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Produktinformationen "Dicotex"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Dicotex® Rasen Unkraut-Frei mit Ausstattung von vier verschiedenen Wirkstoffen bekämpft neben den bekannten Unkräutern wie Löwenzahn, Gänseblümchen und Klee durch die vier verschiedenen Wirkstoffe im neuen Dicotex auch so schwer bekämpfbaren Unkrautarten wie Ehrenpreis, Kreuzkraut, Ampfer oder Gundermann.
Daneben verfügt Dicotex Rasen Unkraut-Frei über eine hervorragende Verträglichkeit durch die Formulierung als wasserlösliches Konzentrat und die limitierte Konzentration der Einzelwirkstoffe. Dicotex wird nach der einfachen Gießanwendung schnell von den Blättern und Wurzeln der Schadpflanzen aufgenommen und hinterlässt eine makellos saubere und strapazierfähige Rasenfläche.
Dicotex hat auch eine Spritzzulassung erhalten. Durch die Möglichkeit, das Produkt zu spritzen wird die Anwendung erheblich erleichtert. Mit einer 5 l-Spritze und dem Mittelaufwand von 50 ml Dicotex können so 50 m² Rasen behandelt werden.

Eigenschaften:

  • Selektives Herbizid gegen breitblättrige Unkräuter im Rasen, auf Sportanlagen und öffentlichen Grünflächen
  • Wirksam gegen eine sehr große Zahl breitblättriger Unkräuter einschließlich Gänseblümchen, Löwenzahn und Weißklee
  • Auch gegen schwer bekämpfbare Arten wie Ehrenpreis, Ampfer oder Kreuzkraut
  • Hervorragende Verträglichkeit in Rasen durch limitierte Konzentration der Einzelwirkstoffe und Formulierung als wasserlösliches Konzentrat (SL)
  • Wird schnell von Blättern und Wurzeln aufgenommen und kann somit nicht mehr ausgewaschen werden.
  • Einzigartiges Produkt, das durch seine Wirkstoffkombination und die Einzelwirkung der vier Komponenten optimale Ergebnisse erzielt

Gebrauchsanweisung:

  • Dicotex kann im Rasen über die gesamte Wachstumszeit angewendet werden (von April bis September)
  • Es ist sinnvoll, Dicotex speziell im Frühjahr gegen Unkräuter wie Herbstzeitlose oder Ampfer einzusetzen, weil sie dann besonders empfindlich sind
  • Andere wie Wilde Möhre oder Gänseblümchen sind im Herbst empfindlich gegen Dicotex und sollten in dieser Zeit behandelt werden
  • Rasen mindestens 4 Tage vor und 4 Tage nach der Behandlung nicht mähen, damit genug Wirkstoff von den Unkräutern aufgenommen werden kann.
  • Dosierung für Gießkanne (mit Gießaufsatz): 10 ml in 10 l Wasser je 10 m²
  • Dosierung zum Spritzen: 100 ml in 10 l Wasser (ausreichend für 100 m²) bei max. 1 Anwendung

Warnhinweise:

  • Junge Gräser im Ansaatjahr nicht behandeln.
  • Die Wirkung ist abhängig von der Fotosyntheserate der Pflanze, daher ist Licht und Temperatur wichtig für die Wirksamkeit
  • Anwendung vermeiden wenn innerhalb der nächsten sechs Stunden mit Regen zu rechnen ist
  • Nach der Anwendung das Arbeitsgerät ausreichend reinigen (z.B. mit einer 1%- igen Ammoniaklösung)

Bienengefährlichkeit: (B4) (NB6641) Nicht bienengefährlich

Wirkstoff: 2,4-D, MCPA, Mecoprop-P und Dicamba

Zulassungsnummer: 005747-00

Hersteller: Dr. Stähler

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H319 - Verursacht schwere Augenreizung
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen
P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen
P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen
P501 - Inhalt/Behälter autorisierter Abfallsammelstelle zuführen
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten
EUH208 - Enthält 2,4-D als DMA-Salz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
SPe 04 Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen

Weiterführende Informationen