Produktinformationen "Benevia"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
BENEVIA® ist ein Insektizid zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers an Kartoffeln. Es enthält 100 g/l Cyantraniliprole, einen neuen Wirkstoff aus der Gruppe der Diamide, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe 28 der IRAC (Insecticide Resistance Action Committee) – Klassifizierung eingestuft ist. Cyantraniliprole aktiviert Ryanodin-Rezeptoren von Insekten. Dieser gezielte Eingriff in die Muskelfunktion, bewirkt eine Entleerung der intrazellulären Kalziumvorräte. In Folge dessen treten Muskellähmung und letztendlich der Tod der Insekten ein. Cyantraniliprole wirkt hauptsächlich über orale Aufnahme (Lecken/Fraß/Saugen), aber auch über Kontakt gegen verschiedene Entwicklungsstadien von Insekten. In Abhängigkeit der zu bekämpfenden Insektenart kann es bis zu 3 bis 6 Tage dauern, bis der Tod der Insekten eintritt.
Wirkstoff: 100 g/l Cyantraniliprole (10,26 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 00A175-00
Hersteller: FMC
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für
die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und
in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die
BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es
ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem
Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung
(wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes
Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln.