Produktinformationen "Floranid Twin Baumkraft 9-5-20(+4)"
- Mit der Doppel-N-Technologie aus ISODUR® und CROTODUR®
- Enthält zusätzlich Bacillus subtilis, Selektion E4-CDX®
- Arbeitsaufwand, Anwendungsrisiko und Nährstoffverluste durch Auswaschung werden verringert
- Fördert vitales Wurzelwachstum
- Steigert die Widerstandskraft der Bäume
Floranid®Twin Baumkraft ist NPK-Dünger mit Isobutylidendiharnstoff (ISODUR®) und Crotonylidendiharnstoff (CROTODUR®), mit Magnesium, Schwefel, Kupfer, Eisen, Mangan, Zink. Mit lebenden Mikroorganismen Bacillus subtilis, Selektion E4-CDX®.
In den Floranid®Twin- Düngern sind die beiden Stickstoffkomponenten ISODUR®und CROTODUR® mit ihren jeweiligen Stärken in einem optimalen Verhältnis formuliert und ideal aufeinander abgestimmt.
Das ISODUR®-Molekül wird überwiegend über das Prinzip der Hydrolyse umgewandelt und startet seine sukzessive Stickstofffreisetzung auch bereits bei relativ kühlen Temperaturen. Die Langzeitwirkung des stabilen Ring-Moleküls CROTODUR® hingegen basiert zu einem großen Teil auf mikrobieller Umsetzung und korreliert somit auch enger mit dem die Mikroorganismenaktivität beeinflussenden Faktor Temperatur. Die Kombination von ISODUR® und CROTODUR® ermöglicht somit also auch bei indifferenten Wetter- bzw. Temperaturverhältnissen eine sichere, kontinuierliche und nachhaltige Stickstoffverfügbarkeit. Besonders der hohe Eisengehalt unterstützt die Chlorophyllbildung und führt zu leistungsstarkem Laub- bzw. Nadelgrün.
Floranid®Twin Baumkraft ist ein Langzeit-Volldünger mit idealem Nährstoffverhältnis für Bäume in der Stadt. Durch den hohen Kali- und Magnesiumgehalt sowie die breite Spurennährstoff-Ausstattung werden Vitalität und Wuchskraft gefördert, ohne Massenwuchs zu verursachen. Die speziell zusammengesetzten Nährstoff-Formen steigern die Widerstandskraft, sind sauerstoffschonend im Boden und schützen den Baum vor Schadionen. Diese Faktoren sind besonders wichtig bei Bäumen in Stresssituationen und auf ungünstigen Standorten. Floranid®Twin Baumkraft besitzt eine hohe Effizienz und ist daher sparsam in der Anwendung. Der dem Floranid®Twin Baumkraft zugefügte Bacillus subtilis, Selektion E4-CDX® wurde aus natürlich vorkommenden Bacillus subtilis Stämmen selektiert. Die auf jedem Düngerkorn in großer Zahl haftenden Sporen der Selektion E4-CDX® gelangen mit dem Beregnungswasser an die Wurzeln und keimen dort aus. Bacillus subtilis wächst mit den Wurzeln mit, ernährt sich von deren Ausscheidungen und ummantelt die Wurzeln mit einer Art Schutzschild. Die Widerstandskraft gegenüber bodenbürtigen Schaderregern wird somit erhöht.
Hersteller: COMPO EXPERT
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Nähere Hinweise finden Sie in der Gebrauchsanleitung des Produkts.