Produktinformationen "Trimmer WG"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
TRIMMER® WG ist ein Breitbandherbizid zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern in Winter- und Sommergetreide und wirkt folgendermaßen:
- schnelle Wirkstoffaufnahme über Wurzeln und Blätter
- Hemmung der Enzym Acetolactat Synthase (ALS)
- nach der Anwendung sofortiger Eintritt des Wachstumsstillstands an Wurzel und Spross
- Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken
- Nährstoffkonkurrenz zur Kulturpflanze endet ab dem Zeitpunkt der Behandlung
- schneller Abbau des Wirkstoffs in der Kulturpflanze
- beste und schnellste Wirkung gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter
Wirkstoff: 482,3 g/kg Tribenuron (500 g/kg Tribenuron-Methylester) (50 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 008071-00
Hersteller: ADAMA
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. |
SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. |
SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. |
SF245-02 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. |
SS206 | Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |