Kenja

zzgl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
- Artikel-Nr.: SW10962
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Kenja ist ein Fungizid gegen Botrytis in Erdbeeren und Weinreben, sowie Sclerotinia und Botrytis an Salaten, Spinat und frischen Kräutern. Kenja enthält den Wirkstoff Isofetamid, der zur chemischen Gruppe der Thiophenamide zählt (SDHI Fungizid: Succinat-dehydrogenase-Inhibitor). Der Wirkstoff greift in die Atmungskette der pilzlichen Schaderreger am sog. Komplex II ein und unterbricht die Energiegewinnung. Kenja wird von den Blättern der behandelten Pflanze aufgenommen und verteilt sich translaminar, d.h. auch unbehandeltes Pflanzengewebe wird vor Infektionen geschützt.
Wirkstoff: 400 g/l Isofetamid
Vorteile:
- Hohe Wirkungssicherheit
- Hohe Flexibilität
- Nützlingsschonend
- Geringe Rückstandswerte
Zulassungsnummer: 008663-00
Hersteller: Belchim
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
EUH Sätze : EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).