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Orondis Evo

Produktinformationen "Orondis Evo"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Der Schutz gegen Falschen Mehltau und mehr erreicht ein neues Niveau

Falsche Mehltau - Pilze (Oomyceten) sind wichtige Krankheitserreger im Gemüsebau. Sie stellen eine große Herausforderungen für Resistenzzüchtung, Fungizidforschung und die Entwicklung angepasster Bekämpfungsstrategien dar.

Mit Orondis Evo steht der Praxis jetzt ein neuartiges Fungizid zur Verfügung, das einen wirkungsvollen Beitrag beim Schutz gegen Falschen Mehltau leisten kann.


Vorteile:
- Unübertroffen langer Schutz vor Falschem Mehltau
- Breit gegen wichtige Krankheiten zugelassen
- Einfach in der Anwendung: Verträglich, breit mischbar, einfache Aufwandmenge

Wirkstoff: 12 g/l Oxathiapiprolin + 250 g/l Azoxystrobin

Hersteller: Syngenta

Zulassungsnummer: 00A973-00

Anwenderhinweise

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. Leere Packungen nicht wiederverwenden. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.