Produktinformationen "Vitanica RZ"
- Hochkonzentrierter Algenextrakt mit leistungsstarkem Nutzbakterium Bacillus sp.
- Zur Förderung eines aktiven Bodenlebens
- Steigert die Vitalität und stärkt die Gräser für hohe Beanspruchung
Vitanica® RZ ist eine organisch-mineralische NK-Düngerlösung unter Verwendung von Algen und lebenden Mikroorganismen Bacillus sp.. Die in dem Algenkonzentrat enthaltenen natürlichen Inhaltsstoffe fördern das Wurzeltiefenwachstum und insbesondere die Adventivwurzelbildung. Aminosäuren und Vitamine unterstützen gerade bei gestressten Pflanzen, die diese Stoffe nicht in ausreichenden Mengen produzieren können, die vielfältigen physiologischen Funktionen für ein gesundes Wachstum. Nach Etablierung im Wurzelraum fördert Bacillus sp. die pflanzeneigenen Abwehrkräfte gegenüber abiotischen Stressfaktoren.
Hersteller: COMPO EXPERT
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Nähere Hinweise finden Sie in der Gebrauchsanleitung des Produkts.