Anzahl | Stückpreis | Grundpreis |
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Bis 2 |
118,58 €*
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23,72 €* / 1 Liter |
Bis 4 |
115,71 €*
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23,14 €* / 1 Liter |
Ab 5 |
114,94 €*
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22,99 €* / 1 Liter |
Nicht mehr verfügbar
Produktinformationen "Bengala"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Bengala ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in Winterraps im Vorauflauf. Bengala wird von den keimenden Ungräsern und Unkräuter vornehmlich über die Wurzeln aufgenommen, wodurch sie vor oder kurz nach dem Auflaufen zum Absterben gebracht werden. Jüngere, zur Zeit der Anwendung bereits aufgelaufene Ungräser und Unkräuter, werden miterfasst.
Wirkstoff: 250 g/l Metazachlor (22,77 Gew.-%),, 33 g/l Clomazone (3,01 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 007100-00
Hersteller: Adama Deutschland GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- (SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.