Rival Duo Pack (10 l + 5 l )
- Artikel-Nr.: SW10995
Rival Duo Pack (10l Rival Duo + 5l Carneol)
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Der RIVAL DUO Pack ist eine Fungizid-Kombination aus den Produkten RIVAL DUO und CARNEOL. Die drei enthaltenen Wirkstoffe ergänzen sich ideal und eignen sich insbesondere für den Spritzbeginn bzw. für die frühen Spritzungen:
- Systemische Verteilung in der Pflanze verhindert latenten Primärbefall im Stängel und schützt den Neuzuwachs
- Wirkt zusätzlich kurativ, translaminar und sporenabtötend
- Schnell regenfest und lange Wirkungsdauer
UNSERE ANWENDUNGSEMPFEHLUNG: 2,0 l/ha RIVAL DUO + 0,4 l/ha CARNEOL zum Spritzbeginn.
Bitte beachten Sie die Gebrauchsanleitungen der Einzelprodukte.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Fluazinam: C5 , Propamocarb: F4 , Cymoxanil: unbekannt
Wirkstoff: 500 g/l Fluazinam (34,3 Gew.-%) Enthält ca. 120 g/l Harnstoff als Puffer., 335,2 g/l Propamocarb enthält 400 g/l Hydrochlorid (33,5 Gew.- %), 50 g/l Cymoxanil (5 Gew.- %)
Zulassungsnummer: 008541-00 / 006899-60
Hersteller: Belchim
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.