Produktinformationen "Trebon 30 EC"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Trebon 30 EC ist ein Insektizid aus der Klasse der Pyrethroide Typ I mit guter Kontakt- und Fraßwirkung zur Bekämpfung von beißenden Insekten im Raps. Seine moderne Formulierung erlaubt einen flexiblen, temperaturunabhängigen Einsatz gegen eine Vielzahl von Rapsschädlingen. Trebon bekämpft auch Rapsglanzkäfer, die gegen herkömmlichen Insektizide bereits resistent sind und ist somit ein wichtiger Baustein im Resistenzmanagement.
Wirkstoff: 287,5 g/l Etofenprox
Zulassungsnummer: 004634-00
Vertrieb, Hersteller: Certis Europe B.V.
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
- (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.