Lyskamm
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- Artikel-Nr.: SW11088
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
gut bekämpfbar
Acker-Hohlzahn, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Einjähriges Bingelkraut, Kleine Brennnessel, Ehrenpreis, Erdrauch, Feldspark, Floh- und Vogel-Knöterich, Franzosenkraut, Weißer Gänsefuß, Gänsedistel, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille, Klatschmohn, Kornblume, Melde, Schwarzer Nachtschatten (im Keimblattstadium), Taubnessel und Vogel-Sternmiere; Klette (im Keimblattstadium); Jährige Rispe; Ausfallraps
weniger gut bekämpfbar
Amarant, Ampfer-Knöterich, Schwarzer Nachtschatten (> Keimblattstadium), Winden-Knöterich; Windhalm; Klette (im 2./3. Quirl)
nicht ausreichend bekämpfbar
Acker-Fuchsschwanz; Quecke; Trespe; Kletten-Labkraut ab dem 3.Quirl, tiefwurzelnde Unkräuter, z.B. Disteln.
Wirkstoff: 500 g/l Diflufenican 41,8 Gew.-%) (HRAC: F1)
Zulassungsnummer: 008414-00
Hersteller: Sumiagro
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.