AVASTEL Pack
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- Artikel-Nr.: SW11366
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Die starken Wirkstoffe für den sicheren Schutz vor Pilzkrankheiten.
Der AVASTEL Pack ist die breitwirksame Lösung zur umfassenden Krankheitsbekämpfung im Getreide. Die Fungizidkombination aus dem Fluxapyroxad-haltigen PIOLI und dem Prothioconazol-haltigen ABRAN bekämpft alle wichtigen Krankheiten im Getreide. So werden je nach Einsatzzeitpunkt Halmbasiserkrankungen, Mehltau, Septoria-Arten, Gelbrost, Braunrost, Zwergrost, Netzfleckenkrankheit, Rhynchosporium sowie Fusarium-Arten durch den Einsatz vom AVASTEL Pack wirkungsvoll bekämpft. Der AVASTEL Pack besitzt eine lange Wirkungsdauer und ist daher prädestiniert für den Einsatz ab Erscheinen des Fahnenblattes.
Vorteile
- Neue Fungizidkombination aus 1a-Carboxamid und 1a-Azol
- Umfassende Bekämpfung aller wichtigen Krankheiten im Getreide
- Lange Wirkungsdauer
Wirkstoff: Prothioconazol 25 (Gew.-%): C2,Fluxapyroxad (6 Gew.-%): G1
Zulassungsnummer: 026979-61 und 00A657-63
Hersteller: ADAMA
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P261 Nebel/ Aerosol/ Dampf nicht einatmen.
P263 Berührung während der Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen; eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen; weiter spülen.
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
EUH208 Enthält 2-Ethylhexylester-(2S)-2-hydroxy-propionat; kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern)