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Agrar-Safety-Box
Starter-Koffer Anwenderschutz für Umgang mit unverdünnten Pflanzenschutzmitteln DIN EN 27065. In folgenden Größen verfügbar:Größe M (Ärmelschürze M, Handschuhe Gr. 9)Größe XL (Ärmelschürze XL, Handschuhe Gr. 10). Inhalt: Kunststoff-Koffer Ärmelschürze grün Handschuhe Mapa 381 Halbmaske MSA Advantage 420 twin Kombi-Filterset für Halbmaske Korbbrille MSA Perspecta GIV 2300 Augenspüllösung Duo 0,5 l Schaumhandreiniger 47 ml

Ab 170,00 €*
Break Thru S 301
Die patentierte Weiterentwicklung des langjährigen Marktführers BREAK-THRU® S 240. BREAK-THRU® S 301 ist ein nicht-ionischer Zusatzstoff für Pflanzenschutz-Spritzbrühen. Der Superspreiter senkt die Oberflächenspannung des Wassers extrem ab.Vorteile Großflächige Verteilung des Spritztropfens, dadurch keine Spritzflecken Gleichmäßig benetzte Pflanzen und Schädlinge. Selbst schwer erreichbare, wachsartige oder behaarte Oberflächen werden vollständig benetzt Exzellente Haftung und Retention der Spritzbrühe Ermöglicht höhere Schlagleistung durch Reduktion des Sprühvolumens Erhöht die Effizienz der Pflanzenschutzmaßnahmen Wirkstoff: 1030 g/l POLYETHER-POLYMETHYLSILOXAN-COPOLYMER (100% w/w) Hersteller: AlzChem Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Bitte beachten Sie im Umgang mit BREAK-THRU® S 301 nachfolgende Sicherheitshinweise: Jeden unötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten Während der Arbeit mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel dicht abschließende Schutzbrille tragen Universal-Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Arbeitskleidung (wenn keine spezielle Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung von Pflanzenschutzmitteln Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit unverdünnten Mittel Einstufung von BREAK-THRU® S 301 Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften Wassergefährdungsklasse: wassergefährdend (Einstufung gem. Vw VwS) Signalwort: Achtung H- und P-Sätze: H319, H332, P261, P271, P280, P304 + P340, P312, P337 + P313

Ab 41,00 €*
Break Thru SP 133
BREAK-THRU® SP 133 ist ein Haft- und Eindringmittel, welches besonders durch seine exzellente Haftwirkung und langsame aber bemerkenswerte Ausbreitung auf schwierig zu benetzenden Oberflächen überzeugt. BREAK-THRU® SP 133 schleust Wirkstoffe zuverlässig durch die Wachsschicht in die Pflanze. Vorteile von BREAK-THRU® SP 133: Zusatzstoff zur besseren Verteilung und Ausnutzung von Pflanzenschutzmitteln und Blattdüngern Sticker Penetrator Driftverminderer Sehr gute Pflanzenverträglichkeit Geringe Schaumneigung Sowohl in sauren als auch in alkalischen Spritzlösungen stabil Unterschied zu vielen herkömmlichen Additiven: Sticker/Penetrant aus nachwachsenden Rohstoffen 100% Mischung von Fettsäureestern (80% Fettsäureester und 20% Polyglycerolester) Leicht biologisch abbaubar Keine Gefahrstoff-Einstufung Das Produkt entspricht folgenden Verordnungen/Richtlinien: Betriebsmittelliste Deutschland, resp. FiBL-Liste Öko-Verarbeitung Demeter Deutschland Demeter International Ecovin Deutschland Gäa Deutschland Naturland Deutschland VO (EG) 834/2007 Die bei der Richtlinie „VO (EG) 834/2007“ angegebenen Einschränkungen gelten auch für die anderen aufgeführten Richtlinien Wirkstoff: 80% Fettsäureester und 20% Polyglycerolester Hersteller: AlzChem Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Einstufung von BREAK-THRU® SP 133: Kein Gefahrgut Wassergefährdungsklasse: WGK 2  

Inhalt: 5 Liter (31,80 €* / 1 Liter)

159,00 €*
Cropcover CC-2000
CropCover®, formuliert mit amylofol®, ist ein innovatives Haftmittel. amylofol® ist eine stärkebasierte Substanz, welche aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wird. Sie ist ungiftig, nicht brennbar, vollständig biologisch abbaubar undreversibel wasserlöslich. Außerdem bildetamylofol® die Basis der hervorragenden Haft- und Beschichtungseigenschaften und wird in eigens hierfür entwickelten und patentiertem Verfahren der amynova polymers® GmbH im eigenen Werkhergestellt.WARUM CROPCOVER® EINSETZEN?CropCover® wird als Haftmittel zusammen mit Pflanzenschutzmitteln und Blattdüngern ausgebracht. Während bei starken Niederschlägen CropCover® ein Abspülen von Herbiziden und Fungiziden stark vermindert, wird beiInsektiziden zusätzlich die Verdunstung und Verdampfung bei hohen Temperaturen minimiert. CropCover® bildet beim Abtrocknen des Spritzbelages auf der Blattoberfläche einen Stärkefilm. In diesem werdenPflanzenschutzmittel und/oder Blattdünger wie in einem Depot gespeichert [keine Wirkstoffverkapselung]. Bei Regen oder Tau nimmt dieser Stärkefilm Wasser auf. Dabei bildet sich ein stark haftendes Gel [Abwaschfestigkeit bis 100mm], welches sich mit den Pflanzenschutzmitteln und/oder Blattdüngern auf dem Blatt weiter verteilt [Benetzung] und so länger von der Pflanze aufgenommen werden kann. Bei der Anwendung von flüssigen Pflanzenschutzmitteln und Blattdüngern empfehlen wir den Einsatz von CropCover® CC-1000, während bei pulverförmigen Pflanzenschutzmitteln der Einsatz von CropCover® CC-2000 von Vorteil ist.Vorteile- Erhöhung Abwaschfestigkeit- Steigerung Wirkungsgrad- Reduzierung Abiotischer Stress- Natürliche Slow-Release Technology Hersteller: amynova polymers Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Die Hinweise zum Anwenderschutz entnehmen Sie bitte aus der Gebrauchsanleitung des Produkts.

Inhalt: 20 Liter (9,93 €* / 1 Liter)

198,50 €*
Einj. Blühpflanzen Eco Scheme 1 B/C BW, SH, RLP, BY, SL, BB, BE, TH
Diese abwechslungsreichen und farbenfrohen Mischungen sind bei Menschen und Tieren gleichermaßen beliebt. Die einjährigen Arten mit ihren unterschiedlichen Blühzeiträumen sorgen für immer neue Blüten vom Frühjahr bis in den Herbst und stellen so einen Magnet für Nutzinsekten dar. Die enthaltenen Arten sind robust und konkurrenzstark, sodass sich diese auch unter schwierigen Bedingungen gut etablieren können. Die Zusammensetzungen entsprechen den Artenlisten der aufgeführten Bundesländer.Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen Zusammensetzung: Buchweizen (25 %) Ölrettich (20 %) Lein (16 %) Sonnenblume (12 %) Gartenkresse (8 %) Phacelia (8 %) Ringelblume (6 %) Dill (3.5 %) Borretsch (1.4 %) Kleinklee (0.1 %) Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebrauchsanleitung vom Produkt.

Inhalt: 10 Kilogramm (5,10 €* / 1 Kilogramm)

51,00 €*
Finalsan PLUS
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Kraftvoller Unkrautvernichter, der bis in die Wurzel wirkt. Stundenlanges Unkrautjäten im Beet geht ganz schön auf den Rücken und ist ziemlich mühselig. Machen Sie es sich mit diesem glyphosatfreien Unkrautvernichter einfacher.Finalsan UnkrautFrei Plus beseitigt schnell und wochenlang Unkräuter und Gräser. Das Herbizid wirkt sogar gegen Problemunkräuter wie Ackerschachtelhalm, Giersch, Moose und Algen – ganz ohne Glyphosat! Das kraftvolle 2fach-Wirksystem aus einer Fettsäure, wie sie auch in der Natur vorkommt, und einem Wachstumsregulator sorgt für eine schnelle Bekämpfung bis in die Wurzel. Die Fettsäure zerstört die Zellwände der Pflanzen und sorgt für die Sofortwirkung. Der Wachstumsregulator verhindert die Zellteilung in den Wurzeln. So wird der Neuaustrieb wochenlang verhindert. Behandelte Flächen können nach Antrocknen des Mittels sofort wieder benutzt und von Haustieren betreten werden. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt. Gartenpflanzen dürfen nicht von der Spritzbrühe getroffen werden, da die Gefahr einer Schädigung besteht.Vorteile: stark gegen Giersch, Unkraut, Moos und Algen schnelle sichtbare Wirkung in wenigen Stunden Wirkung hält wochenlang an kraftvoll mit 2fach-Wirksystem schonend für Haustiere, Bienen und Igel (nicht bienengefährlich°) und biologisch abbaubar Hersteller: NEUDORFFEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Gebrauchsanleitung des Produkts.

Inhalt: 10 Liter (11,50 €* / 1 Liter)

Ab 115,00 €*
LEHNER® Legeflinte
Mit der Legeflinte von Lehner kann Giftweizen oder Giftlinsen ausgebracht werden. Der Stiel dient hierbei als transparenter Vorratsbehälter.Vorteile Legeflinte zur Ungezieferbekämpfung Einfache Handhabung Geringes Leergewicht Transparenter Vorratsbehälter Produktdetails Ø Rohr innen 26 mm Fassungsvermögen 500 ml Länge 1.050 mm Gewicht 250 g Hersteller: Lehner

43,50 €*
Magnesiumchlorid 25 kg
Einsatzgebiet:Antistaubmittel, Auftausalz/StreusalzAnwendungsempfehlung:Magnesiumchlorid 47%, welches vom Sommer übrigbleibt, können Sie im Winter mit sehr guter Wirkung als Auftausalz bei Schnee und Eis auf Wegen, Straßen und Plätzen benutzen. Magnesiumchlorid 47% ist weiß bis leicht gräulich, nicht brennbar und wasserlöslich.Staub führt zu gesundheitsschädlichen Belästigungen, behindert die Arbeit. Häufig kommt es zu Beschwerden und Auflagen durch das Gewerbe-Aufsichtsamt. Wasser bindet Staub bei sommerlichen Temperaturen nur für wenige Stunden. Je trockener das Wetter wird, desto wirkungsloser ist Wasser. Der mit dem Wasserausbringen verbundene Arbeits- und Kostenaufwand ist nicht mehr vertretbar. Das Antistaub-Mittel Magnesiumchlorid 47% wirkt gründlich.Magnesiumchlorid 47% ist ideal für alle staubenden Wege und Plätze ohne feste Decken, insbesondere: Austellungsgelände, Fabrikhöfe, Fußwege in Parks und Zoos, Gartenlokale, Krankenhausanlagen, Kurorte, Lagerplätze, Marktplätze, Parkplätze, Reitbahnen, Schulhöfe, Sportplätze, insbesondere Tennisplätze, Verknügungsplätze, Wirtschaftswege.Die wasserbindende Kraft des Magnesiumchlorids ist so stark, daß die Staubbindung mehrere Wochen anhält.Ausbringung- trocken ausstreuen: am besten abends - da die höhere Luftfeuchtigkeit der Nacht das Zerfließen des Magnesiumchlorids beschleunigt- bei kleineren Flächen von Hand ausbringen- bei mittleren Flächen mit Schaufel breitwürfig ausstreuen- bei sehr großen Flächen können mechanische Streuer benutzt werden, wie sie für alle Leistungsansprüche im Handel zu haben sind- flüssig gießen: normale Gießkanne, bei großen Flächen SprühbalkenAufwandsmengeTrockenanwendung: 150 - 400g pro m², je nach Bodenoberfläche und WitterungFlüssige Anwendung: 10 kg auf 10-12 l Wasser (normale Gießkanne) je nach Bodenart ausreichend für 25 - 50 m² Hersteller: diverse Hersteller

Inhalt: 25 Kilogramm (0,61 €* / 1 Kilogramm)

Ab 15,25 €*
Pflanzenschutz Bundhose Herren
für Nachfolgearbeiten nach Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln EN ISO 27065 C2 Material: 40% Polyester/60% Baumwolle 180 g/m² Hose: 3 Taschen, bequemer Gummibund, Knieverstärkung CODURA-Gewebe besonders leicht UV-Schutz 40+ (EN 13758-2+A1:2006) Farbe: sand/rot

Ab 58,00 €*
Pflanzenschutz Langarm Shirt Herren
für Nachfolgearbeiten nach Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln EN ISO 27065 C2 Material: 40% Polyester/60% Baumwolle 180 g/m² Shirt: Rückenpartie oben 125 g/m², Reißverschluss, Brusttasche besonders leicht UV-Schutz 40+ (EN 13758-2+A1:2006) Farbe: sand/rot

Ab 46,00 €*
Pflanzenschutz-Ärmelschürze grün
für Arbeiten mit unverdünnten Pflanzenschutzmitteln EN ISO 27065 C3 (Anmischen) sowie verdünnten PSM (Ausbringen, Reinigen von Geräten) zusätzliche Zulassung: EN 14605 Typ PB4 (Erlenmeyerkolben), Chemieschutz/sprühdicht Material: Flexothane Classic (Polyamid mit Polyurethanbeschichtung) Oeko-Tex Standard 100 wasserdicht, atmungsaktiv sehr leicht und geschmeidig waschbar bis 40°C

Ab 59,50 €*
Ratron Appli-Gun
Die speziell für die Ratron® Gift-Linsen entwickelte, technische Applikationshilfe. Hierzu wird die 750 g Ratron® Gift-Linsen-Verpackung einfach auf die Appli-Gun® aufgeschraubt und ist sogleich einsatzbereit. Je Fingerdruck auf den Auslöser werden die Gift-Linsen über das variable Teleskoprohr bedarfsgerecht in das Mäuseloch dosiert.Hersteller: frunol delicia GmbH

68,00 €*
SISAL-Pressengarn "ULITH 200" Set (2 Spulen)
Die nachhaltige Alternative zu herkömmlichem Pressegarn.- hergestellt aus nachwachsenden Rohstoffen- vielseitig einsetzbar- geeignet für Niederdruckballen/Hochdruckballen - 200 m je kg, 9 kg je Spule, 2 Spulen je Set.Abmessungen (Spule): ca. 26 cm hoch, Außendurchmesser ca. 22 cm Marke: Ulith Farbe: natur Garn Eigenschaft: standard Stärke: 200 m/kg Reißfestigkeit: ca. 76 kg Einsatzzweck: ND- und HD-ballen uv: mind. 12 Monate Qualität Erklärung: ND/HD standard Material: Sisal

Ab 65,00 €*
SISAL-Pressengarn "ULITH 300" Paket (6 Spulen)
Die nachhaltige Alternative zu herkömmlichem Pressegarn.- hergestellt aus nachwachsenden Rohstoffen- vielseitig einsetzbar- geeignet für Rundballenpressen - 300 m je kg, 4,20 kg je Spule, 6 Spulen je Paket. 1 Paket = 25,20 kg Abmessungen (Spule): Rollendurchmesser : ca. 190 mm (mit Toleranz, da Naturprodukt) Höhe der Spule : ca. 150 mm Marke: Ulith Farbe: natur Garn Eigenschaft: standard Stärke: 300 m/kg Reißfestigkeit: ca. 40 kg Einsatzzweck: Rundballen uv: mind. 12 Monate Qualität Erklärung: RB standard Material: Sisal

Ab 97,25 €*
Südzucker Bio-Rübenzucker 25 kg Sack
  ökologisch hergestellt Produktdetails Struktur Kristalle Marke Südzucker Inhalt 25 kg Verpackung Sack         Feuchtigkeit 0,06 % Geeignet für Biobetriebe Ja Kurzbeschreibung Fütterungsempfehlung: Aus Biozucker und Wasser im Mischungsverhältnis von 3 : 2 (Zucker : Wasser) eine Zuckerlösung herstellen und diese in den Futterbehälter füllen. Lagerung: Empfohlene Lagerbedingungen: Temperatur 20 ± 5 °C relative Luftfeuchte unter 65 % Bio-Rübenzucker sollte nicht in der Nähe von geruchsintensiven Materialien gelagert werden. Bei sachgerechter Lagerung ist Bio-Rübenzucker praktisch unbegrenzt lagerfähig. Einsatzgebiet: energetische Aufwertung der Futterration Hinweis: Erfüllt die Anforderungen der Zuckerartverordnung bzw. der Richtlinie 2001/111/EG., Zugelassen und bewährt im kontrolliert biologischen Land- und Gartenbau (enthält nur Rohstoffe, die gemäß Anlage I der EU-Verordnung (EG) Nr. 889/2008 und Änderungen im kontrollierten ökologischen Landbau- und Gartenbau anwendbar sind). Bitte beachten Sie: Die genaue Zusammensetzung entnehmen Sie bitte dem gültigen Sackanhänger/Produktetikett auf der Ware. Alle Angaben im Shop ohne Gewähr. Änderungen sind vorbehalten. Produktbeschreibung Einzelfuttermittel aus ökologischen Landbau Bio-Rübenzucker, ist ein Weißzucker, welcher die Anforderungen der Zuckerartenverordnung bzw. die Richtlinie 2001/111/EG erfüllt. Gewonnen aus deutschen Zuckerrüben aus dem ökologischen Landbau entspricht seine Qualität der EU-Kategorie II. Dieser Biozucker entspricht den einschlägig deutschen und europäischen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (EU-Basisverordnung).    Lebendsmittel. Vom Umtausch ausgeschlossen. 

Inhalt: 25 Kilogramm (1,70 €* / 1 Kilogramm)

42,50 €*
Südzucker Weißzucker 25 kg Sack
  Produktvorteile kostengünstig hohe Reinheit Produktdetails Struktur Kristalle Marke Südzucker Inhalt 25 kg Verpackung Sack Körnung 0,5 – 1,25 mm   l     Feuchtigkeit 0,06 % Geeignet für Biobetriebe Nein Kurzbeschreibung Fütterungsempfehlung: Aus Zucker und Wasser im Mischungsverhältnis von 3 : 2 (Zucker : Wasser) eine Zuckerlösung herstellen und diese in den Futterbehälter füllen. Lagerung: Empfohlene Lagerbedingungen: Temperatur 20 ± 5 °C relative Luftfeuchte unter 65 % (bei 20 °C) Weißzucker sollte nicht in der Nähe von riechenden Materialien gelagert werden.Unter den oben genannten Bedingungen behält Weißzucker seine spezifischen Eigenschaften und kann praktisch unbegrenzt gelagert werden   Hinweis: Erfüllt die Anforderungen der Zuckerartverordnung bzw. der Richtlinie 2001/111/EG. Bitte beachten Sie: Die genaue Zusammensetzung entnehmen Sie bitte dem gültigen Sackanhänger/Produktetikett auf der Ware. Alle Angaben im Shop ohne Gewähr. Änderungen sind vorbehalten. Produktbeschreibung Kristallines Einzelfuttermittel Weißzucker ist ein nur aus einer Zutat (Zucker) bestehendes Lebensmittel mit farblosen, reinen, frei fließenden Kristallen, die weiß erscheinen.

Inhalt: 25 Kilogramm (1,04 €* / 1 Kilogramm)

25,90 €*