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Pepton 85/16

Produktinformationen "Pepton 85/16"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Pepton 85/16® ist ein Pflanzenstärkungsmittel in Form von hoch wasserlöslichen Mikrogranulaten. Es versorgt die Pflanze mit einer hohen Konzentration von freien Aminosäuren in der effektiv nutzbaren L-Form, die durch das schonende Verfahren der enzymatischen Hydrolyse gewonnen werden. Die Versorgung der Pflanzen mit diesen Aminosäuren verbessert ihre Fitness und die Qualität der Ernteprodukte, erhöht die Abwehrkraft und stärkt die Toleranz gegenüber Stresssituationen, wie Phasen der Ertragsbildung, Umpflanzungen, Trockenheit, Kälte und Pflanzenschutzbehandlungen. Die Bereitstellung der sofort nutzbaren Aminosäuren durch Pepton 85/16® reduziert außerdem den energieraubenden Prozess der Aminosäuresynthese durch die Pflanze selbst und reduziert den Protein- sowie Chlorophyllabbau in Stresssituationen.

Vorteile
- Hohe Konzentration an nutzbaren freien Aminosäuren
- Stärkt die Toleranz der Pflanze gegenüber Stress
- Stimuliert das Wachstum

Zusammensetzung:

Gesamt-N: 13 %
Organischer N: 12 %
Freie Aminosäuren: 16 %
Kaliumoxid: 5 %
Phosphorpentaoxid: 0,7 %
Magnesiumoxid: 400 ppm
Eisen: 410 ppm

Hersteller: Plantan

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Bei der Handhabung ist jede Staubbildung zu vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder
rauchen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor der Verwendung die Gebrauchsanleitung lesen.

Weiterführende Informationen