Produktinformationen "Carax"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Carax
Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten sowie Wachstumsregler zur Reduzierung des Längenwachstums, zur Verbesserung der Winterhärte und der Standfestigkeit von Raps sowie zum Stauchen von Zierpflanzen. Carax hat von allen im Raps zugelassenen Fungiziden den stärksten Wachstumregulierungseffekt. Es eignet sich daher besonders für den Einsatz in früh gesäten und wüchsigen Beständen zur Absicherung der Winterhärte. Beim Einsatz von Carax wird gleichzeitig das Wurzelwachstum gefördert und für homogene Bestände mit gleichmäßiger Abreife gesorgt. Durch die gute, fungizide Wirkung wird auch Phoma bekämpft und eine sichere Basis für Höchsterträge gelegt. Bei Anwendung im Frühjahr wird parallel das Wachstums der Seitentriebe gefördert, was zu mehr Schoten und höheren Erträgen führt.
Raps Empfehlung: 4-Blatt-Stadium: 0,6 l/ha Carax
8-Blatt-Stadium: 1,0 l/ha Carax
Wirkstoff: 210g/l Mepiquatchlorid; 30g/l Metconazol
Zulassungsnummer: 006415-00
Hersteller: BASF SE
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.