Produktinformationen "Lupus SX Mais"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Lupus® SX® Mais basiert auf dem blattaktiven Wirkstoff Thifensulfuron-methyl (HRAC 2) und wird nach Aufnahme schnell, systemisch im Zielunkraut verteilt. In Unkräutern hemmt der Wirkstoff die Enzym Acetolactat-Synthase (ALS). Das Wachstum in den Vegetationspunkten wird gehemmt und ein Absterbeprozess der Unkräuter ausgelöst. Lupus® SX Mais beendet so kurze Zeit nach der Applikation die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz zwischen empfindlichen Unkräutern und der Kultur. Aufgrund der spezifischen Wirkungsweise von Thifensulfuron-methyl können in Abhängigkeit vom Zielunkraut und Umweltbedingungen mehrere Wochen bis zum vollständigen Absterben der Zielunkräuter vergehen. In Mais wird der Wirkstoff Thifensulfuron-methyl schnell abgebaut.
Wirkstoff: 500 g/kg Thifensulfuron Methyl: Sulfonylharnstoff; HRAC 2
Zulassungsnummer: 005950-60
Hersteller: FMC
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). Für spezielle Sätze (SP) und Sicherheitsintervalle siehe Etikett.