Alliance Suprim
Menge | Stückpreis |
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bis 2 | 303,51 € * |
ab 3 | 301,81 € * |
ab 5 | 301,17 € * |
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- Artikel-Nr.: 034622-61_006366-00
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Diese Herbizidkombination bestehend aus Alliance und Troller bekämpft alle wichtigen Getreideunkräuter. Sie wirkt sehr breit gegen alle wichtigen Unkräuter im Frühjahr, auch bei kalter Witterung ab Vegetationsbeginn.
Wirkstoff Alliance: 600 g/kg Diflufenican (60 % w/w); 60 g/kg Metsulfuron-methyl (6 % w/w)
Wirkstoff Troller: 50 g/l Florasulam (4,6 % w/w)
Zulassungsnummer Alliance: 006366-00
Zulassungsnummer Troller: 034622-61
Hersteller Alliance: Nufarm Deutschland GmbH
Hersteller Troller: Nufarm Deutschland GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitungen und die Sicherheitsdatenblätter.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.