Zum Hauptinhalt springen
Für Landwirte, Firmen und Privatkunden
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler
Versand ausschließlich innerhalb Deutschland
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler

Clearfield-Clentiga

Produktinformationen "Clearfield-Clentiga"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Clearfield-Clentiga ist ein Kombinationsprodukt aus Clearfield-Clentiga und Dash EC. Es bekämpft Unkräuter und aufgelaufenes Ausfallgetreide im Nachauflauf im Herbst und Frühjahr. WICHTIG: Clearfiel-Vantiga D darf nur in Clearfiel-Rapssorten angewendet werden.

 Wirkstoff: 12,5g/l Imazamox; 250g/l Quinmerac

Zulassungsnummer: 008002-00

Hersteller: BASF SE

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach Antrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des BVL ist zu beachten.

Ähnliche Artikel

Kerb FLO
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Kerb Flo  Herbizid zur selektiven Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern in Winterraps, Salaten, Endivien, Rhabarber, Stachelbeeren, Johannisbeeren, Kern- und Steinobst, Ziergehölzen, Weinreben, Chicoree, Wurzelzichorie und Erdbeeren, Aprikose, Pfirsich, Himbeerartigem Beerenobst, Schalenobst, Schwarzem Holunder, Heidelbeeren und WeidenArten. Kerb Flo wird im Nachauflauf angewendet, wenn die mittlere Temperatur unter 10 Grad liegen und ausreichend Bodenfeuchte vorhanden ist. Daraus ergeben sich optimale Anwendungstermine von Mitte November bis Mitte Dezember. Der Wirkstoff Propyzamid wird vorwiegend über die Wurzel aufgenommen und hat eine lange Wirkungsdauer bei sehr guten Wirkungsgraden auf Windhalm, Ackerfuchsschwanz, Trespen und Ausfallgetreide. Die Wirkung von Kerb Flo zeigt sich erst im Frühjahr, wenn die Ungräser vergilben und absterben. Kerb Flo spielt eine wichtige Rolle im Resistenzmanagement, da der Wirkstoff nicht resistenzgefährdet ist und er die Möglichkeit bietet, eine Kultur in der Fruchtfolge komplett frei von Ackerfuchsschwanz zu halten und so das Samenpotenzial zu vermindern. Empfehlung gegen Windhalm, Trepse-Arten, Ausfallgetreide und "normalen" Besatz mit Ackerfuchsschwanz: 1,25 l/ha Kerb Flo Empfehlung auf schweren Böden und bei hohem Besatz mit Ackerfuchsschwanz: 1,875 l/ha Kerb Flo   Wirkstoff: 400g/l Propyzamid Zulassungsnummer: 006220-00 Hersteller: Dow AgroSciences GmbH oder vergleichbar Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach Antrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des BVL ist zu beachten.

Inhalt: 5 Liter (27,20 €* / 1 Liter)

Ab 55,00 €*
Milestone
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Milestone Milestone ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern (einschließlich resistenter Biotypen), Ausfallgetreide und Unkräutern wie Kamille-Arten (einschließlich resistenter Biotypen), Kornblume, Klatschmohn und Vogelmiere in Winterraps im Nachauflauf im Spätherbst und Winter (bis Februar). Der Wirkstoff Propyzamid besitzt reine Bodenwirkung, während Aminopyralid zu etwa gleichen Teilen über den Boden und über die grünen Pflanzenteile wirkt. Milestone sollte früher als z.B. Kerb Flo angewendet werden, da das Aminopyralid höhere Temperaturen zur optimalen Wirkung benötigt. Wirkstoff: 500g/l Propyzamid; 5,3g/l Aminopyralid Zulassungsnummer: 007726-00 Hersteller: Dow AgroSciences GmbH Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel, festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) und Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des BVL ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Inhalt: 10 Liter (36,60 €* / 1 Liter)

366,00 €*