Produktinformationen "Venzar 500 SC"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
VENZAR® 500 SC ist ein Bodenherbizid zur Nachauflaufanwendung in Rüben zur Optimierung von Spritzfolgen gegen dikotyle Unkräuter. Der Wirkstoff Lenacil wird primär über die Wurzeln und zum geringen Teil über die Blätter aufgenommen. Lenacil ist ein teil-systemischer Wirkstoff und wird schnell in der Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflanzen hemmt VENZAR® 500 SC die Photosynthese. Neu entwickelte Blätter verfärben sich gelb und sterben ab. In den Rübenpflanzen hingegen wird der Wirkstoff schnell abgebaut. Die beste und schnellste Wirkung erzielt VENZAR® 500 SC gegen kleine bzw. im Auflauf befindliche Samenunkräuter. Keimende Unkräuter laufen zwar noch auf, sie sterben jedoch nach Aufnahme des Wirkstoffes durch die Wurzeln ab. VENZAR® 500 SC ist nur im Kombipack mit Debut® als Debut® DuoActive Pack erhältlich.
Wirkstoff: 500 g/l Lenacil (44,3 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 007725-00
Hersteller: FMC Agro
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.