Insegar
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- Artikel-Nr.: SW11033
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Insektenspezifischer Wachstumsregulator gegen Wicklerarten zum Einsatz in Kernobst und Pflaumen. Insegar unterbindet sowohl die Fortentwicklung der Raupen (Fruchtschalenwickler) als auch den Formenwechsel vom Ei zur Raupe (Apfelwickler, Fruchtschalenwickler, Pflaumenwickler). Durch die ovizide und morphogenetische Wirkung wird der Entwicklungszyklus der oben genannten Schadinsekten unterbrochen.
Wirkungsspektrum:
Kernobst: Apfelwickler, Fruchtschalenwickler
Pflaume: Pflaumenwickler
Anwendungszeitpunkt: Keine Anwendung in der Blütezeit!
Kernobst
Fruchtschalenwickler
(überwinternde Stadien)
0,2 kg/ha und je m Kronenhöhe, Maximal 2 Anwendungen
Apfelwickler
0,2 kg/ha und je m Kronenhöhe
BBCH 71 (Fruchtdurchmesser bis 10 mm) bis BBCH 81 (Beginn der Fruchtreife)
Bei Beginn der Eiablage, Maximal 3 Anwendungen
Pflaume, Pflaumenwickler
0,2 kg/ha und je m Kronenhöhe, Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 10 – 14 Tagen
Die Behandlungen mit INSEGAR zielen auf die Eientwicklung des Pflaumenwicklers. Bei schwachem Behang und frühreifenden Sorten kann eine Behandlung bereits zur Eiablage der ersten Generation sinnvoll sein. Der Einsatzschwerpunkt zielt auf die Eiablage der 2. Generation des Pflaumenwicklers. INSEGAR wird bei ansteigendem Falterflug bzw. zu Beginn der Eiablage angewendet. Die Flugaktivität ist mittels Pheromonfallen zu kontrollieren. Je nach Warndienstmeldung ist eine zweite Behandlung einzuplanen.
Birne, Birnenblattsauger (Psylla piri)
0,2 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe, Maximal 1 Anwendung
Der Einsatz von INSEGAR richtet sich gegen die Larven des Birnenblattsaugers (Psylla ssp.) in Birne nach der Blüte (Mitte – Ende Mai).Der günstigste Bekämpfungstermin liegt beim Erscheinen der ersten Larven des L5-Stadiums. Gleichzeitig wird dadurch der Schalenwickler miterfasst.
Wartezeiten:
Kernobst: 35 Tage, Pflaume: 28 Tage
Wirkstoff: 250 g/kg Fenoxycarb
Hersteller: Syngenta
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Weitere Details befinden sich in der Gebrauchsanleitung des Produkts.