Ammax Pro Pack 3x5+1x5l
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- Artikel-Nr.: SW11446
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
T2-Behandlung ist essenziell weil das Fahnenblatt für Ertrag hochrelevant ist, Assimilatbildung, -transport sowie -einlagerung in den Halm. Idealerweise sollte in dieser Phase zum bestmöglichen Schutz vor den diversen Krankheiten gegriffen werden.
Allerdings wissen wir, dass der bestmögliche Schutz seinen Preis hat und dies nicht auf jedem Standort eine ökonomisch sinnvolle Wahl ist. Um auch diesen wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, bietet Syngenta mit Ammax Pro eine Fungizidlösung, die allen relevanten Anforderungen des Landwirts gerecht wird:
- Solider Schutz vor den wichtigsten Getreidekrankheiten und
- die optimale Ausnutzung des Erntepotenzials dank ertragsrelevanter, physiologischer Effekte
- Außerdem Sicherheit vor Resistenzen durch eine Multisite-Komponente.
Und das alles zu einem äußerst fairen Preis, der auch die Rendite des Landwirts gesund hält!
Wirkstoff: Azoxystrobin 93,5 g/L - Folpet 500 g/L + Prothioconazol 300 g/l
Azoxystrobin ... Stark gegen Rost und Ertragsboost durch physiologische Effekte
Folpet ... Anti-Resistenzkomponente und Wirkungsabsicherung
Prothioconazol ... Ausgezeichnete und breite Kurativwirkung
Zulassungsnummer: 025090-00 + 00A271-60
Hersteller: Syngenta
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH208 Enthält 1,2-benzisothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.