Zum Hauptinhalt springen
Für Landwirte, Firmen und Privatkunden
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler
Versand ausschließlich innerhalb Deutschland
schnelle & günstige Lieferung durch etablierten Landhändler
Filter
Carnadine 200
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Carnadine® 200 ist ein flüssiges Insektizid mit dem Wirkstoff Acetamiprid. Es bekämpft Rüssler-Arten im Raps, Kartoffelkäfer in der Kartoffel und Apfelwickler und Blattläuse im Apfel. Das Produkt kennzeichnet sich durch eine Kontakt- und systemische Wirkung aus. Vorteile:- Die Wirkstoffalternative zu Pyrethroiden- Systemische und translaminare Verteilung in der Pflanze mit hoher Wirkungsdauer- Flüssigformuliertes Acetamiprid-Produkt- Anwendung im Raps-, Kartoffel- und ApfelanbauWirkstoff: 200 g/l AcetamipridZulassungsnummer: 00B072-00 Hersteller: NufarmEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). SPe 04 - Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen

Ab 84,00 €*
Carpovirusine Evo2
Alternative zu CarpovirusineCARPOVIRUSINE EVO2 ist ein biologisches Insektizid, auf der Basis von Granuloviren zur Bekämpfung des Apfelwicklers im Kernobstbau. CARPOVIRUSINE EVO2 besitzt keine Kontaktwirkung, sondern muss von den Larven gefressen werden, um seine Wirkung zu entfalten. Nach der Aufnahme der Granuloviren durch die Larve, wird das Virus im Insekt reproduziert und führt zum Tod.Wirkstoff: Cydia pomonella GranuloVirus, R5 Stamm (CpGV-R5)Hersteller: Proagro Zulassungsnummer: 007748-00

55,00 €*
Coragen
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Coragen ist ein leistungsstarkes Insektizid der neuesten Generation zur Bekämpfung von Maiszünsler, Apfelwickler, Kartoffelkäfer und Traubenwickler. Coragen verfügt sowohl über Fraß- als auch Kontaktwirkung bei guter Regenfestigkeit. Die Bienenungefährlichkeit - B4 - zusammen mit der langanhaltenden Wirkung ermöglichen einen flexiblen Einsatz. Zulassungsnummer: 026336-00 Hersteller: DuPont Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. 

Inhalt: 0.5 Liter (316,00 €* / 1 Liter)

Ab 158,00 €*
Cyperkill MAX
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Insektizid mit breitem Wirkungsspektrum gegen beißende und saugende Insekten im Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Verwendung durch berufliche Anwender. Wirkstoff: 500 g/l (47.46 Gew.-%) Cypermethrin Wirkstoff: 500 g/l Cypermethrin 47.46 Gew.-% Zulassungsnummer: 007456-00 Hersteller: UPL Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.(SB193) Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.(SPo5) Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.(SPo 5 ) Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

Ab 50,00 €*
DEDEVAP plus
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Dedevap® Plus ist ein gebrauchsfertiges Nebelpräparat mit Austreibeffekt gegen Schadmottenfalter und Käfer in Mühlen und Speichern. Er nebelt stehend wie auch mit nach unten geneigtem Sprühkopf. Dedevap® Plus zeigt gute Sofortwirkung und Knockdown-Effekt. Der Wirkstoff (Pyrethrine) im Naturpyrethrum-Extrakt wird durch Licht zersetzt. Daraus resultieren ein nur geringes Rückstandsrisiko und eine nur eingeschränkte Dauerwirkung. Vorteile:- Für ein insektenfreies Lager - Jetzt auch gegen Käfer wirksam - Einfache Anwendung in Silozellen durch beiliegendes Netz Wirkstoff: 8 g/l Pyrethrine (entspricht 7,3 g/kg), 48 g/l Piperonylbutoxid        Zulassungsnummer: 006423-61Hersteller: Environmental Science Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Aerosol vermeiden. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

Inhalt: 0.5 Liter (104,00 €* / 1 Liter)

52,00 €*
Dicotex
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Dicotex® Rasen Unkraut-Frei mit Ausstattung von vier verschiedenen Wirkstoffen bekämpft neben den bekannten Unkräutern wie Löwenzahn, Gänseblümchen und Klee durch die vier verschiedenen Wirkstoffe im neuen Dicotex auch so schwer bekämpfbaren Unkrautarten wie Ehrenpreis, Kreuzkraut, Ampfer oder Gundermann. Daneben verfügt Dicotex Rasen Unkraut-Frei über eine hervorragende Verträglichkeit durch die Formulierung als wasserlösliches Konzentrat und die limitierte Konzentration der Einzelwirkstoffe. Dicotex wird nach der einfachen Gießanwendung schnell von den Blättern und Wurzeln der Schadpflanzen aufgenommen und hinterlässt eine makellos saubere und strapazierfähige Rasenfläche. Dicotex hat auch eine Spritzzulassung erhalten. Durch die Möglichkeit, das Produkt zu spritzen wird die Anwendung erheblich erleichtert. Mit einer 5 l-Spritze und dem Mittelaufwand von 50 ml Dicotex können so 50 m² Rasen behandelt werden. Eigenschaften: Selektives Herbizid gegen breitblättrige Unkräuter im Rasen, auf Sportanlagen und öffentlichen Grünflächen Wirksam gegen eine sehr große Zahl breitblättriger Unkräuter einschließlich Gänseblümchen, Löwenzahn und Weißklee Auch gegen schwer bekämpfbare Arten wie Ehrenpreis, Ampfer oder Kreuzkraut Hervorragende Verträglichkeit in Rasen durch limitierte Konzentration der Einzelwirkstoffe und Formulierung als wasserlösliches Konzentrat (SL) Wird schnell von Blättern und Wurzeln aufgenommen und kann somit nicht mehr ausgewaschen werden. Einzigartiges Produkt, das durch seine Wirkstoffkombination und die Einzelwirkung der vier Komponenten optimale Ergebnisse erzielt Gebrauchsanweisung: Dicotex kann im Rasen über die gesamte Wachstumszeit angewendet werden (von April bis September) Es ist sinnvoll, Dicotex speziell im Frühjahr gegen Unkräuter wie Herbstzeitlose oder Ampfer einzusetzen, weil sie dann besonders empfindlich sind Andere wie Wilde Möhre oder Gänseblümchen sind im Herbst empfindlich gegen Dicotex und sollten in dieser Zeit behandelt werden Rasen mindestens 4 Tage vor und 4 Tage nach der Behandlung nicht mähen, damit genug Wirkstoff von den Unkräutern aufgenommen werden kann. Dosierung für Gießkanne (mit Gießaufsatz): 10 ml in 10 l Wasser je 10 m² Dosierung zum Spritzen: 100 ml in 10 l Wasser (ausreichend für 100 m²) bei max. 1 Anwendung Warnhinweise: Junge Gräser im Ansaatjahr nicht behandeln. Die Wirkung ist abhängig von der Fotosyntheserate der Pflanze, daher ist Licht und Temperatur wichtig für die Wirksamkeit Anwendung vermeiden wenn innerhalb der nächsten sechs Stunden mit Regen zu rechnen ist Nach der Anwendung das Arbeitsgerät ausreichend reinigen (z.B. mit einer 1%- igen Ammoniaklösung) Bienengefährlichkeit: (B4) (NB6641) Nicht bienengefährlichWirkstoff: 2,4-D, MCPA, Mecoprop-P und DicambaZulassungsnummer: 005747-00 Hersteller: Dr. Stähler Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachenH319 - Verursacht schwere AugenreizungH410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger WirkungP101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithaltenP102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangenP264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschenP270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchenP280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragenP305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülenP337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehenP391 - Verschüttete Mengen aufnehmenP501 - Inhalt/Behälter autorisierter Abfallsammelstelle zuführenEUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhaltenEUH208 - Enthält 2,4-D als DMA-Salz. Kann allergische Reaktionen hervorrufenSP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)SPe 04 Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen

Ab 28,00 €*
DiPel DF
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Dipel DF ist ein biologisches Insektizid auf Basis von Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki gegen freifressende Schmetterlingsraupen im Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Die zunächst ungiftige Form des Toxins (Protoxin) wird von den Raupen mit der Nahrung aufgenommen. Die Kristallproteine werden im Verdauungstrakt der Insekten durch Enzyme gespalten, was das Toxin freisetzt. Es tritt ein Fraßstopp ein, die Raupen sterben anschließend ab. Bacillus thuringiensis-Präparate besitzen einen charakteristischen Wirkmechanismus, der hochselektiv auf bestimmte Insektenarten wirkt. So ist der im Produkt Dipel DF verwendete Bakterienstamm nur gegen freifressende Schmetterlingsraupen wirksam. Nichttzielorganismen werden geschützt. Vorteile Kurze Wartezeit Breites Wirkungsspektrum Reduzierte Resistenzbildung durch Bt-Toxin Mix Wirkstoff: 540 g/kg Bacillus thuringienses subsp. kurstaki ABTS-351 Zulassungsnummer: 00A304-00 Hersteller: Belchim Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) P261 - Einatmen von Aerosol vermeiden.P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.P501 - Inhalt/Behälter einem Sammelpunkt für gefährlichen Abfall oder Sonderabfall zuführen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).SPo2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden

53,00 €*
Eradicoat MAX
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Der in Eradicoat Max enthaltene Wirkstoff Maltodextrin ist ein Mehrfachzucker auf Basis von Glucose. Eradicoat Max umschließt den Zielschädling und trocknet auf ihm an. Dadurch werden die Atemöffnungen (Stigmen) an der Körperoberfläche blockiert. Zusätzlich werden die Gliedmaßen der Schädlinge durch Verklebung gelähmt. Eradicoat Max besitzt als Kontaktmittel eine rein physikalische Wirkung. Daher ist für die Erlangung einer guten Wirksamkeit eine vollflächige Benetzung des Schädlings, sowie eine schnelle Antrocknung des Spritzbelages auf dem Schädling essentiell. Wirkstoff: 433,2 g/l MaltodextrinZulassungsnummer: 00A541-00/00 Hersteller: CertisEurope Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SE120 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Inhalt: 10 Liter (7,40 €* / 1 Liter)

74,00 €*
Exirel
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!EXIREL® ist ein Insektizid zur Bekämpfung von Wicklern, Kirschessigfliegen und Rebenzikaden an Weinreben sowie Wickler (Tortricidae) und Spanner (Geometridae) an Süß- und Sauerkirschen, Äpfeln, Birnen, Quitten, Mispeln und Pflaumen. Der Wirkstoff Cyantraniliprol wirkt hauptsächlich über orale Aufnahme (Lecken/Fraß), aber auch über Kontakt gegen verschiedene Entwicklungsstadien von Insekten. Der spezifische Wirkungsmechanismus unterscheidet sich deutlich von anderen Insektiziden und führt zu einem raschen Fraß-Stopp. Je nach Insektenart kann es bis zu 3 bis 6 Tage dauern, bis der Tod der Insekten eintritt. Wirkstoff: 100 g/L Cyazypyr® (ISO Name: Cyantraniliprole)Hersteller: FMCZulassungsnummer: 00A670-00Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Ab 174,00 €*
Flipper
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Insektizid und Akarizid gegen Blattläuse, Spinnmilben und Weiße Fliegen im Obst- und Gemüsebau. Vorteile- Neues Insektizid/Akarizid: Sehr gut für Spritzfolgen zur Rückstandsoptimierung geeignet- Geringe Resistenzgefahr: Ideal für das Resistenzmanagment- Flüssige Formulierung: Leicht dosierbar- Anwendung ist nicht rückstandsrelevant- FIBL-Listung: Für den ökologischen Landbau geeignetWirkstoff: 479,8 g/l Fettsäuren (C7 - C20) als Kalium Salz Zulassungsnummer: 00A283-00Hersteller: BAYER Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H315: Verursacht Hautreizungen.H319: Verursacht schwere Augenreizung.H335: Kann die Atemwege reizen.H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P403+P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.P405: Unter Verschluss aufbewahren.P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.Leere Behälter dürfen nicht wiederverwendet werden!

Inhalt: 5 Liter (13,80 €* / 1 Liter)

69,00 €*
Floramite 240 SC
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Zulassungsnummer: 006823-00 Floramite 240 SC ist ein selektiv wirkendes Akarizid mit einer schnellen Anfangs- und eine gute Dauerwirkung in allen Stadien der Spinnenmilbe. Floramite 240 SC ist für den Einsatz in verschiedenen Gemüsebaukulturen im Freiland und Gewächshaus sowie Erdbeere und Zierpflanzen zugelassen. Vorteile:- Volle Wirkung gegen mobile Stadien aller Spinnmilbenarten, wirkt gegen alle Stadien von Spinnmilben (Tetranychus)- Keine Spritzflecken- Hervorragende Pflanzenverträglichkeit- Wartezeit bei Erdbeeren: Nur 1 Tag- Bienen- und Nützlingsschonend (B4)Wirkstoff: 240 g/l BifenanzatHersteller: ArystaEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

419,00 €*
Frequent
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!FREQUENT ist ein selektives Nachauflauf-Herbizid zur Bekämpfung von einkeimblättrigen Unkräutern in Raps, Ackerbohnen, Buschbohnen, Stangenbohnen und Erbsen. Die Wirkung von Fluazifop-P zeigt sich durch ein Vergilben der Blätter, einen zügig einsetzenden Wachstumsstillstand und das Absterben der Ungräser. Der Wirkstoff von FREQUENT wird über die Blätter der Ungräser aufenommen und im Saftstrom (Phloem und Xylem) der Pflanze verteilt. Dan der effizienten Aufnahme, kommt es zu einer schnell einsetzenden Wirkung gegen die zu bekämpfenden Ungräser.Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): AWirkstoff: 106,7 g L/ha Fluazifop-P als 125 g/L Fluazifop-P-butylester (12,29 Gew.-%) Enthält bis zu 7 g/L Naphthalin als Bestandteil einer Lösemittelfraktion ; Enthält bis zu 12 g/L Biphenyl als Bestandteil einer LösemittelfraktionZulassungsnummer: 008670-00Hersteller: SumiAgroEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Zur weiteren Beachtung (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.(WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Hinweise für den sicheren Umgang (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.(WH951) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.(WH952) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Inhalt: 5 Kilogramm (19,87 €* / 1 Kilogramm)

99,34 €*
Isonet LE 1x400 St. Foliensack
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Pheromonprodukt für die Bekämpfung des Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler im Weinbau.Isonet® LE ist ein Pheromon für den Einsatz im Konfusions-(Verwirrungs-) Verfahren beim Einbindigen Traubenwickler (Eupoecilia ambiguella Hbn.) und Bekreuzten Traubenwickler (Lobesia botrana Schiff); gegen die 1. und 2. Generation zur Heu- und Sauerwurmbekämpfung.Warum Isonet® LE?Die wirksamen Hauptbestandteile der weiblichen Sexualpheromone werden für beide Traubenwicklerarten technisch hergestellt und in speziell entwickelten Kunststoffdispensern abgefüllt. Männliche Traubenwickler können innerhalb der Pheromonwolke die begattungsbereiten Weibchen nicht finden und sind "verwirrt".Vorteile: Sichere und wirtschaftliche Traubenwicklerbekämpfung eine zeitlichen „Engpässe“ im Betrieb Umweltfreundlich Nützlingsschonend und bienenungefährlich nwenderfreundlich (toxikologisch unbedenklich) Hohe Akzeptanz und Aufmerksamkeit beim Verbraucher Wirkstoff: 233 mg / Dispenser E7/Z9-Dodecadienylacetat, 205 mg / Dispenser Z - 9 Dodecenylacetat Zulassungsnummer: 006978-00Hersteller: BASFEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) H315 Verursacht Hautreizungen.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.P280 Schutzhandschuhe tragen.P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen.P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen.P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält: Bumetrizol

Inhalt: 400 Stück (0,42 €* / 1 Stück)

169,00 €*
Jaguar
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Der gezielte Einsatz von Insektiziden kann in vielen Kulturen starke Ertragseinbußen durch Schadinsekten verhindern. Jaguar® bekämpft zum Beispiel im Getreide die Große und Bleiche Blattlaus im Frühjahr und Blattläuse als Virusvektoren im Herbst. Jaguar® enthält den pyrethroiden Wirkstoff lambda-Cyhalothrin in einer modernen Kapselformulierung. Es hat eine breite Zulassung in zahlreichen Ackerbau- und Sonderkulturen. Vorteile:- Einstufung als nicht bienengefährlich (B4)- Effektive CS-Formulierung- Umfangreiche Zulassung und immer 75 ml/ha Wirkstoff: 100 g/l lambda-CyhalothrinHersteller: Plantan Zulassungsnummer: 007213-60Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Aerosol vermeiden. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/ Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ab 80,00 €*
Kaiso Sorbie
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Kaiso Sorbie® ist ein breit einsetzbares pyrethroidhaltiges Insektizid, das nicht nur im Getreide und Raps, sondern auch in weiteren Ackerbaukulturen, im Grünland und weiteren Gemüsebaukulturen, gegen beißende und saugende Insekten eingesetzt werden kann. Vorteile Einsatz in einer Vielzahl von Kulturen Einfache Anwendung dank SORBIE™-Formulierung Ausgezeichnete Sofort- und Dauerwirkung (Repellentwirkung) Wirkt gegen eine Bandbreite beißender und saugender Insekten Sekundenschnell aufgelöst B4 Wirkstoff: 50 g/kg lambda-Cyhalothrin (5 % w/w) Hersteller: Nufarm Zulassungsnummer: 006387-00 Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder EinatmenH319 - Verursacht schwere Augenreizung.H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Inhalt: 0.6 Kilogramm (48,33 €* / 1 Kilogramm)

Ab 29,00 €*
Kanemite SC
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Zur Spinnmilbenbekämpfung an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Hopfen. Der enthaltene Wirkstoff Acequinocyl zeichnet sich durch einen neuen Wirkungsmechanismus aus, der auch Spinnmilben erfasst, die gegen herkömmliche Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen resistent sind. Kanemite® SC schont viele Nützlinge wie Raubmilben und Florfliegen und ist nicht bienengefährlich. Vorteile:- Lange Wirkungsdauer bis zu 4 Wochen- Schnelle Anfangswirkung und lange Wirkungsdauer gegen alle Stadien der Spinnmilben (Eier, Larven, Adulte). Wirkt auch gegen METI-resistente Stämme- Wichtiger Baustein für ein effizientes Wirkstoffmanagement- Ideal einzusetzen z.B. im Wechsel mit Kiron®- Breites Wirkungsspektrum (Rost- und Weichhautmilben werden reduziert)- Sehr nützlingsschonend (raubmilbenschonend), nicht bienengefährlich- Sehr gute Mischbarkeit mit Fungiziden und Insektiziden; sehr gute Verträglichkeit, auch in Mischungen Wirkstoff: 150 g/l Acequinocyl (14,4 Gew.-%)Hersteller: FMCZulassungsnummer: 025855-00Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Ab 80,00 €*
Kantaro
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Kantaro ist ein Insektizid auf der Basis von Maltodextrin zur Bekämpfung von Weißen Fliegen, Blattläusen und Spinnmilben in Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen, Hopfen (nur zur Befallsminderung). Obstkulturen, Zierpflanzen und Baumschulgehölzpflanzen.Kantaro® ist ein Insektizid/Akarizid mit dem Wirkstoff Maltodextrin. Maltodextrin ist ein natürlicher Mehrfachzucker auf Basis von Glucose, der aus Maisstärke gewonnen wird. Maltodextrin findet auch in der Lebensmittelindustrie Verwendung, ist als nicht rückstandsrelevant eingestuft und zu 100 % biologisch abbaubar.Kantaro® ist ein Kontaktmittel mit rein physikalischer Wirkung: Die Atemöffnungen (Stigmen) der Zielschädlinge werden blockiert und die Gliedmaßen werden durch Verklebung gelähmt.Zulassungsnummer: 00A156-60Wirkstoff: 573,89 g/l MaltodextrinHersteller: Certis Europe Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen. Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Inhalt: 200 Liter (4,90 €* / 1 Liter)

980,00 €*
Karate Forst (1l)
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Insektizid zur Bekämpfung von beißenden Insekten und Blattläusen im Forst. Wirkstoff: 100 g/l (9,4 Gew.-%) Lambda-Cyhalothrin Zulassungsnummer: 005618-00 Hersteller: SyngentaEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.P308 BEI Exposition oder falls betroffen:P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P405 Unter Verschluss aufbewahren.

149,00 €*
Kiron
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Kiron ist ein Akarizid zur Bekämpfung vonMilbenarten und Zikaden im Obst-, Gemüse-, Wein-, und Zierpflanzenbau. Wirkstoff: 51,2 g/l Fenpyroximat Zulassungsnummer: 024138-00 Hersteller: Cheminova Deutschland GmbH Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. weitere Hinweise zum Schutz des Anwenders finden Sie in der Gebrauchsanleitung/Produktinformationen

Ab 74,00 €*
Lepinox Plus
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!Biologisches Insektizid zugelassen gegen spezifische Schmetterlingsraupen im Obst-, Gemüse- und Weinbau.Lepinox® Plus wirkt auch auf Eulenraupen.Lepinox® Plus enthält Sporen und Kristallproteine des Bakteriums Bacillus thuringiensis kurstaki. Die Kristallproteine sind Protoxine mit insektizider Wirkung, die in der alkalischen Umgebung des Insektendarmes aktiviert werden. Der Stamm EG 2348 wurde mit der molekular-biologischen Technik der Transkonjugation gebildet, eine natürlich vorkommende Kombination zweier Subspezies, ähnlich der Hybridisierung bei Pflanzen. Zwei oder mehr Bt Subspezies “werden gemischt” um neue Stämme zu produzieren. Später wird das Bakterium, das beide positiven Elterneigenschaften trägt, selektiert. Gegen welche Schädlinge wirkt Lepinox® Plus?Lepinox® Plus wirkt u.a. gegen: Fruchtschalenwickler Fruchtblattwickler Einbindiger und bekreuzter Traubenwicklerbräunlichen ObstbaumwicklerKohlmotteKohlweißlingEulenarten (Noctuidae)Lepinox® Plus kann mit den meisten Pflanzenschutzmitteln gemischt werden, z.B. mit Madex®, Capex®, Carpovirusin®, NeemAzal® u.v.m. Ausgenommen sind hoch alkalische Pflanzenschutzmittel, z.B. Bordeauxbrühe, Kalk, Kaliwasserglas, basische Dünger, Kaliumbicarbonat, u.v.m. und einige Blattdünger.Wirkstoff: 150g/kg Bacillus thuringiensis kurstaki (Stamm EG 2348) 32.000 ITU/mg. Enthält ca. 600 g/kg Kaolin (Al.-silikat) als FüllstoffZulassungsnummer: 008449-00Hersteller: e-nemaEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebauchsanleitung des Produkts.

44,00 €*
Madex MAX
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig. Madex® MAX und Madex® TopCpGV-Isolat GV-0006, Konzentration >3x1013 Granula/l.Madex®-Isolate ist der essentielle Baustein zum Schutz gegen Apfelwickler.Hochwirksam gegen Apfelwickler auf Basis eines InsektenvirusSchützt sofort vor Fraßschäden durch „Fraßstopp“.Gutes Resistenzmanagement durch die Ergänzung von Madex Max und Top.Bitte wählen Sie passend zu Ihren Bedingungen Madex Max oder Madex Top, kein Wechsel während der Saison vornehmen!Die Vorteile in der Anwendung:•    Gutes  Resistenzmanagement •    Hohe Regenfestigkeit (bis 90 mm)•    Hochselektiv und nützlingsschonend, Bienenschonend (B4)•    Mischbar solange pH 6-8  •    Lange lagerbar – auch im Kühlschrank•    Keine Rückstände•    Für den biologischen und integrierten Anbau geeignetHersteller: BiofaZulassungsnummer: 006903-00 Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P261-Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P270-Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280-Schutzhandschuhe tragen.P302+P352-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333+P313-Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.EUH208-Enthält Cydia pomonella Granulovirus Isolat GV-006. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401-Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Inhalt: 0.1 Liter (670,00 €* / 1 Liter)

Ab 67,00 €*
Mainspring
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Insektizid gegen Eulenraupen, Minierfliegen und Thripse an Zierpflanzen im Gewächshaus.Mainspring ist ein neues Insektizid für den Zierpflanzenbau. Der Wirkstoff Cyantraniliprole wird durch grünes Blattgewebe aufgenommen und translaminar im Blatt verteilt. Die Aufnahme des Wirkstoffs durch den Schaderreger erfolgt über Fraß- und Saugtätigkeit, teilweise auch durch Kontakt. Unabhängig von der Temperatur tritt ein rascher Fraßstop mit lang anhaltender Wirkung ein.Cyantraniliprole ist ein Wirkstoff aus der chemischen Gruppe der Diamide und wirkt durch Aktivierung der Ryanodinrezeptoren im MuskelgewebeWirkstoff: 400 g/kg (40 Gew.-%) CyantraniliproleHersteller: Syngenta Zulassungsnummer: 008603-00Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen

Inhalt: 200 Gramm (0,89 €* / 1 Gramm)

178,00 €*
Micula
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig. Gegen Saugende Insekten und Milben.Rapsöl-Emulsionskonzentrat universal einsetzbar- aus nachwachsenden Rohstoffen.Durch den Trennung der Wässrigen und Öligen Phase während des Ausbringens , werden Insekten und ihre Eier in Luft- und Feuchtigkeitsundurchlässigen Film gefangen.Nicht bienengefährlich (B4),Nützlingsschonend.Nicht gemeinsam mit Kupfer oder Netzschwefel ausbringen.Lagerung und Haltbarkeit:Frostfrei und trocken gelagert mind. 2 Jahre haltbarZulassungsnummer: 043743-00Hersteller: Biofa Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.P501 Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Gewässer nicht verunreinigen mit dem Produkt oder seiner Verpackung.

Inhalt: 10 Liter (9,70 €* / 1 Liter)

97,00 €*
Milbeknock TOP
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Das wirkungsstarke Akarizid in Erdbeeren, Kernobst, Hopfen und Zierpflanzen Kontakt- und Fraßwirkung auf alle beweglichen Milbenstadien Temperaturunabhängig Nützlingsschonend Keine Kreuzresistenz Rückstandsfrei Milbeknock Top ist ein Akarizid zur Bekämpfung von Spinnmilben an Zierpflanzen und Erdbeeren und von Obstbaumspinnmilben an Kernobst sowie einInsektizid zur Bekämpfung von Minierfliegen an Zierpflanzen.Der Wirkstoff Milbemectin besitzt eine Kontakt- und Fraßwirkung auf alle Entwicklungsstadien der Spinnmilben und auf die Larven der Minierfliegen. Nach Kontakt bzw. Aufnahme des Wirkstoffes unterbricht dieser die Reizweiterleitung des Nervensystems. Die Spinnmilben und Minierfliegen werden bewegungsunfähig, reduzieren die Saugtätigkeit und sterben nach einigen Tagen ab.Eine Kreuzresistenz zu Mitochondrien-Elektronentransport-Hemmern (METI) ist nicht gegeben.Milbeknock Top besitzt eine rasche Anfangswirkung und Dauerwirkung von mehreren Wochen. Der Wirkstoff wird in die behandelten Pflanzenteile aufgenommen, translaminar verteilt und ist somit gegen vorzeitigen Abbau geschützt. Dieser Effekt tritt vor allem bei jungen Blättern mit schwächer ausgeprägter Wachsschicht auf. Bei sehr hohem Schädlingsbesatz oder sehr starker Wachschicht kann die Dauerwirkung durch eine verringerte Wirkstoffaufnahme der Blätter eingeschränkt sein.Auf der Pflanzenoberfläche wird Milbeknock Top in kurzer Zeit abgebaut, was den Einsatz im Zierpflanzenbau in Kombination mit Nützlingen erleichtert. Wirkstoff: 9,31 g/l Milbemectin Zulassungsnummer: 005603-61Hersteller: BelchimEs besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.  Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt. Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.H335 - Kann die Atemwege reizen.H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger WirkungP101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.P301+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen.P308+p310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.P405 - Unter Verschluss aufbewahren.P501 - Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.EUH Sätze : EUH066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.EUH208 - Enthält Octabenzone. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Ab 125,00 €*