Produktinformationen "Carneol"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Fungizid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule, Botrytis squamosa sowie Phytophtora-Arten und Falschem Mehltau.
Mit dem Fungizid CARNEOL steht der bewährte Wirkstoff Fluazinam erstmalig für den Gemüseanbau zur Bekämpfung von Alternaria und Botrytis zur Verfügung. Der Kontaktwirkstoff mit dem Wirkmechanismus der FRAC-Gruppe C5 bereichert die Produktauswahl nach dem Wegfall zahlreicher Wirkstoffe und ermöglicht ein ausgewogenes Resistenzmanagement. CARNEOL ist einfach in der Anwendung und hoch verträglich für die Kultur.
Vorteile:
Zuverlässig gegen
- Phytophthora infestans in der Kartoffel
- Alternaria-Arten an Beten, Wurzel- und Knollengemüse
- Botrytis an Zwiebelgemüse
- Phytophthora-Arten und Falsche Mehltaupilze im Zierpflanzen Bereich
Wirkstoff: 500 g/l Fluazinam (34,3 Gew.-%) Enthält ca. 120 g/l Harnstoff als Puffer.
Zulassungsnummer: 006899-60
Hersteller: ADAMA
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB110 | Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. |
SF1891 | Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS110 | Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS120 | Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS2101 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2202 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS610 | Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SP001 | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |