Produktinformationen "Naprop 450"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Naprop 450 ist ein selektives Herbizid gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (Gräser und Unkräuter). Der enthaltende Wirkstoff Napropamid wird über die Wurzeln oder das Hypokotoyl aufgenommen und die meristematischen Pflanzenteile verlagert. Der Wirkstoff greift in die Synthese der Fettsäuren sowie in die Zellteilung ein und gehört nach seinem Wirkungsmechanismus in die HRAC-Gruppe: K3. Als Folge wird das Wurzelwachstum beeinflusst, Unkräuter werden am Keimen gehemmt oder die Ausbildung normaler Pflanzenorgane wie Blätter unterbleibt.
Wirkstoff: 450 g/l Napropamid
Hersteller: Plantan
Zulassungsnummer: 00A400-00
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SICHERHEITSHINWEISE
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern.)
SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein
hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.