Produktinformationen "Sword"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Sword® ist ein blattaktives Herbizid zur Gräserbekämfung im Nachauflauf. Der Wirkstoff wird über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und in das teilungsfähige Gewebe von Blättern, Halm und Wurzeln transportiert. Betroffene Gräser reagieren mit Wachstumsstillstand, danach verfärben sich die Blätter rötlich-violett. Die Sprossen vermorschen und sterben ab. Zur Erzielung einer optimalen Wirkung sollten alle zu bekämpfenden Schadgräser aufgelaufen sein und wüchsige Witterungsbedingungen vorliegen. Durch den enthaltenen Safener wird zudem eine sehr gute Kulturverträglichkeit erreicht.
Wirkstoff: 214 g/l Clodinafop (240 g/l als Propargyl (2-Propinylester)) (20 - 24 % w/w) ,
60 g/l Cloquintocet-mexyl (Safener) (enthält ca. 5 g/l Naphthalin und bis zu 8 g/l Biphenyl als Bestandteil eines Lösungsmittels), Kohlenwasserstoffe (C10-C13, Aromate)
Hersteller: Nufarm
Zulassungsnummer: 007470-00
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die
Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS206) Arbeitskleidung
(wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes
Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Die
allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln,
sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten
sind zu beachten.