Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
1,4SIGHT ist ein Heiß- oder Kaltvernebelungskonzentrat zur Keimhemmung von Kartoffeln im Lager, es enthält den Wirkstoff 1,4-Dimethylnaphthalin. 1,4-Dimethylnaphthalin ist ein natürlich in Kartoffeln vorkommender Stoff, der als Pflanzenhormon wirkt und die Keimung unterdrückt.
Vorteile:- Neuer Wirkungsmechanismus als aktiver Keimruhe Verlängerer- Verhindert effektiv die Keimbildung bei Lagerkartoffeln- Reduzierter Gewichtsverlust durch weniger Respiration (Atmung)- Natürlich in der Kartoffelknolle vorkommender WirkstoffWirkstoff: 980 g/kg 1,4-DimethylnaphthalinZulassungsnummer: 008692-00/00Hersteller: BelchimEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H319 - Verursacht schwere AugenreizungH304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich seinH410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger WirkungP260 - Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmenP273 - Freisetzung in die Umwelt vermeidenP301+P330+P331 - Bei Verschlucken: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen beiführenP310 - Sofort Giftinformationszentrum / Arzt anrufenP391 - Verschüttete Mengen aufnehmenP405 - Unter Verschluss aufbewahrenP501 - Inhalt / Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführenEUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!CROWN MH ist ein Wachstumsregulator, der die Zellteilung beeinflusst, ohne dabei auf die Zellentwicklung einzuwirken. Bei vorschriftsmäßiger Anwendung kann damit das Auskeimen von Kartoffeln, Zwiebeln, Schalotten und Knoblauch während der Lagerung kontrolliert verhindert.
CROWN MH enthält den Wirkstoff Maleinsäurehydrazid, der zur Familie der Pyridazine gehört. Die Substanz wird durch die Blätter aufgenommen und durch ihre systemische Wirkung in den Leitungsbahnen der Pflanzen bis in die Wurzelvegetationspunkte hinein transportiert. Dort unterbindet der Wirkstoff im teilungsfähigen Gewebe (Meristem) die Zellteilung und verhindert so Austrieb und Wurzelwachstum.
Wirkstoff: 270 g/l MaleinsäurehydrazidZulassungsnummer: 007233-60Hersteller: BelchimEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H315 Verursacht Hautreizungen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Fazor ist ein Mittel zur Hemmung des vorzeitigen Austriebs von gelagerten Speisezwiebeln und Kartoffeln.
Wirkstoff: 600g/kg Maleinsäurehydrazid
Zulassungsnummer: 026865-00
Hersteller: Arysta LifeScience Germany GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach Antrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des BVL ist zu beachten.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Keimhemmungsmittel für Kartoffeln und Zwiebeln...und im Lager herrscht Ruhe!- Keimhemmung bereits auf dem Feld (Arbeitsersparnis)- Verminderte Neigung zur Innenkeimung und Zwiewuchs- Verhindert den Durchwuchs von Kartoffeln in FolgekulturenWirkstoff: 600 g/kg Maleinsäurehydrazid (60 Gew.-&) , 804 g/kg Kalium-Salz (80,4 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 026865-61Hersteller: BelchimEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Quickdown ist ein Kontaktherbizid, dass auch Kraut abtötet in Kartoffeln. Quickdown eignet sich besonders an Standorten mit hohem Humusgehalt und Frühjahrstrockenheit.
Wirkstoff: 24,2g/l Pyraflufen
Zulassungsnummer: 005693-00
Hersteller: Nichino Europe Co. Ltd.
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Shark ist ein Herbizid, welches zur Krautabtötung in Kartoffeln und zur Entfernung von Stockaustrieben im Weinbau eingesetzt wird. Shark darf nur in den Weinsorten Grüner Silvaner, Morio Muskat, Chardonnay, Schwarzriesling und Burgundersorten eingesetzt werden.
Wirkstoff: 55,92g/l Carfentrazone
Zulassungsnummer: 005268-00
Hersteller: Cheminova Deutschland GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung