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Rechtliche Vorabinformationen

Wir verkaufen Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nur an berufsmäßige Verwender (Landwirte, Lohnunternehmer) und Wiederverkäufer (Händler, Genossenschaften). Pflanzenschutzmittel, die nur für die Verwendung durch berufliche Anwender zugelassen sind, dürfen nur abgegeben werden, wenn der Erwerber über einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 PflSchG).

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen  und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Die Anwendung von glyphosathaltigen Mitteln ist auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Aufzeichnungen über den Verkauf von Pflanzenschutzmittel zu führen. Diese Aufzeichnungen werden mindestens fünf Jahre, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, das auf das Jahr der Entstehung der jeweiligen Aufzeichnung/Belege folgt, aufbewahrt. Die Aufzeichnungen können auf Verlangen von der zuständigen Behörde eingesehen werden.

Hinweis: Bevor Sie bei uns Pflanzenschutzmittel bestellen können, müssen Sie uns Ihren Personalausweis und Sachkundenachweis schicken und anschließend freigeschaltet werden. Wie dies funktioniert, sehen Sie hier.

Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel finden sie auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: www.bvl.de

Informationen zum Sachkundenachweis finden sie unter: www.pflanzenschutz-skn.de

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