Viper Compact
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- Artikel-Nr.: 007510-00
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Viper Compact
Viper Compact ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale zur Nachauflaufanwendung im Herbst. Das neu auf den Markt gekommen Pflanzenschutzmittel hat durch seine drei Wirkstoffe eine sehr gute Breitenwirkung auf die wichtigsten Unkräuter und Windhalm. Gleichzeitig ist es gut mischbar und sehr verträglich bei einem günstigen Preis.
Empfehlung zur Bekämpfung von Windhalm: Viper Compact 1,0 l/ha
Empfehlung zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz: keine Wirkung auf Ackerfuchsschwanz
Wirkstoff: 15 g/l Penoxsulam; 100 g/l Diflufenican; 3,75 g/l Florasulam
Zulassungsnummer: 027510-00
Hersteller: Dow AgroSciences GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Dicht abschließende Schutzbrille, Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), Gummischürze und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
- Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- Für Kinder unzugänglich aufbewahren