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Produktinformationen "Kyleo"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Kyleo

Kyleo ist ein flüssiges nichtselektives Herbizid zur Bekämpfung von ein- und zwei-keimblättrigen Unkräutern im Acker- und Grünland, Obstbau und Nichtkulturland sowie Gleisanlagen. Kyleo kombiniert zwei bewährte Wirkstoffe. Zum einen den blattaktiven und systemisch wirkenden Wirkstoff Glyphosat und zum anderen den Wuchsstoff 2,4-D. Durch die Kombination der beiden blattaktiven Wirkstoffe ist bereits bei normalwüchsiger Witterung nach 2 bis 4 Tage die Wirkung auf einkeimblättrige Unkräuter sichtbar. Der Vorteil gegen über Produkten, die nur Glyphosat enthalten, liegt in besseren Wirkung gegen Schachtelhalm, Winde und Distel. Die Wirkung kann durch Zugabe von 3 kg/ha SSA (schwefelsaures Ammoniak) weiter verbessert werden. 

 

Wirkstoff: 160g/l 2,4-D (192,7 g/l Dimethylamin-Salz); 240g/l Glyphosat (324 g/l Isopropylamin-Salz)

 

Zulassungsnummer: 007200-00

Hersteller: Nufarm Deutschland GmbH

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)

  •  SB001   Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110   Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SE 110  Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS110   Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS120   Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/ Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • SS610  Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Weiterführende Informationen