Produktinformationen "Ympact"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Ympact ist eine neue Nährstoffbeize im Getreide zur frühen Wachstumsförderung. Ympact beschleunigt den Feldaufgang, erhöht Biomasse und Chlorophyllgehalt und sorgt für einen gleichmäßigen Bestand.
Die Pflanzen sind vitaler und können so Stress durch zum Beispiel Trockenheit, Kälte, Schädlingsbefall, Krankheiten oder Pflanzenschutz besser überstehen.
Vorteile:
- Beschleunigtes Wachstum
- Gleichmäßiger Bestand
- Erhöhte Stoffwechselaktivität, Widerstandskraft gegen Schaderreger
- Verbesserte Winterhärte
- Erhöhte Stresstoleranz
- Verbesserte Kapazität zur Ertragsbildung, erhöhte Kornqualität
Wirkstoff: organische Säuren und Spurennährstoffe Kupfer (Cu), Mangan (Mn), Molybdän (m0), Zink (Zn)
Hersteller: Corteva
Zulassungsnummer: 00A116-00
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Allgemeine Hinweise: Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Unwohl-
sein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Ein Opfer, das Symptome einer Vergiftung
zeigt, nie alleine lassen.
Einatmen: An die frische Luft bringen.
Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung ausziehen. Die Haut sofort mit großen Mengen Wasser abwaschen, vor-
zugsweise unter einer Dusche.
Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser, auch unter den Augenlidern, ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlin-
sen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort medizinische Hilfe aufsuchen