Gajus
Produktinformationen "Gajus"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Gajus® ist ein Nachauflauf-Herbizid für den Raps im Herbst. Es erfasst einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeinen Windhalm und Einjähriges Rispengras.
Gajus® besteht aus dem bodenaktiven Wirkstoff Pethoxamid aus der Gruppe der Chloracetamide und dem systemisch wirkenden Picloram. Pethoxamid wird über die Wurzeln, das Hypokotyl und die Keimblätter in die jungen Pflanzen aufgenommen und wirkt teilsystemisch. Aufgelaufene Unkräuter werden so bis zum Keimblattstadium erfasst, später keimende Ungräser und Unkräuter werden durch die über mehrere Wochen andauernde Bodenwirkung niedergehalten. Ausreichende Bodenfeuchte ist hilfreich für eine schnelle Wirkstoffaufnahme durch die Schadpflanzen. Wird auf oberflächlich ausgetrockneten Böden appliziert, tritt die Hauptwirkung von Pethoxamid erst nach einsetzenden Niederschlägen ein. Der Wirkstoff Picloram wird schnell über die Blätter der Unkräuter aufgenommen und systemisch in die ober- und unterirdischen Vegetationszentren transportiert. Picloram greift dort in den Eiweißstoffwechsel ein. Die typischen Wirkungssymptome zeigen sich im Absterben des Vegetationskegels sowie im Wachstumsstillstand und Verdrehen der Blätter und Stängel.
Produktvorteile von Gajus® auf einen Blick:
- Metazachlor- und Clomazone-freier Baustein
- Anwendung im Nachauflauf, optimal in BBCH 12
- Bekämpft Restverunkrautung im Nachauflauf
- Anwendung auch auf drainierten Flächen möglich (bis Ende Oktober) – keine NG405!
- Hervorragender Tankmischpartner
- Sehr gute Kulturverträglichkeit
Wirkstoff: 400 g/l Pethoxamid (39,9 Gew.-%), 8 g/l Picloram (0,8 Gew.-%)
Zulassungsnummer: 008943-00
Hersteller: FMC
Weiterführende Informationen
Anwenderhinweise
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für
die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und
in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die
BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn
das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder
selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur
Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B.
Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder
partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4,
wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2))
ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der
Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb
der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu
tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es
nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher
Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden
Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem
Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor
Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF245-02 Es
ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem
Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.