: 026326-00
Hersteller: Syngenta Agro GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern im Herbst in Wintergetreide.
Wirkstoff: 500g/l Flufenacet
Zulassungsnummer: 005908-60Hersteller: Bayer
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H373 Kann die Organe (Nervensystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH208 Enthält Flufenacet, 1,2-Benzisothiazolin-3-on, Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2Hisothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P260 Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.2.3 Sonstige GefahrenKeine sonstigen Gefahren bekannt.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Balaya® zeichnet sich durch ein breites Wirkungsspektrum gegen die wichtigsten pilzlichen Schaderreger in Weizen, Gerste, Roggen und Triticale aus. Balaya® bietet eine einzigartige Anwendungsflexibilität dank seiner herausragenden kurativen und langanhaltenden Wirkung wie auch durch die moderne Formulierung und die schnelle Aufnahme - egal welche Temperaturen bei der Anwendung oder danach vorherrschen.Vorteile
- Kurativer und langanhaltender Schutz- Besonders wirksam gegen Netzflecken und Ramularia in der Gerste- Sicher gegen Septoria und stark gegen Rost- Zuverlässige Wirkung auch bei widrigen Wetterbedingungen
Wirkstoff: F 500®: 100 g/l Pyraclostrobin, Revysol®: 100 g/l Mefentrifluconazol
Zulassungsnummer: 00A286-00Hersteller: BASF
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H318 Verursacht schwere Augenschäden.H315 Verursacht Hautreizungen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H335 Kann die Atemwege reizen.H302 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen.P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.P280 Schutzhandschuhe und Augen- oder Gesichtsschutz tragen.P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.P330 Mund ausspülen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.P405 Unter Verschluss lagern.P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält: Propansäure, 2-hydroxy-, 2-ethylhexylester, (2S)-Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
BATTLE® DELTA bekämpft mit den Wirkstoffen Flufenacet und Diflufenican als Bodenherbizid Gemeinen Windhalm und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Wintergetreide.Beide Wirkstoffe werden zum größten Teil über die Wurzeln und den Keimling aufgenommen.Bei Einsatz im Nachauflauf erfolgt die Aufnahme auch über das Blatt. BATTLE® DELTA bleibt über mehrere Wochen wirksam, dadurch können auch später keimende Ungräser und Unkräuter gut erfasst werden.Produktvorteile von Battle® Delta auf einen Blick:
Wirkungsvoll im Herbst gegen Gräser und breitblättrige Unkräuter
Zugelassen in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale
Wichtiger Baustein im Resistenzmanagement
Wirkstoff: 400 g/l Flufenacet, 200 g/l Diflufenican
Zulassungsnummer: 008226-00
Hersteller: FMC Agro
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.SF264 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide zur Anwendung im Nachauflauf/Herbst.
Wirkstoff: 500 g/l (43,9 Gew.-%) Beflubutamid
Zulassungsnummer: 006787-00
Hersteller: Cheminova Deutschland GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001).
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110).
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110).
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten (SF245-01).
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110).
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101).
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610).
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Biathlon 4D bekämpft Unkräuter im Frühjahr. Besonders gut lassen sich mit Biathlon 4D Klettenlabkraut, Klatschmohn und Kornblume bekämpfen.
Wirkstoff: 54g/kg Florasulam; 714g/kg Tritosulfuron
Zulassungsnummer: 027555-00
Hersteller: BASF SE
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitungen und die Sicherheitsdatenblätter.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen
Für Kinder unzugänglich aufbewahren
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten
Für weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders schauen Sie bitte im Sicherheitsdatenblatt nach.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Bogota ist ein Wachstumsregler bestehend aus den beiden etablierten Wirkstoffen CCC und Ethephon (bekannt aus Cerone). Bogota verbessert die Standfestigkeit und verhindert so Lager im Getreide, das zu Ertrags- und Qualitätseinbußen führt.
Wirkstoff: 155 g/l Etephon, 305 g/l Chlormequat - Chlorid
Zulassungsnummer: 008265-60
Hersteller: Plantan GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitungen und die Sicherheitsdatenblätter.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren
Universalschutzhandschuhe beim Umgang mit unverdünntem Mittel tragen
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Boxer
Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern, insbesondere Kletten-Labkraut, und Ungräsern in Wintergerste, Winterweichweizen, Winterroggen, Sommergerste, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Futtererbsen und Kartoffeln. Die Aufnahme des Wirkstoffes erfolgt über den Spross und erfasst dabei sowohl keimende als auch bereits aufgelaufene Unkräuter im Keimblattstadium. Der Einsatz von 2,5 l/ha Boxer + 0,6 l/ha Herold SC hat eine sehr gute Wirkung auf Ackerfuchsswanz im Weizen und kommt dabei ohne resistenzgefährdete Wirkstoffe aus.
Wirkstoff: 800 g/l (78,4 Gew.-%) Prosulfocarb
Zulassungsnummer: 033838-00
Hersteller: Syngenta Agro GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001).
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110).
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110).
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten (SF245-01).
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110).
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101).
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610).
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Broadway ist ein Herbizid zu Bekämpfung von Ungräsern und einjährigen Unkräutern in Winterweizen, Winterroggen, Wintertriticale, Winterhartweizen, Sommerhartweizen und Dinkel im Nachauflauf Frühjahr. Broadway überzeugt durch keine Nachbaubeschränkungen, schnelle Regenfestigkeit und günstigen Abstandsauflagen.
Wirkstoff: 68,3g/kg Pyroxsulam; 22,8g/kg Florasulam; 68,3g/kg Cloquintocet-Mexyl
Zulassungsnummer: 026233-00
Hersteller: Corteva Agriscience
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitungen und die Sicherheitsdatenblätter.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren
Universalschutzhandschuhe beim Umgang mit unverdünntem Mittel tragen
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Das neue Broadway Plus - Das breiteste Broadway aller Zeiten.Broadway Plus ist die Weiterentwicklung unseres bekannten Broadway. Einziger Unterschied, es leistet deutlich mehr als das alte Broadway. Zusätzlich zu den bekannten Wirkstoffen Pyroxsulam und Florasulam wurde der neue Wirkstoff Arylex active ergänzt. Diese Kombination der drei Wirkstoffe schließt nicht nur die Lücke auf Taubnessel, sondern ergänzt auch noch weitere Unkräuter wie Erdrauch, Melde, Gänsefuß und viele weitere.Zusätzlich wird die dicotyle Wirkung auf bekannte Unkräuter noch erhöht. So werden Klette, Ehrenpreis, Kornblume und Mohn noch schneller und sicherer bekämpft. Außerdem ist Arylex active ein synthetisches Auxin der neusten Generation, wodurch die Resistenzgefahr bei Unkräutern wie Mohn, Kornblume, Vogelmiere oder Gänsefuß minimiert wird.
Vorteile- Noch breiter und mehr Unkräuter (Erdrauch, Taubnessel, Gänsefuß und Melde)- Noch schnellere Wirkung (Klettenlabkraut, Ehrenpreis Arten, Kornblume und Storchschnabel)- Noch sicherer in der Wirkung (Kornblume, Klatschmohn, Hundskerbel und -petersilie)- Mit neuestem Wirkstoff Arylex™ active: Neue Wirkstoffgruppe/Resistenzmanagement (Kornblume, Klatschmohn, Vogelmiere, Gänsefuß und Melde)- Exzellente Nachbaueigenschaften (Flexibilität in der Fruchtfolge)
Wirkstoffe: Pyroxsulam 240g/kg, Florasulam 80g/kg, Arylex™ active 80g/kg, Cloquintocet 212,5g/kg
Zulassungsnummer: 00A261-00Hersteller: Corteva
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 Verursacht schwere Augenreizung.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuellvorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Produktabbildung ähnlich.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern in Wintergetreide im Herbst, in Erdbeere sowie im Gemüsebau.
Vorteile:- idealer Baustein für Anti-Resistenz-Strategien gegen Ungräser- einsetzbar in allen Wintergetreidearten (außer Winterhafer)- einsetzbar auf allen Standorten- flexibel in der Aufwandmenge in Abhängigkeit vom zu bekämpfenden Ungras- gute Kulturverträglichkeit- mischbar mit Bacara® Forte- anwenderfreundliche Flüssigformulierung
Wirkstoff: 508,8 g/l Flufenacet
Zulassungsnummer: 005908-00Hersteller: Bayer
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beimUmgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.(SF1931) Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden.Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.Für Kinder unzugänglich aufbewahren.Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Inhalt:
5 Liter
(45,20 €* / 1 Liter)
226,00 €*
Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können. Mehr Informationen ...