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Produktinformationen "Exelgrow"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

EXELGROW ist ein von ADAMA entwickeltes Biostimulanz, das durch einen einzigartigen Doppel-Bio-Fermentationsprozess gewonnen wird. Bei diesem Prozess interagieren Braunalgen der Art Ascophyllum nodosum und spezifische Mikroorganismen miteinander, wodurch auf natürliche Art und Weise sehr effektive und bioaktive Extrakte entstehen. Durch die speziell entwickelte Formulierung wird eine sehr homogene Qualität gewährleistet und als Wasserlösliche Konzentrat (SL) ist es sehr gut in Tankmischung mit den anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen auszubringen. In den Pflanzen fördert EXELGROW das Wachstum, die Entwicklung und die Abwehrkräfte, indem die Stressresistenz gefördert wird.

Vorteile
- Reduziert die Stressanfälligkeit in der Blüte
- Steigert den Anteil an marktfähigen Früchten
- Erleichtert die Anwendung durch niedrige Aufwandmengen und hervorragende Mischbarkeit

Zulassungsnummer: 0023801/18

Hersteller: ADAMA

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
EUH208 - Enthält ( reaction mass of: 5-chloro-2-methyl-4-is othiazolin-3-one and 2-methyl-4-isothiazolin -3-one ). Kann allergische Reaktionen hervorrufen
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten

Weiterführende Informationen