Zorvec Zelavin Bria SC 0,7+5l

- Artikel-Nr.: SW11347
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Zorvec Zelavin® Bria ist der erste Vertreter einer neuen Wirkstoffgruppe von Fungiziden zur Kontrolle von Plasmopara viticola im Weinbau.
Zorvec Zelavin® Bria wirkt an einem völlig neuen biochemischen Wirkort auf den Entwicklungszyklus von Plasmopara viticola ein. Es ist keine Kreuzresistenz zu anderen fungiziden Wirkstoffen bekannt. Zorvec Zelavin® Bria greift an mehreren Stellen in den Lebenszyklus des Krankheitserregers ein und führt damit zu einer exzellenten Wirksamkeit und Wirkungsdauer. Zorvec Zelavin® Bria schützt nicht nur die behandelte Blattfläche, sondern auch den Neuzuwachs von Blättern.
Es setzt mit seiner überragenden Technologie, niedrigen Wirkstoffmengen und einem hervorragenden Umweltprofil neue Maßstäbe in der Kontrolle von falschen Mehltaupilzen. Für ein sicheres Resistenzmanagement wird Zorvec Zelavin® Bria nur in Tankmischungen empfohlen und im Co-Pack mit Flovine®1 vertrieben. Der erste, dem Markt zur Verfügung stehende Pack, wird der Zorvec Zelavin® Bria Pack sein. Zorvec Zelavin® Bria ist eine Kombination aus Zelavin und Flovine®1. Flovine®1 ist ein wasserdispergierbares Granulat und enthält 800 g/kg Folpet. Die aufeinander abgestimmte Aufwandmenge beträgt 400 g/ha. Folpet gehört zur FRAC Gruppe M4, den Phthalimiden, und bietet somit einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus.
Vorteile:
- Eine überragende Wirkstoffkombination zur Kontrolle von Falschen Mehltaupilzen
- Kontrolle des Pilzes in mehreren Entwicklungsstadien
- Exzellente Regenfestigkeit bereits 20 Minuten nach der Behandlung
- Kontakt, translaminar und systemische Verteilung
- Schutz des Neuzuwachses
- Zuverlässige Wirkung auch unter schwierigen Bedingungen
- Keine Kreuzresistenz zu anderen Wirkstoffen
- Sehr günstiges Umweltprofil
Hersteller: Corteva
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P361 + P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/ Behälter einer zugelassenen Entsorgungsanlage gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Bestimmungen zuführen.
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.