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Airone SC
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Airone SC enthält die Wirkstoffe Kupferoxychlorid und Kupferhydroxid und kann gegen Falschen Mehltau an Wein, Hopfen und Kartoffeln (Krautfäule), gegen Echte Mehltaupilze, Cercospora-Arten, Gloeosporium, Rost und Pseudomonas syringae an Zierpflanzen sowie Monilinia, Kräuselkrankheit (Taphrina deformans), Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) und Feuerbrand (Erwinia amylovora) an Obstgehölzen eingesetzt werden. Die Wirkstoffe in Airone SC haben reine Kontaktwirkung (sog. Multi-Site Wirkungsweise). Die Pilzsporen bzw. Bakterien nehmen bei Kontakt mit dem Spritzbelag Kupfer-Ionen auf, die die Enzym-Reaktionen blockieren. Die Krankheitserreger sterben ab. Das Produkt ist einsetzbar im ökologischen Landbau nach der EG-Öko-Basisverordnung (EG) 834/2007. Vorteile:- Schnelle und langanhaltende Wirkung- Hohe Regenfestigkeit- Anwenderfreundliche FlüssigformulierungWirkstoff: - 229,79 g/l Kupferoxychlorid- 208,26 g/l KupferhydroxidZulassungsnummer: 008972-60Hersteller: BelchimEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 - Inhalt/Behälter einem Sammelpunkt für gefährlichen Abfall oder Sonderabfall zuführen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.EUH208 - Enthält 1,3,5-Triazin-1,3,5 (2H,4H,6H)-triethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Inhalt: 5 Liter (15,80 €* / 1 Liter)

79,00 €*
Brestan L Pack
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Die Produkte im BRESTAN®- L Pack sind protektiv und kurativ wirkende Fungizide gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln. Zoxium (Zoxamide) besitzt eine hohe Affinität zur Kutikula und Epidermis und wird dort in die Blattschicht eingelagert, was eine schnelle Regenfestigkeit bedingt. Zusätzlich sorgt diese Eigenschaft für eine Nachlieferung von Zoxium am Wirkort.Die Wirkstoffkombination verbindet die Vorteile von dem spezifisch gegen Oomyceten wirksamen Zoxium mit der bewährten translaminaren Wirkung von Cymoxanil. Resistenzmanagement. Keine Kreuzresistenz zu Phenylamiden. Wirkstoff: 200 g/l Amisulbrom, 330 g/kg Zoxamide (33,0 Gew.-%), 330 g/kg Cymoxanil (33,0 Gew.-%)       Zulassungsnummer: 007692-00 Kenn-Nr. 026282-00       Hersteller: Sumiagro Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) (SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.(WW764) Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

1.175,00 €*
Carial Flex
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Carial Flex ist ein Fungizid gegen die Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln. Carial Flex besteht aus zwei effektiven Wirkstoffen: Mandipropamid wirkt langanhaltend, translaminar und vorbeugend; wohingengen Cymoxanil schnell, teilsystemisch und heilend wirkt. Zusammen ermöglichen sie eine sehr guten Schutz, der durch moderne Formulierung auch den Blattneuzuwachs schützt. Die protektive und kurative Wirkung von Carial Flex ermöglicht einen flexiblen Anwendungszeitpunkt und den Einsatz als Stoppspritzung. Wirkstoff: 250 g/kg Mandipropamid, 180 g/kg Cymoxanil Zulassungsnummer: 007646-00 Hersteller: Syngenta Deutschland Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung

Inhalt: 5 Kilogramm (52,20 €* / 1 Kilogramm)

Ab 261,00 €*
Carneol
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Fungizid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule, Botrytis squamosa sowie Phytophtora-Arten und Falschem Mehltau.Mit dem Fungizid CARNEOL steht der bewährte Wirkstoff Fluazinam erstmalig für den Gemüseanbau zur Bekämpfung von Alternaria und Botrytis zur Verfügung. Der Kontaktwirkstoff mit dem Wirkmechanismus der FRAC-Gruppe C5 bereichert die Produktauswahl nach dem Wegfall zahlreicher Wirkstoffe und ermöglicht ein ausgewogenes Resistenzmanagement. CARNEOL ist einfach in der Anwendung und hoch verträglich für die Kultur.Vorteile: Zuverlässig gegen Phytophthora infestans in der Kartoffel Alternaria-Arten an Beten, Wurzel- und Knollengemüse Botrytis an Zwiebelgemüse Phytophthora-Arten und Falsche Mehltaupilze im Zierpflanzen Bereich Wirkstoff: 500 g/l Fluazinam (34,3 Gew.-%) Enthält ca. 120 g/l Harnstoff als Puffer.Zulassungsnummer: 006899-60Hersteller: ADAMAEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Inhalt: 5 Liter (29,60 €* / 1 Liter)

148,00 €*
Chamane
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Alternative zu Azofin, Azoxystar und Zoxis SuperProtektiv wirksames Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in Getreide-, Raps-, Kartoffel- und vielen Gemüsebaukulturen Wirkstoff: 250 g/l Azoxystrobin Zulassungsnummer: 008316-00Hersteller: UPL Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Inhalt: 5 Liter (16,40 €* / 1 Liter)

82,00 €*
Coprantol Duo 5 kg
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Fungizid zur protektiven Anwendung gegen pilzliche Krankheitserreger in Hopfen, Kartoffeln und Weinreben, sowie gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger in Zierpflanzen im Freiland.Coprantol Duo kann sowohl im ökologischen als auch im konventionellen Anbau eingesetzt werden. Das Produkt kann gemäß der EG-Öko-Basisverordnung (EG) 834/2007 eingesetzt werden. Coprantol Duo ist in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland gelistet.Wirkung: Coprantol Duo enthält Kupfer als Hydroxid und als Oxychlorid. Hydroxid: Kleinere Kupfer-Partikel → aktive Kupfer-Ionen gehen schneller in LösungNutzen: Schnellere WirkungOxychlorid: Größere Kupfer-Partikel → Aktive Kupfer-Ionen gehen langsamer in LösungNutzen: Längere Dauerwirkung, bessere RegenfestigkeitVorteile:- Schnelle Sofort- und ausgeprägte Dauerwirkung- Wirkungssicher durch hohe Regenfestigkeit- Rasches Auflösen und breite MischbarkeitWirkstoff: - 235,3 g/kg (23,53 Gew.-%) Kupferoxychlorid- 215,0 g/kg (21,50 Gew.-%) KupferhydroxidZulassungsnummer: 028956-60 Hersteller: Syngenta Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H332: Gesundheitsschädlich bei EinatmenH400: Sehr giftig für WasserorganismenH410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungEUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhaltenEUH208 Enthält 3(2H)-Isothiazolone, 5-chloro2-methyl-, mixt. with 2-methyl-3(2H)-isothiazolone. Kann allergische Reaktionen hervorrufenP102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangenP501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführenP261 Einatmen von Staub vermeidenP308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehenP391: Verschüttete Mengen aufnehmen

Inhalt: 5 Kilogramm (14,20 €* / 1 Kilogramm)

71,00 €*
Cuproxat
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Flüssiges Kupferpräparat zur Bekämpfung pilzlicher Krankheitserreger im Weinbau.Cuproxat® flüssig ist ein Kupfermittel, das einen gut sichtbaren, äußerst regenbeständigen, feinst verteilten Spritzbelag bildet, wodurch auch bei ungünstigen Wetterperioden sicherer Schutzgegeben ist. Cuproxat® flüssig, ein tribasisches Kupfersulfat, ist besonders mild und schonend. Dank der besonderen Formulierung ist es möglich, mit geringen Reinkupfermengen auszukommen.Wirkstoff: Kupfersulfat, tribasisch (345 g/l, 190 g/l Reinkupfer) Zulassungsnummer: 033775-00 Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen

Inhalt: 10 Liter (10,20 €* / 1 Liter)

102,00 €*
Cuprozin Progress
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Fungizid gegen pilzliche und bakterielle Schaderreger an Kartoffeln, Hopfen, Weinreben, Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Wirkstoff: 383,8 g/l Kupferhydroxid (28,8 Gew.-%) (Kupfergehalt 250 g/l) Zulassungsnummer: 006895-00Hersteller: Certis Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SF182 Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen.SF194 Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.SF615 Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.VA213 Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mehr als 50 t Kartoffeln behandeln.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Inhalt: 5 Liter (32,20 €* / 1 Liter)

161,00 €*
Curzate 60 WG
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Das Plus für alleCurzate 60 WG ist der ideale Partner in Tankmischungen zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln. Der Wirkstoff Cymoxanil dringt schnell in das Blattgewebe ein und wirkt stark kurativ bis zu 48 h nach Infektion.Curzate 60 WG unterstützt andere fungizide Wirkstoffe bei der Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule, besonders bei starkem Befallsdruck und gegen Stängelphytophthora.Wir empfehlen Curzate 60 WG ausschließlich in Tankmischungen mit Fungiziden anderer Wirkstoffgruppen, um Resistenzen vorzubeugen. Wirkstoff: 600 g/kg (60 %) Cymoxanil Hersteller: Corteva Zulassungsnummer: 00A112-00 Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.P260 Staub, Dampf oder Aerosol nicht einatmen.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässergelangen lassen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten

Inhalt: 1.5 Kilogramm (52,00 €* / 1 Kilogramm)

78,00 €*
Cymbal Flow
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Cymbal Flow ist ein lokalsystemisches Fungizid zur Bekämpfung von Phythophthora infestans (Krautfäule) an Kartoffeln. Der Wirkstoff Cymoxanil dringt in die Pflanze ein und wird translaminar gleichmäßig verteilt. Cymbal Flow wird vorzugsweise in starken Wachstumsphasen bei erhöhtem Infektionsrisiko eingesetzt. Die besondere Stärke von Cymbal Flow ist in der kurativen Wirkung zu sehen. Zur Unterstützung der protektiven Wirkung ist ein entsprechender Mischpartner notwendig. Vorteile Gezielt für die Anwendung bei sehr starkem Krautfäuledruck Kurative Wirkung nach Infektionen von bis zu 48 Stunden Niedrige Aufwandmenge Wirkstoff: 225 g/l Cymoxanil, (20,89 Gew.-%) Zulassungsnummer: 008260-00 Hersteller: Belchim Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H361fd - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungP101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen.P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen .P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P405 - Unter Verschluss aufbewahren.P501 - Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege.EUH208 - Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on.Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Inhalt: 5 Liter (21,00 €* / 1 Liter)

105,00 €*
Dagonis
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Das vielseitige Fungizid für eine traumhafte Ernte.Mit der Kraft zweier Wirkstoffe löst Dagonis® komplexe Aufgaben und sichert dadurch Ihre Ernte. Der Wirkstoff Xemium® aus der Klasse der Carboxamide verhindert die Sporenkeimung und zeigt eine hemmende Wirkung auf die Keimschlauchbildung. Hervorragende Eigenschaften beim Eindringen in die Zellwände und Passieren von Wachsschichten und Membranen sorgen für ein schnelles und sicheres Erreichen des Wirkortes des Pilzes. Bei vorbeugendem Einsatz wirkt Xemium® sicher und langanhaltend. Der bekannte und bereits in vielen Sonderkulturen bewährte Wirkstoff Difenoconazol aus der Klasse der Azole überzeugt durch eine lange präventive und auch kurative Leistung. Difenoconazol wird schnell von der Pflanze aufgenommen und translaminar verteilt.Wirkstoff: 75 g/l Fluxapyroxad (Xemium®) (Gew.-%: 7), 50 g/l Difenoconazol (Gew.-%: 4,7)Vorteile:- Breite Wirksamkeit gegen Pilzkrankheiten- Sehr kurze Wartezeit- Hervorragende Dauerwirkung- In vielen Kulturen zugelassenZulassungsnummer: 008647-00Hersteller: BASFEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P103 Vor Gebrauch Etikett lesen.P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen.P308 + P311 BEI Exposition oder Betroffenheit: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P405 Unter Verschluss lagern.P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on Nur für gewerbliche Anwender.

Inhalt: 5 Liter (53,60 €* / 1 Liter)

268,00 €*
Infinito
Gebindegröße: 15l
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Infinito ist ein systemisch wirkendes Fungizid zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule im Kartoffelanbau. Die zwei Wirkstoffe Floupicolide und Propamocarb sorgen für eine sehr gute und langanhaltende Wirkung. Durch den Einsatz von Infinito werden hohe Erträge ermöglicht. Wirkstoff: 62,5 g/l Fluopicolide, 625 g/l Propamocarb Zulassungsnummer: 025876-00 Hersteller: Bayer Agrar Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung

Inhalt: 15 Liter (24,00 €* / 1 Liter)

360,00 €*
Nando 500 SC (5l)
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Fungizid zur Bekämpfung von Kraut und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln.Vorteile:- Hohe Wirksamkeit auf Kraut und Knolle mit Resistenzmanagement- Schnell und lange regenfest – Bereits nach 1 Stunde regenfest- Flexibel mischbar Wirkstoff: Fluazinam (500 g/l) 40,0 %w/w Zulassungsnummer: 007032-61 Hersteller: Lotus AgrarEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P264 Nach Handhabung Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. (EUH 208- Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 0069) 

Inhalt: 5 Liter (27,80 €* / 1 Liter)

139,00 €*
Narita (5l)
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Narita ist ein systemisch wirkendes Fungizid gegen Alternaria an Kartoffeln. Narita hat eine sehr gute protektive und kurative Wirkung, bereits vorhandener Befall kann allerdings nur vor Sichtbarwerden der Symptome gestoppt werden. Wirkstoff: 250 g/l Difenoconazol Zulassungsnummer: 008025-00 Hersteller: Belchim Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung

Inhalt: 5 Liter (34,00 €* / 1 Liter)

170,00 €*
Presidium
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!PRESIDIUM ist ein protektiv wirkendes Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule an Speise-, Wirtschafts- und Pflanzkartoffeln. Es ist ein Kombinationsfungizid, bestehend aus dem Kontaktwirkstoff Zoxamid und dem translaminar und lokalsystemisch wirksamen Dimethomorph. Es bietet somit einen doppelten Schutz für Kartoffelpflanzen, da es die Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) von innen und außen abwehrt. Das Mittel wirkt vorbeugend, d.h. die Spritzungen müssen vor der Infektion bzw. bei Befallsbeginn erfolgen.Zoxamide ist ein Kontaktfungizid, das die Sporulation und Entwicklung der Pilze hemmt. Es wirkt vorbeugend. Bis heute sind keine Resistenzen für diesen Wirkstoff bekannt.Dimethomorph ist wirksam gegen alle Entwicklungsstadien der Pilze, in denen aktives Zellwachstum stattfindet und besitzt eine lang andauernde Wirkung. Der Wirsktoff dringt in Blatt und Stängel ein und breitet sich von der Blattober- zur Blattunterseite aus (translaminar). Der Wirkstoff ist sowohl auf der Pflanzenoberfläche als auch in der Pflanze aktiv und tötet die Kraut- und Knollenfäule in den frühen Infektionsphasen ab. Der Wirkstoff Dimethomorph besitzt eine antisporulierende Wirkung, indem die Bildung von Sporangienträgern und Zoosporen effektiv gehemmt wird. Zudem hemmt Dimethomorph die Bildung von Oosporen und durch die antisporulierende Wirkung wird die Verbreitung der Kraut- und Knollenfäule im Bestand verhindert und das Infektionspotential nachhaltig reduziert. Dimethomorph wirkt ebenfalls gegen resistente Phytophthora-Stämme und zeigt keine Kreuzresistenz zu anderen Wirkstoffgruppen.Wirkungsmechanismen (FRAC-Gruppe): B3, H5Wirkstoff: 180 g/l Zoxamide (16,27 Gew.-%), 180 g/l Dimethomorph (16,27 Gew.-%)Hersteller: Sumiagro Zulassungsnummer: 008247-00Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(WH952) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Inhalt: 5 Liter (36,40 €* / 1 Liter)

182,00 €*
Reboot
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln.Reboot ist ein protektiv und kurativ wirkendes Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln. Zoxium (Zoxamide) besitzt eine hohe Affinität zur Kutikula und Epidermis und wird dort in die Blattschicht eingelagert, was eine schnelle Regenfestigkeit bedingt. Zusätzlich sorgt diese Eigenschaft für eine Nachlieferung von Zoxium am Wirkort.Die Wirkstoffkombination verbindet die Vorteile von dem spezifisch gegen Oomyceten wirksamen Zoxium mit der bewährten translaminaren Wirkung von Cymoxanil. Resistenzmanagement. Keine Kreuzresistenz zu Phenylamiden.Wirkstoff: 330 g/kg Zoxamide (33,0 Gew.-%), 330 g/kg Cymoxanil (33,0 Gew.-%) Zulassungsnummer: 027692-00Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unten weiterführende Links. Hinweise für den sicheren Umgang (SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Ab 74,00 €*
Revus
Gebindegröße: 5l
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Revus ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln und pilzlichen Krankheiten im Hopfen. Der Wirkstoff Mandipropamid in Revus ermöglicht eine sehr effektive Krankheitsbekämpfung. Wirkstoff: 250 g/kg Mandipropamid Zulassungsnummer: 026221-00 Hersteller: Syngenta Deutschland Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung

Inhalt: 5 Liter (46,40 €* / 1 Liter)

232,00 €*
Revus Top
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Revus Top ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule und Alternaria an Kartoffeln. Die zwei sich optimal ergänzende Wirkstoffe Mandipropamid und Difenoconazol garantieren eine hervorragende Wirkung. Durch die moderne Formulierung von Revus Top wird eine lange Wirkungsdauer bei gleichzeitig hoher Regenfestigkeit ermöglicht. Wirkstoff: 250 g/kg Mandipropamid, 250 g/l Difenoconazol Zulassungsnummer: 027522-00 Hersteller: Syngenta Deutschland Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung

Ab 69,00 €*
Shirlan (5l)
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Shirlan ist ein Kontaktfungizid zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) und enthält den Wirkstoff Fluazinam, der zur chemischen Gruppe der Phenylpyridylamine gehört. Der Wirkmechanismus von Fluazinam unterscheidet sich von dem anderer Kartoffelfungizide: er beruht auf einer Unterbrechung der oxidativen Phosphorylierung im Atmungsstoffwechsel. Dadurch wird die Sporenkeimung und -entwicklung der pilzlichen Krankheitserreger unterbunden. Die Gefahr der Bildung resistenter Phytophthora-Stämme wird als gering eingestuft. Auf Grund der nicht systemischen Wirkung wird bereits vorhandener Befall nicht bekämpft. Die weitere Ausbreitung der Infektion hingegen wird zuverlässig gestoppt. Neben der Wirkung gegen Krautfäule schützt Shirlan auch die Knolle vor Infektionen. Gebildete Sporen werden abgetötet und können deshalb nicht zu Knolleninfektionen führen. Das Risiko des Auftretens von Braunfäule während der Lagerung wird dadurch deutlich vermindert. Vorteile:- Sporenabtötende Wirkung- Flexibel einsetzbar: solo und in Tankmischungen (z.B. für Stoppspritzungen)- Sehr gute Regenfestigkeit   Wirkstoff: Fluazinam, 500 g/l (38,8 % w/w)Hersteller: BelchimZulassungsnummer: 034092-00   Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche hinzuziehen P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen P405 - Unter Verschluss aufbewahren P501 -  Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Inhalt: 5 Liter (31,60 €* / 1 Liter)

158,00 €*
Signum
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Signum ist ein Universalfungizid für den Einsatz im Obst-, Gemüse- und Kartoffelbau. Die beiden Wirkstoffe F500 und Boscalid in Signum sorgen für eine sehr breite und effektive Bekämpfung von Pilzkrankheiten. Signum eignet sich hervorragend für die Bekämpfung von Alternaria in Kartoffeln Wirkstoff: 267 g/kg Boscalid, 67 g/kg F500 Zulassungsnummer: 025483-00 Hersteller: BASF Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung

Inhalt: 5 Kilogramm (69,60 €* / 1 Kilogramm)

Ab 81,00 €*
Simpro
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Simpro® hat translaminare und systemische Eigenschaften zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln. Die Wirkstoffe Propamocarb und Cymoxanil ergänzen sich in ihrer Wirkungsweise. Innerhalb der Pflanze werden sie verteilt und schützen vorhandene Blätter und Stängel aber auch den Neuzuwachs. Die Stärke von Simpro® liegt in der kurativen Wirkung zum Spritzstart gegen den Erreger. Eine Zugabe von beispielsweise Fluazinam-Produkten kann die protektive Leistung in der frühen Blattzuwachsphase erhöhen.Vorteile:- Zwei sich ergänzende Wirkstoffe- Systemische Leistung zum Spritzstart- Hohe VerträglichkeitZulassungsnummer: 00B011-00Wirkstoff: 400 g/l Propamocarb-Hydrochlorid + 50 g/l CymoxanilHersteller: PLANTAN Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H361fd: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigenH411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe, Augenschutz tragen.P302+P352: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.P405: Unter Verschluss aufbewahren.P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.EUH208: Enthält Cymoxanil, Propamocarb HCl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Inhalt: 10 Liter (10,80 €* / 1 Liter)

108,00 €*
Terminus (5l)
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Terminus ist ein Kontaktfungizid gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln. Der Wirkstoff Fluazinam in Terminus hat eine gute Dauerwirkung und verhindert die Ausbreitung von bereits vorhandenen Infektionen. Wirkstoff: 500 g/l Fluazinam Zulassungsnummer: 006897-00 Hersteller: Cheminova Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung

Inhalt: 5 Liter (30,00 €* / 1 Liter)

150,00 €*
Voyager
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Voyager® ist das neue Fungizid gegen Krautfäule mit der Kombination aus den Wirkstoffen Valifenalate und Fluazinam.Das in Voyager® enthaltene Valifenalate dringt schnell in Blätter und Stängel ein und verbreitet sich von der Blattoberseite zur Blattunterseite. Somit ist der Wirkstoff sowohl außen als auch innen aktiv und tötet Phytophthora-Sporen bereits in den frühen Entwicklungsstadien ab. Valifenalate verhindert aktiv die Sporenkeimung und zerstört die Zellwände von Hyphenspitzen. Zudem wirkt Valifenalate antisporulierend durch Hemmung der Ausbildung der Sporangienträger. Zudem enthält Voyager® den Wirkstoff Fluazinam, dieser wirkt protektiv und besitzt eine sporenabtötende Wirkung und sichert die Wirkung gegen Krautfäule ab.Vorteile: Kombiniert präventive und translaminare Eigenschaften Resistenzmanagement durch duale Wirkmechanismen Rundumschutz für ein gesundes Blattdach Wirkstoff: Fluazinam 200 g/l, Valifenalate 150 g/lZulassungsnummer: 008997-00Hersteller: BelchimEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen.H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen.P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P321 - Besondere Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung auf diesem Kennzeichnungsetikett).P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 - Inhalt/Behälter einem Sammelpunkt für gefährlichen Abfall oder Sonderabfall zuführen.EUH Sätze : EUH208 Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH208 Enthält 1,2-benzisothiazol-3-one. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).Spe4: Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster(Gleisanlagen)bzw.in anderen Fällen, dieein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P333+P313: Bei Hautreizungen oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P405: Unter Verschluss aufbewahren.P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Inhalt: 5 Liter (33,60 €* / 1 Liter)

168,00 €*
Zorvec Entecta
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Zorvec Entecta ist das neue Premiumfungizid in der Zorvec Familie. Die bequem anzuwendende Flüssigformulierung mit niedriger Aufwandmenge enthält die Wirkstoffe Zorvec active und Amisulbrom. Als systemisch wirkendes Mittel verhindert es den gefährlichen primären Stängelbefall, der die Ursache späterer Infektionen an Stängel und Blatt sein kann. Ein Spritzstart mit Zorvec Entecta schafft von Anfang an einen „reinen Tisch“ und nimmt den Druck aus den Folgebehandlungen.In der sich anschließenden Phase des stärksten Laubzuwachses schützt Zorvec Entecta die Kartoffelpflanze sicher gegen Sekundärinfektionen. Durch die besondere Wirkstoffmobilität werden auch die sich gerade erst entwickelnden Blätter zuverlässig geschützt.Zorvec Entecta ist bereits nach 20 min sehr regenfest und bietet Sicherheit auch bei unbeständigen Witterungsbedingungen. In Phasen geringen Krautfäuledruckes können die Spritzabstände ohne Wirkungsverlust bis zu 3 – 4 Tage verlängert werden.Wirkstoff: 48 g/l Oxathiapiprolin (FRAC Code 49) + 240 g/l Amisulbrom (FRAC Code 21) Hersteller: Corteva Zulassungsnummer: 00A762-00 Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen zuführen.

Ab 167,00 €*