Produktinformationen "Verimark"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
VERIMARK® ist ein Insektizid zur Bekämpfung von Fliegen (Delia radicum) an Kopf- und Blumenkohlen. Es enthält 200 g/l Cyantraniliprol, ein Wirkstoff aus der Gruppe der Diamide (Anthranilamide), deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe 28 der IRAC (Insecticide Resistence Action Committee) – Klassifizierung eingestuft ist. Die hochwertige Formulierung als Suspensionskonzentrat und die Ausbringungstechnik garantieren eine optimierte Aufnahme über die Wurzel und eine systemische Verteilung in der Pflanze.
Vorteile:
- Formulierung für die Aufnahme über die Wurzel optimiert
- Schützt die Wurzel, Blätter und den Neuzuwachs über die systemische Verteilung in der Pflanze
- Sehr gute Wirkungsdauer (bis zu 3 Wochen)
- Effektive Bekämpfung der an den Wurzeln sitzenden Larven
- Gezielte Wirkstoffausbringung in Wurzelnähe durch Gießverfahren an den Jungpflanzen
Zulassungsnummer: 008518-00
Wirkstoff: 100g/l Cyazypyr® (Cyantraniliprol)
Hersteller: FMC
Anwenderhinweise
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für
die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und
in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die
BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung
(wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes
Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu beachten. Für Kinder
unzugänglich aufbewahren. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung
oder Etikett des Produktes bereithalten. Beim Umgang mit VERIMARK®
empfehlen wir grundsätzlich, Schutzkleidung und Schutz-handschuhe sowie
zusätzlich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen.